MRT eines oder mehrerer Gelenke oder Extremitätenabschnitte
Radiologie · Magnetresonanztomographie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Stellt Gelenk-, Sehnen-, Band-, Muskel- und Knochenmarkstrukturen einer Extremität detailliert dar und grenzt traumatische, entzündliche und neoplastische Veränderungen ab. Die Bildgebung umfasst magnetresonanztomographie eines oder mehrerer Gelenke oder von Abschnitten der Extremitäten.
Wann ist sie anwendbar?
Bei lokalisierter muskuloskelettaler Frage mit Konsequenz für Behandlung oder Eingriff; Zahl der Gelenke, Kontrastmittel und zusätzliche Regionen benötigen jeweils eine konkrete Indikation. Erforderliche Kernleistung: Magnetresonanztomographie eines oder mehrerer Gelenke oder von Abschnitten der Extremitäten; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 5729 | Kernposition | Magnetresonanztomographie eines oder mehrerer Gelenke oder von Abschnitten der Extremitäten |
| GOÄ-Nr. 5731 | Bedingt / alternativ | Ergänzende MRT-Serie, z. B. nach Kontrastmittel oder als MR-Angiographie. Nur für medizinisch notwendige ergänzende Serie(n), z. B. nach Kontrastmittel oder als MR-Angiographie; unabhängig von der Zahl ergänzender Serien höchstens einmal je Sitzung. |
| GOÄ-Nr. 5732 | Bedingt / alternativ | Zuschlag bei Positions- oder Spulenwechsel. Nur bei tatsächlichem qualifizierendem Positions- oder Spulenwechsel; Scout, Standardlagerung, reine Tischverschiebung oder mehrere Organe derselben Untersuchungsregion genügen nicht. Einfacher Gebührensatz. |
| GOÄ-Nr. 5733 | Bedingt / alternativ | Computergestützte MRT-Analyse. Nur bei selbständiger computergestützter Analyse, z. B. qualifizierter Kinetik- oder 3D-Auswertung; reine Monitorbetrachtung, Standardrekonstruktion oder einfache Zweipunktmessung genügen nicht. Einfacher Gebührensatz. |
| GOÄ-Nr. 344 | Bedingt / alternativ | Intravenöse Kontrastmitteleinbringung bis zu zehn Minuten |
| GOÄ-Nr. 345 | Bedingt / alternativ | Intravenöse Kontrastmitteleinbringung von mehr als zehn Minuten |
| GOÄ-Nr. 346 | Bedingt / alternativ | Intravenöse Hochdruckeinbringung von Kontrastmittel. Nur bei tatsächlich intravenöser Hochdruckgabe; nicht zusätzlich zu Nr. 344/345 für dieselbe Gabe. |
| GOÄ-Nr. 347 | Bedingt / alternativ | Ergänzung für jede weitere intravenöse Kontrastmitteleinbringung mittels Hochdruckinjektion bei bestehendem Zugang. Nur für eine tatsächlich weitere Hochdruckgabe nach Nr. 346. |
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „MRT einer oder mehrerer Extremitäten mit mindestens zwei großen Gelenken“ sowie „Mehrregionen-MRT mit Höchstwert Nr. 5735“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen
GOÄ-Nr. 5729: Magnetresonanztomographie eines oder mehrerer Gelenke oder von Abschnitten der Extremitäten
Gelenk/Segment und Seite
Spulen-/Positionswechsel
Kontrastmittel
Befund
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 5731 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur für medizinisch notwendige ergänzende Serie(n), z. B. nach Kontrastmittel oder als MR-Angiographie; unabhängig von der Zahl ergänzender Serien…
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
