Welche GOÄ-Ziffern sind für „Mehrregionen-MRT mit Höchstwert Nr. 5735“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Radiologie für das Thema „Mehrregionen-MRT mit Höchstwert Nr. 5735“.

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichMagnetresonanztomographie
KernpositionenGOÄ-Nr. 5735
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Mehrregionen-MRT mit Höchstwert Nr. 5735

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Mehrregionen-MRT mit Höchstwert Nr. 5735“ in Betracht?

Für „Mehrregionen-MRT mit Höchstwert Nr. 5735“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5735 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5731, GOÄ-Nr. 5732, GOÄ-Nr. 5733, GOÄ-Nr. 344 und GOÄ-Nr. 345 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Mehrregionen-MRT mit Höchstwert Nr. 5735“ stehen Mehrregionen MRT, Ganzkörper MRT, MRT LWS ISG, Höchstwert 5735. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Modalität, Körperregion, Zahl der Ebenen oder Serien, Kontrastmittelphase, interventionelle Zusatzleistung und modalitätsspezifische Höchstwerte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5735KernpositionNur wenn in derselben Sitzung mehrere selbständige MRT-Leistungen erbracht wurden, die zusammen dem Höchstwert unterliegen; zugrunde liegende Leistungen dokumentieren und nicht zusätzlich berechnen.
GOÄ-Nr. 5731Bedingt / alternativNur bei tatsächlicher ergänzender Serie; einmal je Sitzung.
GOÄ-Nr. 5732Bedingt / alternativNur bei echtem Positions-/Spulenwechsel; einfacher Gebührensatz.
GOÄ-Nr. 5733Bedingt / alternativNur bei selbständiger qualifizierender Analyse; einmal je Sitzung, einfacher Gebührensatz.
GOÄ-Nr. 344Bedingt / alternativIntravenöse Kontrastmitteleinbringung bis zehn Minuten
GOÄ-Nr. 345Bedingt / alternativIntravenöse Kontrastmitteleinbringung über zehn Minuten
GOÄ-Nr. 346Bedingt / alternativIntravenöse Hochdruckeinbringung von Kontrastmittel
GOÄ-Nr. 347Bedingt / alternativNur für eine tatsächliche weitere Hochdruckeinbringung bei bestehendem Zugang nach Nr. 346 abrechenbar.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Mehrregionen-MRT mit Höchstwert Nr. 5735“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 5735

Kernposition der Kombination

Nur wenn in derselben Sitzung mehrere selbständige MRT-Leistungen erbracht wurden, die zusammen dem Höchstwert unterliegen; zugrunde liegende Leistungen dokumentieren und nicht zusätzlich berechnen.

GOÄ 5731

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlicher ergänzender Serie; einmal je Sitzung.

Höchstzahl: 1
GOÄ 5732

Bedingte oder alternative Position

Nur bei echtem Positions-/Spulenwechsel; einfacher Gebührensatz.

GOÄ 5733

Bedingte oder alternative Position

Nur bei selbständiger qualifizierender Analyse; einmal je Sitzung, einfacher Gebührensatz.

GOÄ 344

Bedingte oder alternative Position

Intravenöse Kontrastmitteleinbringung bis zehn Minuten

Abrechnungsalternative: mr_iv_contrast
GOÄ 345

Bedingte oder alternative Position

Intravenöse Kontrastmitteleinbringung über zehn Minuten

Abrechnungsalternative: mr_iv_contrast
GOÄ 346

Bedingte oder alternative Position

Intravenöse Hochdruckeinbringung von Kontrastmittel

Abrechnungsalternative: mr_iv_contrast
GOÄ 347

Bedingte oder alternative Position

Nur für eine tatsächliche weitere Hochdruckeinbringung bei bestehendem Zugang nach Nr. 346 abrechenbar.

Erforderlicher Zusammenhang: 346

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Mehrregionen-MRT mit Höchstwert Nr. 5735“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

eigenständige Fragestellung je Region
zugrunde liegende MRT-Einzelleistungen
spezifische Sequenzen je Region
Kontrastmittel
Analyse und Gesamtbefund

Protokollabhängige Varianten

Id: lws-und-isg
Description: LWS und zusätzliche spezifische ISG-MRT bei eigenständiger Fragestellung und zusätzlichen Sequenzen
Required underlying services:
5705
5720
Id: mehrregionen-mrt
Description: Mehrere selbständige anatomische MRT-Regionen in einer Sitzung
Minimum distinct underlying services: 2

Mögliche zugrunde liegende Leistungen

5700
5705
5715
5720
5721
5729
5730

Mindestzahl verschiedener Grundleistungen

2

Wie grenzt sich „Mehrregionen-MRT mit Höchstwert Nr. 5735“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Mehrregionen-MRT mit Höchstwert Nr. 5735“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „MRT der Wirbelsäule“ sowie „MRT der Brust“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Mehrregionen-MRT mit Höchstwert Nr. 5735“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Mehrregionen MRT, Ganzkörper MRT, MRT LWS ISG, Höchstwert 5735

rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen

GOÄ-Nr. 5735: Nur wenn in derselben Sitzung mehrere selbständige MRT-Leistungen erbracht wurden, die zusammen dem Höchstwert unterliegen; zugrunde liegende Leistungen dokumentieren und nicht zusätzlich berechnen.

eigenständige Fragestellung je Region

zugrunde liegende MRT-Einzelleistungen

spezifische Sequenzen je Region

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Mehrregionen-MRT mit Höchstwert Nr. 5735“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Mehrregionen-MRT mit Höchstwert Nr. 5735“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5735 (Nur wenn in derselben Sitzung mehrere selbständige MRT-Leistungen erbracht wurden, die zusammen dem Höchstwert…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5731 gilt zusätzlich: Nur bei tatsächlicher ergänzender Serie; einmal je Sitzung.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Mehrregionen-MRT mit Höchstwert Nr. 5735“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Weitere Ebenen, Regionen, Kontrastmittel- oder Interventionspositionen dürfen nicht aus der Untersuchungsbezeichnung, sondern nur aus dem dokumentierten Protokoll folgen.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 5731 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlicher ergänzender Serie; einmal je Sitzung.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Mehrregionen-MRT mit Höchstwert Nr. 5735“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Radiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Mehrregionen-MRT mit Höchstwert Nr. 5735“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5735 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5731, GOÄ-Nr. 5732, GOÄ-Nr. 5733, GOÄ-Nr. 344 und GOÄ-Nr. 345 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5735. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Mehrregionen-MRT mit Höchstwert Nr. 5735“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „MRT der Wirbelsäule“ sowie „MRT der Brust“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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