Histologie eines Materials mit besonders schwieriger Aufbereitung und optionaler …
Abrechnungshinweise für Pathologie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Verarbeitet eingesandtes Gewebe zu beurteilbaren Schnitten und bestimmt morphologisch Entität, Dignität und gegebenenfalls die Notwendigkeit gezielter Zusatzuntersuchungen. Die Labordiagnostik umfasst histologie eines Materials mit besonders schwieriger Aufbereitung und optionaler Immunhistochemie/Mikrometrie.
Wann ist sie anwendbar?
Bei korrekt fixiertem, eindeutig zugeordnetem Untersuchungsmaterial; erschwerte Aufbereitung, Mikrometrie oder Immunhistochemie benötigen eine konkrete morphologische Fragestellung. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Histologische Untersuchung des eingesandten Materials. Grenze: für denselben Grundinhalt Alternative zu 4800.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 4802 | Kernposition | Histologische Untersuchung und Begutachtung eines Materials mit besonders schwieriger Aufbereitung, zum Beispiel Knochen mit Entkalkung. Die besondere Schwierigkeit muss in der Aufbereitung des Materials liegen; diagnostische Schwierigkeit allein genügt nicht. Je eigenständigem Material; für denselben Grundinhalt Alternative zu 4800. |
| GOÄ-Nr. 4815 | Bedingt / alternativ | Zusätzliche eigenständige histologische Untersuchung und Begutachtung unter Anwendung eines histochemischen oder optischen Sonderverfahrens. Nur wenn zusätzlich zur Grundhistologie tatsächlich eine medizinisch notwendige eigenständige Untersuchung unter einem von Nr. 4815 erfassten histochemischen oder optischen Sonderverfahren durchgeführt und dokumentiert wurde. Nicht allein für die routinemäßige Standardfärbung. Die Nebeneinanderberechnung 4800+4815 beziehungsweise 4802+4815 ist fachlich beschrieben; sie darf nicht automatisiert aus dem Begriff Sonderfärbung abgeleitet werden. |
| GOÄ-Nr. A4815-IHC | Bedingt / alternativ | Immunhistochemische Untersuchung eines Materials, je tatsächlich untersuchtem Marker beziehungsweise Verfahren. Nur bei medizinisch erforderlicher und tatsächlich erbrachter Immunhistochemie. Der BÄK-GOÄ-Ratgeber beschreibt für qualitative Verfahren die Systematik: für die ersten fünf Marker/Verfahren je Material jeweils zweimal Nr. 4815 analog, ab dem sechsten jeweils einmal; bei mehr als drei Verfahren diagnosebezogene Begründung vorsehen. Der historische zugrunde liegende Beschluss wurde nach BÄK-Angabe nicht formal veröffentlicht; daher als BÄK-Auslegungshilfe, nicht als rechtsverbindliche Pauschalregel anwenden. Marker/Verfahren angeben und § 6 Abs. 2 GOÄ im Einzelfall prüfen. Keine künstliche A4830 verwenden. |
| GOÄ-Nr. A4815-MIKROMETRIE | Bedingt / alternativ | Zuschlag für mikrometrische Messung(en) an Resektionslinie(n) beziehungsweise -schnittebene(n). Nur bei tatsächlich durchgeführter kalibrierter mikrometrischer Messung mittels Okularmikrometer beziehungsweise digitaler Mikrophotographie. BÄK-Empfehlung: eine Messung 0,35, zwei Messungen 0,7, drei Messungen 1,0 des Analogansatzes; höchstens für die dort beschriebenen bis zu drei Messungen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 4802: Histologische Untersuchung und Begutachtung eines Materials mit besonders schwieriger Aufbereitung, zum Beispiel Knochen mit Entkalkung; Die besondere Schwierigkeit muss in der Aufbereitung des Materials liegen; diagnostische Schwierigkeit allein genügt nicht. Je eigenständigem Material; für denselben Grundinhalt Alternative zu 4800..
GOÄ-Nummer 4815: Zusätzliche eigenständige histologische Untersuchung und Begutachtung unter Anwendung eines histochemischen oder optischen Sonderverfahrens; Nur wenn zusätzlich zur Grundhistologie tatsächlich eine medizinisch notwendige eigenständige Untersuchung unter einem von Nr. 4815 erfassten histochemischen oder optischen Sonderverfahren durchgeführt und dokumentiert wurde. Nicht allein für die routinemäßige Standardfärbung. Die Nebeneinanderberechnung 4800+4815 beziehungsweise 4802+4815 ist fachlich beschrieben; sie darf nicht automatisiert aus dem Begriff Sonderfärbung abgeleitet werden..
GOÄ-Nummer A4815-IHC: Immunhistochemische Untersuchung eines Materials, je tatsächlich untersuchtem Marker beziehungsweise Verfahren; Nur bei medizinisch erforderlicher und tatsächlich erbrachter Immunhistochemie. Der BÄK-GOÄ-Ratgeber beschreibt für qualitative Verfahren die Systematik: für die ersten fünf Marker/Verfahren je Material jeweils zweimal Nr. 4815 analog, ab dem sechsten jeweils einmal; bei mehr als drei Verfahren diagnosebezogene Begründung vorsehen. Der historische zugrunde liegende Beschluss wurde nach BÄK-Angabe nicht formal veröffentlicht; daher als BÄK-Auslegungshilfe, nicht als rechtsverbindliche Pauschalregel anwenden. Marker/Verfahren angeben und § 6 Abs. 2 GOÄ im Einzelfall prüfen. Keine künstliche A4830 verwenden..
GOÄ-Nummer A4815-MIKROMETRIE: Zuschlag für mikrometrische Messung(en) an Resektionslinie(n) beziehungsweise -schnittebene(n); Nur bei tatsächlich durchgeführter kalibrierter mikrometrischer Messung mittels Okularmikrometer beziehungsweise digitaler Mikrophotographie. BÄK-Empfehlung: eine Messung 0,35, zwei Messungen 0,7, drei Messungen 1,0 des Analogansatzes; höchstens für die dort beschriebenen bis zu drei Messungen..
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
