Welche GOÄ-Ziffern sind für „MRT-Leistungsanteile bei transurethraler fokaler Prostata-HIFU mit MR-Thermometrie“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Radiologie für das Thema „MRT-Leistungsanteile bei transurethraler fokaler Prostata-HIFU mit MR-Thermometrie“.

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichInterventionelle Radiologie – MRT-gesteuerte Verfahren
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für MRT-Leistungsanteile bei transurethraler fokaler Prostata-HIFU mit MR-Thermometrie

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „MRT-Leistungsanteile bei transurethraler fokaler Prostata-HIFU mit MR-Thermometrie“ in Betracht?

Für „MRT-Leistungsanteile bei transurethraler fokaler Prostata-HIFU mit MR-Thermometrie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5735 und GOÄ-Nr. A623-MR-THERMOMETRIE als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5720, GOÄ-Nr. A5729-MRT-FUEHRUNG, GOÄ-Nr. 5731 und GOÄ-Nr. 5733 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „MRT-Leistungsanteile bei transurethraler fokaler Prostata-HIFU mit MR-Thermometrie“ stehen Prostata HIFU, MRT gesteuert, MR Thermometrie, fokale Ablation, Prostataablation. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Modalität, Körperregion, Zahl der Ebenen oder Serien, Kontrastmittelphase, interventionelle Zusatzleistung und modalitätsspezifische Höchstwerte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5735KernpositionErsetzt in dieser Sitzung die Einzelberechnung der zugrunde liegenden Leistungen 5720 und analog 5729; zugrunde liegende Leistungen in der Rechnung nachvollziehbar angeben.
GOÄ-Nr. 5720Bedingt / alternativNicht zusätzlich zu Nr. 5735 berechnen.
GOÄ-Nr. A5729-MRT-FUEHRUNGBedingt / alternativNicht zusätzlich zu Nr. 5735 berechnen.
GOÄ-Nr. 5731Bedingt / alternativNur bei tatsächlicher ergänzender Serie; einmal je Sitzung.
GOÄ-Nr. 5733Bedingt / alternativNur bei tatsächlicher selbständiger Analyse; einmal je Sitzung und einfacher Gebührensatz.
GOÄ-Nr. A623-MR-THERMOMETRIEKernpositionNur bei tatsächlicher Echtzeit-MR-Thermometrie. Die veröffentlichte BÄK-Fallbewertung hält für genau diese Prostata-HIFU-Konstellation einen bis zu 24-maligen Analogansatz für sachgerecht; nicht auf andere Eingriffe übertragen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „MRT-Leistungsanteile bei transurethraler fokaler Prostata-HIFU mit MR-Thermometrie“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 5735

Kernposition der Kombination

Ersetzt in dieser Sitzung die Einzelberechnung der zugrunde liegenden Leistungen 5720 und analog 5729; zugrunde liegende Leistungen in der Rechnung nachvollziehbar angeben.

GOÄ 5720

Bedingte oder alternative Position

Nicht zusätzlich zu Nr. 5735 berechnen.

Leistungsrolle: underlying_maximum_component
GOÄ A5729-MRT-FUEHRUNG

Bedingte oder alternative Position

Nicht zusätzlich zu Nr. 5735 berechnen.

Leistungsrolle: underlying_maximum_component
Analog bewertet zu: 5729
GOÄ 5731

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlicher ergänzender Serie; einmal je Sitzung.

Höchstzahl: 1
GOÄ 5733

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlicher selbständiger Analyse; einmal je Sitzung und einfacher Gebührensatz.

GOÄ A623-MR-THERMOMETRIE

Kernposition der Kombination

Nur bei tatsächlicher Echtzeit-MR-Thermometrie. Die veröffentlichte BÄK-Fallbewertung hält für genau diese Prostata-HIFU-Konstellation einen bis zu 24-maligen Analogansatz für sachgerecht; nicht auf andere Eingriffe übertragen.

Analog bewertet zu: 623
Höchstzahl: 24

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „MRT-Leistungsanteile bei transurethraler fokaler Prostata-HIFU mit MR-Thermometrie“?

Hinweise zur Kombination

Die Datei bildet nur die von der BÄK behandelten MRT-Leistungsanteile ab, nicht automatisch die gesamte therapeutische HIFU-Leistung.
Originäre Nr. 5720 und analoge Nr. 5729 greifen zusammen in den Höchstwert Nr. 5735.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Zielorgan und Eingriffsart
Planungs-/Führungssequenzen
Lagekontrollen
Thermometriemessungen
postinterventioneller MRT-Befund

Wie grenzt sich „MRT-Leistungsanteile bei transurethraler fokaler Prostata-HIFU mit MR-Thermometrie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „MRT-Leistungsanteile bei transurethraler fokaler Prostata-HIFU mit MR-Thermometrie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „MRT von Abdomen und/oder Becken einschließlich MRCP oder multiparametrischer Prostata-MRT“ sowie „MRT-Ultraschall-Fusionsbiopsie der Prostata – diagnostische MRT und Biopsiesitzung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „MRT-Leistungsanteile bei transurethraler fokaler Prostata-HIFU mit MR-Thermometrie“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Prostata HIFU, MRT gesteuert, MR Thermometrie, fokale Ablation

rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen

GOÄ-Nr. 5735: Ersetzt in dieser Sitzung die Einzelberechnung der zugrunde liegenden Leistungen 5720 und analog 5729; zugrunde liegende Leistungen in der Rechnung nachvollziehbar angeben.

GOÄ-Nr. A623-MR-THERMOMETRIE: Nur bei tatsächlicher Echtzeit-MR-Thermometrie. Die veröffentlichte BÄK-Fallbewertung hält für genau diese Prostata-HIFU-Konstellation einen bis zu 24-maligen Analogansatz für sachgerecht; nicht auf andere Eingriffe übertragen.

Zielorgan und Eingriffsart

Planungs-/Führungssequenzen

Lagekontrollen

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „MRT-Leistungsanteile bei transurethraler fokaler Prostata-HIFU mit MR-Thermometrie“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „MRT-Leistungsanteile bei transurethraler fokaler Prostata-HIFU mit MR-Thermometrie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5735 (Ersetzt in dieser Sitzung die Einzelberechnung der zugrunde liegenden Leistungen 5720 und analog 5729; zugrunde…); GOÄ-Nr. A623-MR-THERMOMETRIE (Nur bei tatsächlicher Echtzeit-MR-Thermometrie. Die veröffentlichte BÄK-Fallbewertung hält für genau diese…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5720 gilt zusätzlich: Nicht zusätzlich zu Nr. 5735 berechnen.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „MRT-Leistungsanteile bei transurethraler fokaler Prostata-HIFU mit MR-Thermometrie“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Weitere Ebenen, Regionen, Kontrastmittel- oder Interventionspositionen dürfen nicht aus der Untersuchungsbezeichnung, sondern nur aus dem dokumentierten Protokoll folgen.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 5720 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nicht zusätzlich zu Nr. 5735 berechnen.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „MRT-Leistungsanteile bei transurethraler fokaler Prostata-HIFU mit MR-Thermometrie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Radiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „MRT-Leistungsanteile bei transurethraler fokaler Prostata-HIFU mit MR-Thermometrie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5735 und GOÄ-Nr. A623-MR-THERMOMETRIE als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5720, GOÄ-Nr. A5729-MRT-FUEHRUNG, GOÄ-Nr. 5731 und GOÄ-Nr. 5733 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5735 und GOÄ-Nr. A623-MR-THERMOMETRIE. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „MRT-Leistungsanteile bei transurethraler fokaler Prostata-HIFU mit MR-Thermometrie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „MRT von Abdomen und/oder Becken einschließlich MRCP oder multiparametrischer Prostata-MRT“ sowie „MRT-Ultraschall-Fusionsbiopsie der Prostata – diagnostische MRT und Biopsiesitzung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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