Welche GOÄ-Ziffern sind für „Digitale Brust-Tomosynthese“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Radiologie für das Thema „Digitale Brust-Tomosynthese“.

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichMammadiagnostik
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 5298
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Digitale Brust-Tomosynthese

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Digitale Brust-Tomosynthese“ in Betracht?

Für „Digitale Brust-Tomosynthese“ führt die Kette GOÄ-Nr. A5290-TOMOSYNTHESE als Kernposition. GOÄ-Nr. 5298 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Digitale Brust-Tomosynthese“ stehen Tomosynthese, Mamma, 3D-Mammographie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Modalität, Körperregion, Zahl der Ebenen oder Serien, Kontrastmittelphase, interventionelle Zusatzleistung und modalitätsspezifische Höchstwerte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. A5290-TOMOSYNTHESEKernpositionDigitale Tomosynthese der Mamma, analog Nr. 5290
GOÄ-Nr. 5298Bedingt / alternativNach veröffentlichter BÄK-Auslegung neben dem Analogansatz möglich, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Digitale Brust-Tomosynthese“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ A5290-TOMOSYNTHESE

Kernposition der Kombination

Digitale Tomosynthese der Mamma, analog Nr. 5290

Analog bewertet zu: 5290
GOÄ 5298

Bedingte oder alternative Position

Nach veröffentlichter BÄK-Auslegung neben dem Analogansatz möglich, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Digitale Brust-Tomosynthese“?

Hinweise zur Kombination

Eine zusätzlich durchgeführte konventionelle Mammographie wird als eigene, getrennte Leistungskette erfasst.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Seite und Projektion
Anzahl/Art der Datensätze
Auswertungsbefund

Wie grenzt sich „Digitale Brust-Tomosynthese“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Digitale Brust-Tomosynthese“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Mammographie einer Seite in einer Ebene“ sowie „Mammographie einer oder beider Seiten in zwei Ebenen“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Digitale Brust-Tomosynthese“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Tomosynthese, Mamma, 3D-Mammographie

rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen

GOÄ-Nr. A5290-TOMOSYNTHESE: Digitale Tomosynthese der Mamma, analog Nr. 5290

Seite und Projektion

Anzahl/Art der Datensätze

Auswertungsbefund

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Digitale Brust-Tomosynthese“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Digitale Brust-Tomosynthese“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. A5290-TOMOSYNTHESE (Digitale Tomosynthese der Mamma, analog Nr. 5290). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5298 gilt zusätzlich: Nach veröffentlichter BÄK-Auslegung neben dem Analogansatz möglich, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Digitale Brust-Tomosynthese“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Weitere Ebenen, Regionen, Kontrastmittel- oder Interventionspositionen dürfen nicht aus der Untersuchungsbezeichnung, sondern nur aus dem dokumentierten Protokoll folgen.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 5298 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nach veröffentlichter BÄK-Auslegung neben dem Analogansatz möglich, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Digitale Brust-Tomosynthese“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Radiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Mammographie einer Seite in einer Ebene

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Mammographie einer oder beider Seiten in zwei Ebenen

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Mammasonographie

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

MRT der Brust

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Digitale Brust-Tomosynthese“ führt die Kette GOÄ-Nr. A5290-TOMOSYNTHESE als Kernposition. GOÄ-Nr. 5298 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. A5290-TOMOSYNTHESE. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Digitale Brust-Tomosynthese“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Mammographie einer Seite in einer Ebene“ sowie „Mammographie einer oder beider Seiten in zwei Ebenen“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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