Welche GOÄ-Ziffern sind für „Plastische Operation zur Korrektur der Ohrmuschelform“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Ästhetische und Plastische Medizin für das Thema „Plastische Operation zur Korrektur der Ohrmuschelform“.

FachgruppeÄsthetische und Plastische Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 1636
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 444
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Plastische Operation zur Korrektur der Ohrmuschelform

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Plastische Operation zur Korrektur der Ohrmuschelform“ in Betracht?

Für „Plastische Operation zur Korrektur der Ohrmuschelform“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1636 als Kernposition. GOÄ-Nr. 444 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Plastische Operation zur Korrektur der Ohrmuschelform“ stehen Ohrmuschel, Otoplastik, Ohrform, Ohrkorrektur, 1636. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungsregion, Seitenbezug, Eingriffsumfang sowie die Trennung originärer GOÄ-Leistungen von Analogbewertungen und Materialkosten maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1636KernpositionNur bei vollständiger plastischer Korrektur der Ohrmuschelform; Seitenbezug dokumentieren.
GOÄ-Nr. 444Bedingt / alternativNur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Plastische Operation zur Korrektur der Ohrmuschelform“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1636

Kernposition der Kombination

Nur bei vollständiger plastischer Korrektur der Ohrmuschelform; Seitenbezug dokumentieren.

GOÄ 444

Bedingte oder alternative Position

Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.

Wie grenzt sich „Plastische Operation zur Korrektur der Ohrmuschelform“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Plastische Operation zur Korrektur der Ohrmuschelform“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Plastische Korrektur von Form, Größe und Stellung einer Ohrmuschel“ sowie „Einfache Otoplastik bei abstehendem Ohr mit Knorpelausschneidung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Plastische Operation zur Korrektur der Ohrmuschelform“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Ohrmuschel, Otoplastik, Ohrform, Ohrkorrektur

Operations- oder Behandlungsumfang, Körperregion, Seite, Technik und verwendetes Material

GOÄ-Nr. 1636: Nur bei vollständiger plastischer Korrektur der Ohrmuschelform; Seitenbezug dokumentieren.

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Plastische Operation zur Korrektur der Ohrmuschelform“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Plastische Operation zur Korrektur der Ohrmuschelform“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1636 (Nur bei vollständiger plastischer Korrektur der Ohrmuschelform; Seitenbezug dokumentieren). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 444 gilt zusätzlich: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Plastische Operation zur Korrektur der Ohrmuschelform“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ästhetische Behandlungsbezeichnungen werden nicht automatisch zu einer Analog- oder Mehrfachberechnung; entscheidend sind selbständige, tatsächlich erbrachte Leistungen.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 444 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Plastische Operation zur Korrektur der Ohrmuschelform“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Ästhetische und Plastische Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Plastische Operation zur Korrektur der Ohrmuschelform“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1636 als Kernposition. GOÄ-Nr. 444 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1636. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Plastische Operation zur Korrektur der Ohrmuschelform“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Plastische Korrektur von Form, Größe und Stellung einer Ohrmuschel“ sowie „Einfache Otoplastik bei abstehendem Ohr mit Knorpelausschneidung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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