Welche GOÄ-Ziffern sind für „MRT-Leistungsanteile bei transurethraler fokaler Prostata-HIFU mit MR-Thermometrie“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Radiologie für das Thema „MRT-Leistungsanteile bei transurethraler fokaler Prostata-HIFU mit MR-Thermometrie“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „MRT-Leistungsanteile bei transurethraler fokaler Prostata-HIFU mit MR-Thermometrie“ in Betracht?
Für „MRT-Leistungsanteile bei transurethraler fokaler Prostata-HIFU mit MR-Thermometrie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5735 und GOÄ-Nr. A623-MR-THERMOMETRIE als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5720, GOÄ-Nr. A5729-MRT-FUEHRUNG, GOÄ-Nr. 5731 und GOÄ-Nr. 5733 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „MRT-Leistungsanteile bei transurethraler fokaler Prostata-HIFU mit MR-Thermometrie“ stehen Prostata HIFU, MRT gesteuert, MR Thermometrie, fokale Ablation, Prostataablation. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Modalität, Körperregion, Zahl der Ebenen oder Serien, Kontrastmittelphase, interventionelle Zusatzleistung und modalitätsspezifische Höchstwerte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 5735 | Kernposition | Ersetzt in dieser Sitzung die Einzelberechnung der zugrunde liegenden Leistungen 5720 und analog 5729; zugrunde liegende Leistungen in der Rechnung nachvollziehbar angeben. |
| GOÄ-Nr. 5720 | Bedingt / alternativ | Nicht zusätzlich zu Nr. 5735 berechnen. |
| GOÄ-Nr. A5729-MRT-FUEHRUNG | Bedingt / alternativ | Nicht zusätzlich zu Nr. 5735 berechnen. |
| GOÄ-Nr. 5731 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlicher ergänzender Serie; einmal je Sitzung. |
| GOÄ-Nr. 5733 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlicher selbständiger Analyse; einmal je Sitzung und einfacher Gebührensatz. |
| GOÄ-Nr. A623-MR-THERMOMETRIE | Kernposition | Nur bei tatsächlicher Echtzeit-MR-Thermometrie. Die veröffentlichte BÄK-Fallbewertung hält für genau diese Prostata-HIFU-Konstellation einen bis zu 24-maligen Analogansatz für sachgerecht; nicht auf andere Eingriffe übertragen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „MRT-Leistungsanteile bei transurethraler fokaler Prostata-HIFU mit MR-Thermometrie“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Ersetzt in dieser Sitzung die Einzelberechnung der zugrunde liegenden Leistungen 5720 und analog 5729; zugrunde liegende Leistungen in der Rechnung nachvollziehbar angeben.
Bedingte oder alternative Position
Nicht zusätzlich zu Nr. 5735 berechnen.
Bedingte oder alternative Position
Nicht zusätzlich zu Nr. 5735 berechnen.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlicher ergänzender Serie; einmal je Sitzung.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlicher selbständiger Analyse; einmal je Sitzung und einfacher Gebührensatz.
Kernposition der Kombination
Nur bei tatsächlicher Echtzeit-MR-Thermometrie. Die veröffentlichte BÄK-Fallbewertung hält für genau diese Prostata-HIFU-Konstellation einen bis zu 24-maligen Analogansatz für sachgerecht; nicht auf andere Eingriffe übertragen.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „MRT-Leistungsanteile bei transurethraler fokaler Prostata-HIFU mit MR-Thermometrie“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „MRT-Leistungsanteile bei transurethraler fokaler Prostata-HIFU mit MR-Thermometrie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „MRT-Leistungsanteile bei transurethraler fokaler Prostata-HIFU mit MR-Thermometrie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „MRT von Abdomen und/oder Becken einschließlich MRCP oder multiparametrischer Prostata-MRT“ sowie „MRT-Ultraschall-Fusionsbiopsie der Prostata – diagnostische MRT und Biopsiesitzung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „MRT-Leistungsanteile bei transurethraler fokaler Prostata-HIFU mit MR-Thermometrie“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Prostata HIFU, MRT gesteuert, MR Thermometrie, fokale Ablation
rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen
GOÄ-Nr. 5735: Ersetzt in dieser Sitzung die Einzelberechnung der zugrunde liegenden Leistungen 5720 und analog 5729; zugrunde liegende Leistungen in der Rechnung nachvollziehbar angeben.
GOÄ-Nr. A623-MR-THERMOMETRIE: Nur bei tatsächlicher Echtzeit-MR-Thermometrie. Die veröffentlichte BÄK-Fallbewertung hält für genau diese Prostata-HIFU-Konstellation einen bis zu 24-maligen Analogansatz für sachgerecht; nicht auf andere Eingriffe übertragen.
Zielorgan und Eingriffsart
Planungs-/Führungssequenzen
Lagekontrollen
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „MRT-Leistungsanteile bei transurethraler fokaler Prostata-HIFU mit MR-Thermometrie“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „MRT-Leistungsanteile bei transurethraler fokaler Prostata-HIFU mit MR-Thermometrie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5735 (Ersetzt in dieser Sitzung die Einzelberechnung der zugrunde liegenden Leistungen 5720 und analog 5729; zugrunde…); GOÄ-Nr. A623-MR-THERMOMETRIE (Nur bei tatsächlicher Echtzeit-MR-Thermometrie. Die veröffentlichte BÄK-Fallbewertung hält für genau diese…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5720 gilt zusätzlich: Nicht zusätzlich zu Nr. 5735 berechnen.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „MRT-Leistungsanteile bei transurethraler fokaler Prostata-HIFU mit MR-Thermometrie“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Weitere Ebenen, Regionen, Kontrastmittel- oder Interventionspositionen dürfen nicht aus der Untersuchungsbezeichnung, sondern nur aus dem dokumentierten Protokoll folgen.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 5720 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nicht zusätzlich zu Nr. 5735 berechnen.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „MRT-Leistungsanteile bei transurethraler fokaler Prostata-HIFU mit MR-Thermometrie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Radiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
MRT von Abdomen und/oder Becken einschließlich MRCP oder multiparametrischer Prostata-MRT
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
MRT-Ultraschall-Fusionsbiopsie der Prostata – diagnostische MRT und Biopsiesitzung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Mehrregionen-MRT mit Höchstwert Nr. 5735
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Direkte MR-Arthrographie eines Gelenks
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5735 und GOÄ-Nr. A623-MR-THERMOMETRIE. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „MRT-Leistungsanteile bei transurethraler fokaler Prostata-HIFU mit MR-Thermometrie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „MRT von Abdomen und/oder Becken einschließlich MRCP oder multiparametrischer Prostata-MRT“ sowie „MRT-Ultraschall-Fusionsbiopsie der Prostata – diagnostische MRT und Biopsiesitzung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
