Welche GOÄ-Ziffern sind für „Einfache Otoplastik bei abstehendem Ohr mit Knorpelausschneidung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Ästhetische und Plastische Medizin für das Thema „Einfache Otoplastik bei abstehendem Ohr mit Knorpelausschneidung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Einfache Otoplastik bei abstehendem Ohr mit Knorpelausschneidung“ in Betracht?
Für „Einfache Otoplastik bei abstehendem Ohr mit Knorpelausschneidung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1635 als Kernposition. GOÄ-Nr. 443 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Einfache Otoplastik bei abstehendem Ohr mit Knorpelausschneidung“ stehen Otoplastik, abstehende Ohren, Ohranlegeplastik, Ohrmuschel, Knorpel. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Behandlungsregion, Seitenbezug, Eingriffsumfang sowie die Trennung originärer GOÄ-Leistungen von Analogbewertungen und Materialkosten maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1635 | Kernposition | Seitenbezug und tatsächlichen Leistungsumfang dokumentieren; Mehrfachansatz nur nach vollständiger Leistung je Ohr prüfen. |
| GOÄ-Nr. 443 | Bedingt / alternativ | Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Einfache Otoplastik bei abstehendem Ohr mit Knorpelausschneidung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Seitenbezug und tatsächlichen Leistungsumfang dokumentieren; Mehrfachansatz nur nach vollständiger Leistung je Ohr prüfen.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.
Wie grenzt sich „Einfache Otoplastik bei abstehendem Ohr mit Knorpelausschneidung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Einfache Otoplastik bei abstehendem Ohr mit Knorpelausschneidung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Plastische Korrektur von Form, Größe und Stellung einer Ohrmuschel“ sowie „Plastische Operation zur Korrektur der Ohrmuschelform“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Einfache Otoplastik bei abstehendem Ohr mit Knorpelausschneidung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Otoplastik, abstehende Ohren, Ohranlegeplastik, Ohrmuschel
Operations- oder Behandlungsumfang, Körperregion, Seite, Technik und verwendetes Material
GOÄ-Nr. 1635: Seitenbezug und tatsächlichen Leistungsumfang dokumentieren; Mehrfachansatz nur nach vollständiger Leistung je Ohr prüfen.
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Einfache Otoplastik bei abstehendem Ohr mit Knorpelausschneidung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Einfache Otoplastik bei abstehendem Ohr mit Knorpelausschneidung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1635 (Seitenbezug und tatsächlichen Leistungsumfang dokumentieren; Mehrfachansatz nur nach vollständiger Leistung je Ohr…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 443 gilt zusätzlich: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Einfache Otoplastik bei abstehendem Ohr mit Knorpelausschneidung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ästhetische Behandlungsbezeichnungen werden nicht automatisch zu einer Analog- oder Mehrfachberechnung; entscheidend sind selbständige, tatsächlich erbrachte Leistungen.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 443 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei ambulanter Durchführung und vollständig erfüllten Zuschlagsvoraussetzungen.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Einfache Otoplastik bei abstehendem Ohr mit Knorpelausschneidung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Ästhetische und Plastische Medizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Plastische Korrektur von Form, Größe und Stellung einer Ohrmuschel
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Plastische Operation zur Korrektur der Ohrmuschelform
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Einfache Hautlappenplastik als selbständige plastische Leistung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Exzision einer größeren Haut- oder Unterhautgeschwulst
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden
Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.
Ästhetische und Plastische Medizin: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen
oder
Kostenlos testenFür „Einfache Otoplastik bei abstehendem Ohr mit Knorpelausschneidung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1635 als Kernposition. GOÄ-Nr. 443 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1635. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Einfache Otoplastik bei abstehendem Ohr mit Knorpelausschneidung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Plastische Korrektur von Form, Größe und Stellung einer Ohrmuschel“ sowie „Plastische Operation zur Korrektur der Ohrmuschelform“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
