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GOÄ-Ziffer 5130
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GOÄ – 5130
Halsorgane oder Mundboden – gegebenenfalls in mehreren Ebenen
Einfachsatz
× 1
16.32 €
Regelhöchstsatz
× 1.8
29.38 €
Höchstsatz
× 2.5
40.80 €
1 passende Ziffernketten
Mit GOÄ-Ziffer 5130 in 1 Fachrichtung
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Mit GOÄ-Ziffer 5130 in 1 Fachrichtung
Fachlich priorisierte Abrechnungskombinationen mit GOÄ 5130
Radiologie
1 insgesamt- Halsorgane oder Mundboden – RöntgenGOÄ 5130 · GOÄ 5298
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Punktzahl:
280
Ausschlussziffern:
- keine Ausschlussziffern -Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 5121: ergänzende Ebene(n)
- GOÄ 5135: Brustorgane-Übersicht, in einer Ebene
- GOÄ 5120: Rippen einer Thoraxhälfte, Schulterblatt oder Brustbein, in einer Ebene
- GOÄ 5137: Brustorgane-Übersicht – gegebenenfalls einschließlich Breischluck und Durchleuchtung(en) -, in mehreren Ebenen
- GOÄ 5115: Untersuchung von Hand- oder Fußteil (je Teil) mit Feinstfokus- oder Xeroradiographietechnik zur Beurteilung von Knochen und Weichteilen.
- GOÄ 5139: Teil der Brustorgane
