Vollständige innere Leichenschau

Abrechnungshinweise für Pathologie

AbrechnungsfallVollständige innere Leichenschau mit zusätzlichen besonders zeitaufwendigen/umfangreichen Verrichtungen und Zusatzdiagnostik
FachgruppePathologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 6001
GOÄ-Abrechnung für Vollständige innere Leichenschau mit zusätzlichen besonders zeitaufwendigen/umfangreichen Verrichtungen und Zusatzdiagnostik

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Klärt Todesursache, Krankheitsausbreitung und relevante Begleitbefunde durch systematische äußere beziehungsweise innere postmortale Untersuchung. Die Abklärung umfasst vollständige innere Leichenschau mit zusätzlichen besonders zeitaufwendigen/umfangreichen Verrichtungen und Zusatzdiagnostik.

Wann ist sie anwendbar?

Bei gesetzlich beziehungsweise medizinisch veranlasster Leichenschau oder Sektion im jeweils tatsächlich durchgeführten Umfang; Zusatzdiagnostik benötigt eine eigene Fragestellung. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Makroskopische neuropathologische Untersuchung des Zentralnervensystems einer Leiche.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 6001KernpositionVollständige innere Leichenschau mit zusätzlichen besonders zeitaufwendigen oder umfangreichen ärztlichen Verrichtungen einschließlich Leichenschaubericht und pathologisch-anatomischer Diagnose. Nur wenn die zusätzlichen besonders zeitaufwendigen oder umfangreichen Verrichtungen der Leistungslegende tatsächlich erbracht wurden; Alternative zu 6000, nicht zusätzlicher Zuschlag zu 6000.
GOÄ-Nr. 6010Bedingt / alternativMakroskopische neuropathologische Untersuchung des Zentralnervensystems einer Leiche einschließlich neuropathologischem Bericht und Diagnose. Nur wenn die gesonderte makroskopische neuropathologische Untersuchung des Zentralnervensystems tatsächlich zusätzlich erbracht wurde.
GOÄ-Nr. 6015Bedingt / alternativMikroskopische Untersuchung eines der in der Leistungslegende genannten Organe nach innerer Leichenschau, je Organ. Nur je tatsächlich mikroskopisch untersuchtem Organ aus Haut, Muskel, Leber, Niere, Herz, Milz oder Lunge; Anzahl aus der Dokumentation ableiten.
GOÄ-Nr. 6016Bedingt / alternativMikroskopische Untersuchung eines Knochens nach innerer Leichenschau, je Knochen. Nur bei tatsächlich mikroskopisch untersuchtem einzelnen Knochen. Für einen Untersuchungsumfang von vier oder mehr Knochen 6017 als Alternative prüfen.
GOÄ-Nr. 6017Bedingt / alternativMikroskopische Untersuchung von vier oder mehr Knochen nach innerer Leichenschau. Alternative zu 6016 für denselben Satz von vier oder mehr untersuchten Knochen; nicht zusätzlich für denselben Knochenumfang.
GOÄ-Nr. 6018Bedingt / alternativMikroskopische Untersuchung von Nerven oder Rückenmark oder Gehirn nach innerer Leichenschau. Nur wenn entsprechendes neurales Gewebe tatsächlich mikroskopisch untersucht und befundet wurde.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 6015

Bedingte oder alternative Position

Anzahl: 1
GOÄ 6016

Bedingte oder alternative Position

Anzahl: 1

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 6001: Vollständige innere Leichenschau mit zusätzlichen besonders zeitaufwendigen oder umfangreichen ärztlichen Verrichtungen einschließlich Leichenschaubericht und pathologisch-anatomischer Diagnose; Nur wenn die zusätzlichen besonders zeitaufwendigen oder umfangreichen Verrichtungen der Leistungslegende tatsächlich erbracht wurden; Alternative zu 6000, nicht zusätzlicher Zuschlag zu 6000..

GOÄ-Nummer 6010: Makroskopische neuropathologische Untersuchung des Zentralnervensystems einer Leiche einschließlich neuropathologischem Bericht und Diagnose; Nur wenn die gesonderte makroskopische neuropathologische Untersuchung des Zentralnervensystems tatsächlich zusätzlich erbracht wurde..

GOÄ-Nummer 6015: Mikroskopische Untersuchung eines der in der Leistungslegende genannten Organe nach innerer Leichenschau, je Organ; Nur je tatsächlich mikroskopisch untersuchtem Organ aus Haut, Muskel, Leber, Niere, Herz, Milz oder Lunge; Anzahl aus der Dokumentation ableiten..

GOÄ-Nummer 6016: Mikroskopische Untersuchung eines Knochens nach innerer Leichenschau, je Knochen; Nur bei tatsächlich mikroskopisch untersuchtem einzelnen Knochen. Für einen Untersuchungsumfang von vier oder mehr Knochen 6017 als Alternative prüfen..

GOÄ-Nummer 6017: Mikroskopische Untersuchung von vier oder mehr Knochen nach innerer Leichenschau; Alternative zu 6016 für denselben Satz von vier oder mehr untersuchten Knochen; nicht zusätzlich für denselben Knochenumfang..

GOÄ-Nummer 6018: Mikroskopische Untersuchung von Nerven oder Rückenmark oder Gehirn nach innerer Leichenschau; Nur wenn entsprechendes neurales Gewebe tatsächlich mikroskopisch untersucht und befundet wurde..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.