Direkte MR-Arthrographie eines Gelenks
Radiologie · Magnetresonanztomographie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Konturiert Gelenkbinnenstrukturen durch intraartikuläres Kontrastmittel und macht Kapsel-, Labrum- beziehungsweise kommunizierende Defekte gezielt sichtbar. Die Bildgebung umfasst magnetresonanztomographie eines Gelenks oder Extremitätenabschnitts und Einbringung des Kontrastmittels in ein Gelenk.
Wann ist sie anwendbar?
Bei spezieller Gelenkfrage mit Zusatznutzen gegenüber nichtinvasiver Bildgebung; sterile Punktion, korrekte intraartikuläre Lage und konkrete Zielstruktur sind erforderlich. Erforderliche Kernleistungen: Direkte MR-Arthrographie eines Gelenks; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Nur bei tatsächlicher selbständiger intraartikulärer Kontrastmitteleinbringung.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 5729 | Kernposition | Magnetresonanztomographie eines Gelenks oder Extremitätenabschnitts |
| GOÄ-Nr. 373 | Kernposition | Einbringung des Kontrastmittels in ein Gelenk. Nur bei tatsächlicher selbständiger intraartikulärer Kontrastmitteleinbringung. |
| GOÄ-Nr. 5731 | Bedingt / alternativ | Ergänzende MRT-Serie. Nur bei tatsächlicher ergänzender Serie; einmal je Sitzung. |
| GOÄ-Nr. 5733 | Bedingt / alternativ | Computergestützte MRT-Analyse. Nur bei selbständiger qualifizierender Analyse; einfacher Gebührensatz. |
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „MRT eines oder mehrerer Gelenke oder Extremitätenabschnitte“ sowie „Mehrregionen-MRT mit Höchstwert Nr. 5735“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen
GOÄ-Nr. 5729: Magnetresonanztomographie eines Gelenks oder Extremitätenabschnitts
GOÄ-Nr. 373: Nur bei tatsächlicher selbständiger intraartikulärer Kontrastmitteleinbringung.
Gelenk und Seite
Indikation
sterile intraartikuläre Kontrastmitteleinbringung
MRT-Sequenzen
Komplikationen
Befund
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 5731 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlicher ergänzender Serie; einmal je Sitzung.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
