Welche GOÄ-Ziffern sind für „Mehrregionen-MRT mit Höchstwert Nr. 5735“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Radiologie für das Thema „Mehrregionen-MRT mit Höchstwert Nr. 5735“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Mehrregionen-MRT mit Höchstwert Nr. 5735“ in Betracht?
Für „Mehrregionen-MRT mit Höchstwert Nr. 5735“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5735 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5731, GOÄ-Nr. 5732, GOÄ-Nr. 5733, GOÄ-Nr. 344 und GOÄ-Nr. 345 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Mehrregionen-MRT mit Höchstwert Nr. 5735“ stehen Mehrregionen MRT, Ganzkörper MRT, MRT LWS ISG, Höchstwert 5735. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Modalität, Körperregion, Zahl der Ebenen oder Serien, Kontrastmittelphase, interventionelle Zusatzleistung und modalitätsspezifische Höchstwerte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 5735 | Kernposition | Nur wenn in derselben Sitzung mehrere selbständige MRT-Leistungen erbracht wurden, die zusammen dem Höchstwert unterliegen; zugrunde liegende Leistungen dokumentieren und nicht zusätzlich berechnen. |
| GOÄ-Nr. 5731 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlicher ergänzender Serie; einmal je Sitzung. |
| GOÄ-Nr. 5732 | Bedingt / alternativ | Nur bei echtem Positions-/Spulenwechsel; einfacher Gebührensatz. |
| GOÄ-Nr. 5733 | Bedingt / alternativ | Nur bei selbständiger qualifizierender Analyse; einmal je Sitzung, einfacher Gebührensatz. |
| GOÄ-Nr. 344 | Bedingt / alternativ | Intravenöse Kontrastmitteleinbringung bis zehn Minuten |
| GOÄ-Nr. 345 | Bedingt / alternativ | Intravenöse Kontrastmitteleinbringung über zehn Minuten |
| GOÄ-Nr. 346 | Bedingt / alternativ | Intravenöse Hochdruckeinbringung von Kontrastmittel |
| GOÄ-Nr. 347 | Bedingt / alternativ | Nur für eine tatsächliche weitere Hochdruckeinbringung bei bestehendem Zugang nach Nr. 346 abrechenbar. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Mehrregionen-MRT mit Höchstwert Nr. 5735“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Nur wenn in derselben Sitzung mehrere selbständige MRT-Leistungen erbracht wurden, die zusammen dem Höchstwert unterliegen; zugrunde liegende Leistungen dokumentieren und nicht zusätzlich berechnen.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlicher ergänzender Serie; einmal je Sitzung.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei echtem Positions-/Spulenwechsel; einfacher Gebührensatz.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei selbständiger qualifizierender Analyse; einmal je Sitzung, einfacher Gebührensatz.
Bedingte oder alternative Position
Intravenöse Kontrastmitteleinbringung bis zehn Minuten
Bedingte oder alternative Position
Intravenöse Kontrastmitteleinbringung über zehn Minuten
Bedingte oder alternative Position
Intravenöse Hochdruckeinbringung von Kontrastmittel
Bedingte oder alternative Position
Nur für eine tatsächliche weitere Hochdruckeinbringung bei bestehendem Zugang nach Nr. 346 abrechenbar.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Mehrregionen-MRT mit Höchstwert Nr. 5735“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Protokollabhängige Varianten
Mögliche zugrunde liegende Leistungen
Mindestzahl verschiedener Grundleistungen
Wie grenzt sich „Mehrregionen-MRT mit Höchstwert Nr. 5735“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Mehrregionen-MRT mit Höchstwert Nr. 5735“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „MRT der Wirbelsäule“ sowie „MRT der Brust“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Mehrregionen-MRT mit Höchstwert Nr. 5735“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Mehrregionen MRT, Ganzkörper MRT, MRT LWS ISG, Höchstwert 5735
rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen
GOÄ-Nr. 5735: Nur wenn in derselben Sitzung mehrere selbständige MRT-Leistungen erbracht wurden, die zusammen dem Höchstwert unterliegen; zugrunde liegende Leistungen dokumentieren und nicht zusätzlich berechnen.
eigenständige Fragestellung je Region
zugrunde liegende MRT-Einzelleistungen
spezifische Sequenzen je Region
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Mehrregionen-MRT mit Höchstwert Nr. 5735“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Mehrregionen-MRT mit Höchstwert Nr. 5735“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5735 (Nur wenn in derselben Sitzung mehrere selbständige MRT-Leistungen erbracht wurden, die zusammen dem Höchstwert…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5731 gilt zusätzlich: Nur bei tatsächlicher ergänzender Serie; einmal je Sitzung.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Mehrregionen-MRT mit Höchstwert Nr. 5735“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Weitere Ebenen, Regionen, Kontrastmittel- oder Interventionspositionen dürfen nicht aus der Untersuchungsbezeichnung, sondern nur aus dem dokumentierten Protokoll folgen.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 5731 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlicher ergänzender Serie; einmal je Sitzung.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Mehrregionen-MRT mit Höchstwert Nr. 5735“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Radiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
MRT der Wirbelsäule
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
MRT der Brust
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
MRT des Kopfes einschließlich MR-Angiographie
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden
Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.
Radiologie: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen
oder
Kostenlos testenFür „Mehrregionen-MRT mit Höchstwert Nr. 5735“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5735 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5731, GOÄ-Nr. 5732, GOÄ-Nr. 5733, GOÄ-Nr. 344 und GOÄ-Nr. 345 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5735. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Mehrregionen-MRT mit Höchstwert Nr. 5735“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „MRT der Wirbelsäule“ sowie „MRT der Brust“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
