Das könnte Sie auch interessieren
GOÄ-Ziffer: 5139
Teil der Brustorgane
Einfachsatz
× 1
10.49 €
Regelhöchstsatz
× 1.8
18.89 €
Höchstsatz
× 2.5
26.23 €
Wichtig:
Bei Berechnung von Gebührenposition 5139 neben den Gebührenpositionen 5135, 5137 und/oder 5140 ist eine Begründung auf der Rechnung erforderlich.
Möchten Sie selber abrechnen, aber ohne den administrativen Aufwand?
oder
Kostenlos testen