Welche GOÄ-Ziffern sind für „Thorax – Röntgen in einer Ebene“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Radiologie für das Thema „Thorax – Röntgen in einer Ebene“.

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichKonventionelle Radiologie – Thorax
KernpositionenGOÄ-Nr. 5135
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 5298
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Thorax – Röntgen in einer Ebene

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Thorax – Röntgen in einer Ebene“ in Betracht?

Für „Thorax – Röntgen in einer Ebene“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5135 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5298 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Thorax – Röntgen in einer Ebene“ stehen Thorax, Lunge, Röntgen, eine Ebene. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Modalität, Körperregion, Zahl der Ebenen oder Serien, Kontrastmittelphase, interventionelle Zusatzleistung und modalitätsspezifische Höchstwerte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5135KernpositionRöntgenuntersuchung des Thorax in einer Ebene
GOÄ-Nr. 5298Bedingt / alternativNur bei digitaler Radiographie und nur zu einer zuschlagsfähigen Röntgenleistung; einmal je zuschlagsfähiger Leistung entsprechend den GOÄ-Bestimmungen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Thorax – Röntgen in einer Ebene“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 5135

Kernposition der Kombination

Röntgenuntersuchung des Thorax in einer Ebene

GOÄ 5298

Bedingte oder alternative Position

Nur bei digitaler Radiographie und nur zu einer zuschlagsfähigen Röntgenleistung; einmal je zuschlagsfähiger Leistung entsprechend den GOÄ-Bestimmungen.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Thorax – Röntgen in einer Ebene“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Projektion
Indikation
Befund

Wie grenzt sich „Thorax – Röntgen in einer Ebene“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Thorax – Röntgen in einer Ebene“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Thorax – Röntgen in mehreren Ebenen“ sowie „Teil des Thorax – gezielte Röntgenaufnahme“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Thorax – Röntgen in einer Ebene“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Thorax, Lunge, Röntgen, eine Ebene

rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen

GOÄ-Nr. 5135: Röntgenuntersuchung des Thorax in einer Ebene

Projektion

Indikation

Befund

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Thorax – Röntgen in einer Ebene“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Thorax – Röntgen in einer Ebene“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5135 (Röntgenuntersuchung des Thorax in einer Ebene). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5298 gilt zusätzlich: Nur bei digitaler Radiographie und nur zu einer zuschlagsfähigen Röntgenleistung; einmal je zuschlagsfähiger Leistung entsprechend den….


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Thorax – Röntgen in einer Ebene“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Weitere Ebenen, Regionen, Kontrastmittel- oder Interventionspositionen dürfen nicht aus der Untersuchungsbezeichnung, sondern nur aus dem dokumentierten Protokoll folgen.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 5298 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei digitaler Radiographie und nur zu einer zuschlagsfähigen Röntgenleistung; einmal je zuschlagsfähiger Leistung entsprechend den GOÄ-Bestimmungen.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Thorax – Röntgen in einer Ebene“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Radiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Thorax – Röntgen in mehreren Ebenen

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Teil des Thorax – gezielte Röntgenaufnahme

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Thoraxübersicht – Mittelformat

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Rippen, Schulterblatt oder Brustbein – Röntgen

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Thorax – Röntgen in einer Ebene“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5135 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5298 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5135. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Thorax – Röntgen in einer Ebene“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Thorax – Röntgen in mehreren Ebenen“ sowie „Teil des Thorax – gezielte Röntgenaufnahme“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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