Direkte MR-Arthrographie eines Gelenks

Radiologie · Magnetresonanztomographie

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichMagnetresonanztomographie
KernpositionenGOÄ-Nr. 5729 und GOÄ-Nr. 373
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 5731, GOÄ-Nr. 5733, GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5
GOÄ-Abrechnung für Direkte MR-Arthrographie eines Gelenks

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Konturiert Gelenkbinnenstrukturen durch intraartikuläres Kontrastmittel und macht Kapsel-, Labrum- beziehungsweise kommunizierende Defekte gezielt sichtbar. Die Bildgebung umfasst magnetresonanztomographie eines Gelenks oder Extremitätenabschnitts und Einbringung des Kontrastmittels in ein Gelenk.

Wann ist sie anwendbar?

Bei spezieller Gelenkfrage mit Zusatznutzen gegenüber nichtinvasiver Bildgebung; sterile Punktion, korrekte intraartikuläre Lage und konkrete Zielstruktur sind erforderlich. Erforderliche Kernleistungen: Direkte MR-Arthrographie eines Gelenks; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Nur bei tatsächlicher selbständiger intraartikulärer Kontrastmitteleinbringung.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5729KernpositionMagnetresonanztomographie eines Gelenks oder Extremitätenabschnitts
GOÄ-Nr. 373KernpositionEinbringung des Kontrastmittels in ein Gelenk. Nur bei tatsächlicher selbständiger intraartikulärer Kontrastmitteleinbringung.
GOÄ-Nr. 5731Bedingt / alternativErgänzende MRT-Serie. Nur bei tatsächlicher ergänzender Serie; einmal je Sitzung.
GOÄ-Nr. 5733Bedingt / alternativComputergestützte MRT-Analyse. Nur bei selbständiger qualifizierender Analyse; einfacher Gebührensatz.
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 5731

Bedingte oder alternative Position

Höchstzahl: 1

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „MRT eines oder mehrerer Gelenke oder Extremitätenabschnitte“ sowie „Mehrregionen-MRT mit Höchstwert Nr. 5735“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen

GOÄ-Nr. 5729: Magnetresonanztomographie eines Gelenks oder Extremitätenabschnitts

GOÄ-Nr. 373: Nur bei tatsächlicher selbständiger intraartikulärer Kontrastmitteleinbringung.

Gelenk und Seite

Indikation

sterile intraartikuläre Kontrastmitteleinbringung

MRT-Sequenzen

Komplikationen

Befund

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 5731 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlicher ergänzender Serie; einmal je Sitzung.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.