MRT eines oder mehrerer Gelenke oder Extremitätenabschnitte

Radiologie · Magnetresonanztomographie

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichMagnetresonanztomographie
KernpositionenGOÄ-Nr. 5729
GOÄ-Abrechnung für MRT eines oder mehrerer Gelenke oder Extremitätenabschnitte

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Stellt Gelenk-, Sehnen-, Band-, Muskel- und Knochenmarkstrukturen einer Extremität detailliert dar und grenzt traumatische, entzündliche und neoplastische Veränderungen ab. Die Bildgebung umfasst magnetresonanztomographie eines oder mehrerer Gelenke oder von Abschnitten der Extremitäten.

Wann ist sie anwendbar?

Bei lokalisierter muskuloskelettaler Frage mit Konsequenz für Behandlung oder Eingriff; Zahl der Gelenke, Kontrastmittel und zusätzliche Regionen benötigen jeweils eine konkrete Indikation. Erforderliche Kernleistung: Magnetresonanztomographie eines oder mehrerer Gelenke oder von Abschnitten der Extremitäten; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5729KernpositionMagnetresonanztomographie eines oder mehrerer Gelenke oder von Abschnitten der Extremitäten
GOÄ-Nr. 5731Bedingt / alternativErgänzende MRT-Serie, z. B. nach Kontrastmittel oder als MR-Angiographie. Nur für medizinisch notwendige ergänzende Serie(n), z. B. nach Kontrastmittel oder als MR-Angiographie; unabhängig von der Zahl ergänzender Serien höchstens einmal je Sitzung.
GOÄ-Nr. 5732Bedingt / alternativZuschlag bei Positions- oder Spulenwechsel. Nur bei tatsächlichem qualifizierendem Positions- oder Spulenwechsel; Scout, Standardlagerung, reine Tischverschiebung oder mehrere Organe derselben Untersuchungsregion genügen nicht. Einfacher Gebührensatz.
GOÄ-Nr. 5733Bedingt / alternativComputergestützte MRT-Analyse. Nur bei selbständiger computergestützter Analyse, z. B. qualifizierter Kinetik- oder 3D-Auswertung; reine Monitorbetrachtung, Standardrekonstruktion oder einfache Zweipunktmessung genügen nicht. Einfacher Gebührensatz.
GOÄ-Nr. 344Bedingt / alternativIntravenöse Kontrastmitteleinbringung bis zu zehn Minuten
GOÄ-Nr. 345Bedingt / alternativIntravenöse Kontrastmitteleinbringung von mehr als zehn Minuten
GOÄ-Nr. 346Bedingt / alternativIntravenöse Hochdruckeinbringung von Kontrastmittel. Nur bei tatsächlich intravenöser Hochdruckgabe; nicht zusätzlich zu Nr. 344/345 für dieselbe Gabe.
GOÄ-Nr. 347Bedingt / alternativErgänzung für jede weitere intravenöse Kontrastmitteleinbringung mittels Hochdruckinjektion bei bestehendem Zugang. Nur für eine tatsächlich weitere Hochdruckgabe nach Nr. 346.
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 5731

Bedingte oder alternative Position

Höchstzahl: 1
GOÄ 344

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: mr_iv_contrast
GOÄ 345

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: mr_iv_contrast
GOÄ 346

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: mr_iv_contrast
GOÄ 347

Bedingte oder alternative Position

Erforderlicher Zusammenhang: 346

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „MRT einer oder mehrerer Extremitäten mit mindestens zwei großen Gelenken“ sowie „Mehrregionen-MRT mit Höchstwert Nr. 5735“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen

GOÄ-Nr. 5729: Magnetresonanztomographie eines oder mehrerer Gelenke oder von Abschnitten der Extremitäten

Gelenk/Segment und Seite

Spulen-/Positionswechsel

Kontrastmittel

Befund

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 5731 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur für medizinisch notwendige ergänzende Serie(n), z. B. nach Kontrastmittel oder als MR-Angiographie; unabhängig von der Zahl ergänzender Serien…

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.