Mehrregionen-MRT mit Höchstwert Nr. 5735
Radiologie · Magnetresonanztomographie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Differenziert Weichteile, Knochenmark, Nervengewebe und Gelenkstrukturen ohne ionisierende Strahlung und charakterisiert Gewebe über angepasste Sequenzen. Die Bildgebung umfasst höchstwert für mehrere Leistungen nach Nrn. 5700 bis 5730.
Wann ist sie anwendbar?
Bei entscheidungsrelevanter Weichteil-, neurologischer, muskuloskelettaler oder parenchymatöser Fragestellung, wenn Sequenzwahl und Region gezielt festgelegt sind. Erforderliche Kernleistung: Höchstwert für mehrere Leistungen nach Nrn. 5700 bis 5730; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: zugrunde liegende Leistungen dokumentieren und nicht zusätzlich berechnen.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 5735 | Kernposition | Höchstwert für mehrere Leistungen nach Nrn. 5700 bis 5730. Nur wenn in derselben Sitzung mehrere selbständige MRT-Leistungen erbracht wurden, die zusammen dem Höchstwert unterliegen; zugrunde liegende Leistungen dokumentieren und nicht zusätzlich berechnen. |
| GOÄ-Nr. 5731 | Bedingt / alternativ | Ergänzende MRT-Serie. Nur bei tatsächlicher ergänzender Serie; einmal je Sitzung. |
| GOÄ-Nr. 5732 | Bedingt / alternativ | Qualifizierender Positions- oder Spulenwechsel. Nur bei echtem Positions-/Spulenwechsel; einfacher Gebührensatz. |
| GOÄ-Nr. 5733 | Bedingt / alternativ | Computergestützte MRT-Analyse. Nur bei selbständiger qualifizierender Analyse; einmal je Sitzung, einfacher Gebührensatz. |
| GOÄ-Nr. 344 | Bedingt / alternativ | Intravenöse Kontrastmitteleinbringung bis zehn Minuten |
| GOÄ-Nr. 345 | Bedingt / alternativ | Intravenöse Kontrastmitteleinbringung über zehn Minuten |
| GOÄ-Nr. 346 | Bedingt / alternativ | Intravenöse Hochdruckeinbringung von Kontrastmittel |
| GOÄ-Nr. 347 | Bedingt / alternativ | Jede weitere Hochdruckeinbringung bei bestehendem Zugang. Nur für eine tatsächliche weitere Hochdruckeinbringung bei bestehendem Zugang nach Nr. 346 abrechenbar. |
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Kombinationsregeln und Alternativen
Protokollabhängige Varianten
Mögliche zugrunde liegende Leistungen
Mindestzahl verschiedener Grundleistungen
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „MRT der Wirbelsäule“ sowie „MRT der Brust“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen
GOÄ-Nr. 5735: Nur wenn in derselben Sitzung mehrere selbständige MRT-Leistungen erbracht wurden, die zusammen dem Höchstwert unterliegen; zugrunde liegende Leistungen dokumentieren und nicht zusätzlich berechnen.
eigenständige Fragestellung je Region
zugrunde liegende MRT-Einzelleistungen
spezifische Sequenzen je Region
Kontrastmittel
Analyse und Gesamtbefund
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 5731 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlicher ergänzender Serie; einmal je Sitzung.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
