Kombinierte histologische und zytologische Untersuchung zur Krebsdiagnostik

Abrechnungshinweise für Pathologie

AbrechnungsfallKombinierte histologische und zytologische Untersuchung zur Krebsdiagnostik mit optionaler Immunhistochemie
FachgruppePathologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 4810
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. A4815-IHC
GOÄ-Abrechnung für Kombinierte histologische und zytologische Untersuchung zur Krebsdiagnostik mit optionaler Immunhistochemie

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Verarbeitet eingesandtes Gewebe zu beurteilbaren Schnitten und bestimmt morphologisch Entität, Dignität und gegebenenfalls die Notwendigkeit gezielter Zusatzuntersuchungen. Die Abklärung umfasst kombinierte histologische und zytologische Untersuchung zur Krebsdiagnostik mit optionaler Immunhistochemie.

Wann ist sie anwendbar?

Bei korrekt fixiertem, eindeutig zugeordnetem Untersuchungsmaterial; erschwerte Aufbereitung, Mikrometrie oder Immunhistochemie benötigen eine konkrete morphologische Fragestellung. Erforderliche Kernleistung: Kombinierte histologische und zytologische Untersuchung zur Krebsdiagnostik mit optionaler Immunhistochemie; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 4810KernpositionHistologische Untersuchung eines Materials und zytologische Untersuchung zur Krebsdiagnostik. Nur wenn beide in der Leistungslegende enthaltenen Komponenten tatsächlich erbracht wurden. Für denselben kombinierten Leistungsinhalt 4800 und 4851 nicht zusätzlich ansetzen.
GOÄ-Nr. A4815-IHCBedingt / alternativImmunhistochemische Untersuchung eines Materials, je tatsächlich untersuchtem Marker beziehungsweise Verfahren. Nur bei medizinisch erforderlicher und tatsächlich erbrachter Immunhistochemie. Der BÄK-GOÄ-Ratgeber beschreibt für qualitative Verfahren die Systematik: für die ersten fünf Marker/Verfahren je Material jeweils zweimal Nr. 4815 analog, ab dem sechsten jeweils einmal; bei mehr als drei Verfahren diagnosebezogene Begründung vorsehen. Der historische zugrunde liegende Beschluss wurde nach BÄK-Angabe nicht formal veröffentlicht; daher als BÄK-Auslegungshilfe, nicht als rechtsverbindliche Pauschalregel anwenden. Marker/Verfahren angeben und § 6 Abs. 2 GOÄ im Einzelfall prüfen. Keine künstliche A4830 verwenden.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A4815-IHC

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 4815
Source note: BÄK GOÄ-Ratgeber Immunhistochemische Untersuchungen; die dort dargestellte qualitative 2x/ab dem 6. 1x-Systematik beruht auf einem früheren konsentierten, nicht formal veröffentlichten Beschluss.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 4810: Histologische Untersuchung eines Materials und zytologische Untersuchung zur Krebsdiagnostik; Nur wenn beide in der Leistungslegende enthaltenen Komponenten tatsächlich erbracht wurden. Für denselben kombinierten Leistungsinhalt 4800 und 4851 nicht zusätzlich ansetzen..

GOÄ-Nummer A4815-IHC: Immunhistochemische Untersuchung eines Materials, je tatsächlich untersuchtem Marker beziehungsweise Verfahren; Nur bei medizinisch erforderlicher und tatsächlich erbrachter Immunhistochemie. Der BÄK-GOÄ-Ratgeber beschreibt für qualitative Verfahren die Systematik: für die ersten fünf Marker/Verfahren je Material jeweils zweimal Nr. 4815 analog, ab dem sechsten jeweils einmal; bei mehr als drei Verfahren diagnosebezogene Begründung vorsehen. Der historische zugrunde liegende Beschluss wurde nach BÄK-Angabe nicht formal veröffentlicht; daher als BÄK-Auslegungshilfe, nicht als rechtsverbindliche Pauschalregel anwenden. Marker/Verfahren angeben und § 6 Abs. 2 GOÄ im Einzelfall prüfen. Keine künstliche A4830 verwenden..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.