Welche GOÄ-Ziffern sind für „MRT der Brust“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Radiologie für das Thema „MRT der Brust“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „MRT der Brust“ in Betracht?
Für „MRT der Brust“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5721 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5731, GOÄ-Nr. 5732, GOÄ-Nr. 5733, GOÄ-Nr. 344 und GOÄ-Nr. 345 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „MRT der Brust“ stehen Mamma MRT, Brust MRT, MR Mammographie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Modalität, Körperregion, Zahl der Ebenen oder Serien, Kontrastmittelphase, interventionelle Zusatzleistung und modalitätsspezifische Höchstwerte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 5721 | Kernposition | Magnetresonanztomographie der Brust |
| GOÄ-Nr. 5731 | Bedingt / alternativ | Nur für medizinisch notwendige ergänzende Serie(n), z. B. nach Kontrastmittel oder als MR-Angiographie; unabhängig von der Zahl ergänzender Serien höchstens einmal je Sitzung. |
| GOÄ-Nr. 5732 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlichem qualifizierendem Positions- oder Spulenwechsel; Scout, Standardlagerung, reine Tischverschiebung oder mehrere Organe derselben Untersuchungsregion genügen nicht. Einfacher Gebührensatz. |
| GOÄ-Nr. 5733 | Bedingt / alternativ | Nur bei selbständiger computergestützter Analyse, z. B. qualifizierter Kinetik- oder 3D-Auswertung; reine Monitorbetrachtung, Standardrekonstruktion oder einfache Zweipunktmessung genügen nicht. Einfacher Gebührensatz. |
| GOÄ-Nr. 344 | Bedingt / alternativ | Intravenöse Kontrastmitteleinbringung bis zu zehn Minuten |
| GOÄ-Nr. 345 | Bedingt / alternativ | Intravenöse Kontrastmitteleinbringung von mehr als zehn Minuten |
| GOÄ-Nr. 346 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlich intravenöser Hochdruckgabe; nicht zusätzlich zu Nr. 344/345 für dieselbe Gabe. |
| GOÄ-Nr. 347 | Bedingt / alternativ | Nur für eine tatsächlich weitere Hochdruckgabe nach Nr. 346. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „MRT der Brust“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Magnetresonanztomographie der Brust
Bedingte oder alternative Position
Nur für medizinisch notwendige ergänzende Serie(n), z. B. nach Kontrastmittel oder als MR-Angiographie; unabhängig von der Zahl ergänzender Serien höchstens einmal je Sitzung.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlichem qualifizierendem Positions- oder Spulenwechsel; Scout, Standardlagerung, reine Tischverschiebung oder mehrere Organe derselben Untersuchungsregion genügen nicht. Einfacher Gebührensatz.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei selbständiger computergestützter Analyse, z. B. qualifizierter Kinetik- oder 3D-Auswertung; reine Monitorbetrachtung, Standardrekonstruktion oder einfache Zweipunktmessung genügen nicht. Einfacher Gebührensatz.
Bedingte oder alternative Position
Intravenöse Kontrastmitteleinbringung bis zu zehn Minuten
Bedingte oder alternative Position
Intravenöse Kontrastmitteleinbringung von mehr als zehn Minuten
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlich intravenöser Hochdruckgabe; nicht zusätzlich zu Nr. 344/345 für dieselbe Gabe.
Bedingte oder alternative Position
Nur für eine tatsächlich weitere Hochdruckgabe nach Nr. 346.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „MRT der Brust“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „MRT der Brust“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „MRT der Brust“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Mehrregionen-MRT mit Höchstwert Nr. 5735“ sowie „MRT der Wirbelsäule“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „MRT der Brust“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Mamma MRT, Brust MRT, MR Mammographie
rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen
GOÄ-Nr. 5721: Magnetresonanztomographie der Brust
Seite(n)
Dynamik/Sequenzen
Kontrastmittel
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „MRT der Brust“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „MRT der Brust“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5721 (Magnetresonanztomographie der Brust). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5731 gilt zusätzlich: Nur für medizinisch notwendige ergänzende Serie(n), z. B. nach Kontrastmittel oder als MR-Angiographie; unabhängig von der Zahl ergänzender Serien….
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „MRT der Brust“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Weitere Ebenen, Regionen, Kontrastmittel- oder Interventionspositionen dürfen nicht aus der Untersuchungsbezeichnung, sondern nur aus dem dokumentierten Protokoll folgen.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 5731 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur für medizinisch notwendige ergänzende Serie(n), z. B. nach Kontrastmittel oder als MR-Angiographie; unabhängig von der Zahl ergänzender Serien…
3.
Prüfpunkt 3
Bei „MRT der Brust“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Radiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Mehrregionen-MRT mit Höchstwert Nr. 5735
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
MRT der Wirbelsäule
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
MRT des Kopfes einschließlich MR-Angiographie
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5721. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „MRT der Brust“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Mehrregionen-MRT mit Höchstwert Nr. 5735“ sowie „MRT der Wirbelsäule“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
