Welche GOÄ-Ziffern sind für „Mammographie einer Seite in einer Ebene“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Radiologie für das Thema „Mammographie einer Seite in einer Ebene“.

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichMammadiagnostik
KernpositionenGOÄ-Nr. 5265
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 5298
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Mammographie einer Seite in einer Ebene

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Mammographie einer Seite in einer Ebene“ in Betracht?

Für „Mammographie einer Seite in einer Ebene“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5265 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5298 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Mammographie einer Seite in einer Ebene“ stehen Mammographie, eine Ebene, Mamma. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Modalität, Körperregion, Zahl der Ebenen oder Serien, Kontrastmittelphase, interventionelle Zusatzleistung und modalitätsspezifische Höchstwerte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5265KernpositionJe tatsächlich untersuchter Brustseite gesondert abrechenbar; höchstens zweimal.
GOÄ-Nr. 5298Bedingt / alternativNur bei digitaler Radiographie und nur zu einer zuschlagsfähigen Röntgenleistung; einmal je zuschlagsfähiger Leistung entsprechend den GOÄ-Bestimmungen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Mammographie einer Seite in einer Ebene“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 5265

Kernposition der Kombination

Je tatsächlich untersuchter Brustseite gesondert abrechenbar; höchstens zweimal.

Höchstzahl: 2
GOÄ 5298

Bedingte oder alternative Position

Nur bei digitaler Radiographie und nur zu einer zuschlagsfähigen Röntgenleistung; einmal je zuschlagsfähiger Leistung entsprechend den GOÄ-Bestimmungen.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Mammographie einer Seite in einer Ebene“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Seite
Projektion
BI-RADS/Beurteilung

Wie grenzt sich „Mammographie einer Seite in einer Ebene“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Mammographie einer Seite in einer Ebene“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Digitale Brust-Tomosynthese“ sowie „Mammographie einer oder beider Seiten in zwei Ebenen“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Mammographie einer Seite in einer Ebene“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Mammographie, eine Ebene, Mamma

rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen

GOÄ-Nr. 5265: Mammographie einer Seite in einer Ebene

Seite

Projektion

BI-RADS/Beurteilung

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Mammographie einer Seite in einer Ebene“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Mammographie einer Seite in einer Ebene“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5265 (Mammographie einer Seite in einer Ebene). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5298 gilt zusätzlich: Nur bei digitaler Radiographie und nur zu einer zuschlagsfähigen Röntgenleistung; einmal je zuschlagsfähiger Leistung entsprechend den….


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Mammographie einer Seite in einer Ebene“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Weitere Ebenen, Regionen, Kontrastmittel- oder Interventionspositionen dürfen nicht aus der Untersuchungsbezeichnung, sondern nur aus dem dokumentierten Protokoll folgen.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 5298 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei digitaler Radiographie und nur zu einer zuschlagsfähigen Röntgenleistung; einmal je zuschlagsfähiger Leistung entsprechend den GOÄ-Bestimmungen.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Mammographie einer Seite in einer Ebene“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Radiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Digitale Brust-Tomosynthese

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Mammographie einer oder beider Seiten in zwei Ebenen

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Skelettabschnitt – Röntgen in einer Ebene

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Thorax – Röntgen in einer Ebene

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Mammographie einer Seite in einer Ebene“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5265 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5298 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5265. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Mammographie einer Seite in einer Ebene“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Digitale Brust-Tomosynthese“ sowie „Mammographie einer oder beider Seiten in zwei Ebenen“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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