Welche GOÄ-Ziffern sind für „Direkte MR-Arthrographie eines Gelenks“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Radiologie für das Thema „Direkte MR-Arthrographie eines Gelenks“.

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichMagnetresonanztomographie
KernpositionenGOÄ-Nr. 5729 und GOÄ-Nr. 373
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 5731 und GOÄ-Nr. 5733
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Direkte MR-Arthrographie eines Gelenks

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Direkte MR-Arthrographie eines Gelenks“ in Betracht?

Für „Direkte MR-Arthrographie eines Gelenks“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5729 und GOÄ-Nr. 373 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5731 und GOÄ-Nr. 5733 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Direkte MR-Arthrographie eines Gelenks“ stehen MR Arthrographie, MRT Arthrographie, direkte Arthro MRT. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Modalität, Körperregion, Zahl der Ebenen oder Serien, Kontrastmittelphase, interventionelle Zusatzleistung und modalitätsspezifische Höchstwerte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5729KernpositionMagnetresonanztomographie eines Gelenks oder Extremitätenabschnitts
GOÄ-Nr. 373KernpositionNur bei tatsächlicher selbständiger intraartikulärer Kontrastmitteleinbringung.
GOÄ-Nr. 5731Bedingt / alternativNur bei tatsächlicher ergänzender Serie; einmal je Sitzung.
GOÄ-Nr. 5733Bedingt / alternativNur bei selbständiger qualifizierender Analyse; einfacher Gebührensatz.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Direkte MR-Arthrographie eines Gelenks“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 5729

Kernposition der Kombination

Magnetresonanztomographie eines Gelenks oder Extremitätenabschnitts

GOÄ 373

Kernposition der Kombination

Nur bei tatsächlicher selbständiger intraartikulärer Kontrastmitteleinbringung.

GOÄ 5731

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlicher ergänzender Serie; einmal je Sitzung.

Höchstzahl: 1
GOÄ 5733

Bedingte oder alternative Position

Nur bei selbständiger qualifizierender Analyse; einfacher Gebührensatz.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Direkte MR-Arthrographie eines Gelenks“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Gelenk und Seite
Indikation
sterile intraartikuläre Kontrastmitteleinbringung
MRT-Sequenzen
Komplikationen
Befund

Wie grenzt sich „Direkte MR-Arthrographie eines Gelenks“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Direkte MR-Arthrographie eines Gelenks“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „MRT eines oder mehrerer Gelenke oder Extremitätenabschnitte“ sowie „Mehrregionen-MRT mit Höchstwert Nr. 5735“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Direkte MR-Arthrographie eines Gelenks“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: MR Arthrographie, MRT Arthrographie, direkte Arthro MRT

rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen

GOÄ-Nr. 5729: Magnetresonanztomographie eines Gelenks oder Extremitätenabschnitts

GOÄ-Nr. 373: Nur bei tatsächlicher selbständiger intraartikulärer Kontrastmitteleinbringung.

Gelenk und Seite

Indikation

sterile intraartikuläre Kontrastmitteleinbringung

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Direkte MR-Arthrographie eines Gelenks“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Direkte MR-Arthrographie eines Gelenks“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5729 (Magnetresonanztomographie eines Gelenks oder Extremitätenabschnitts); GOÄ-Nr. 373 (Nur bei tatsächlicher selbständiger intraartikulärer Kontrastmitteleinbringung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5731 gilt zusätzlich: Nur bei tatsächlicher ergänzender Serie; einmal je Sitzung.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Direkte MR-Arthrographie eines Gelenks“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Weitere Ebenen, Regionen, Kontrastmittel- oder Interventionspositionen dürfen nicht aus der Untersuchungsbezeichnung, sondern nur aus dem dokumentierten Protokoll folgen.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 5731 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlicher ergänzender Serie; einmal je Sitzung.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Direkte MR-Arthrographie eines Gelenks“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Radiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Direkte MR-Arthrographie eines Gelenks“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5729 und GOÄ-Nr. 373 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5731 und GOÄ-Nr. 5733 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5729 und GOÄ-Nr. 373. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Direkte MR-Arthrographie eines Gelenks“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „MRT eines oder mehrerer Gelenke oder Extremitätenabschnitte“ sowie „Mehrregionen-MRT mit Höchstwert Nr. 5735“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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