Schnittserienhistologie bei zweifelhafter/positiver Zytologie

Abrechnungshinweise für Pathologie

AbrechnungsfallSchnittserienhistologie bei zweifelhafter/positiver Zytologie mit optionaler Immunhistochemie
FachgruppePathologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 4811
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. A4815-IHC
GOÄ-Abrechnung für Schnittserienhistologie bei zweifelhafter/positiver Zytologie mit optionaler Immunhistochemie

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Untersucht ein Gewebe in zusätzlichen Stufen, um einen kleinen oder in der Erstaufarbeitung nicht sicher erfassten pathologischen Befund gezielt nachzuweisen. Die Labordiagnostik umfasst schnittserienhistologie bei zweifelhafter/positiver Zytologie mit optionaler Immunhistochemie.

Wann ist sie anwendbar?

Bei zweifelhafter beziehungsweise positiver Zytologie oder fokaler morphologischer Verdachtsstelle, wenn weitere Schnitte die diagnostische Sicherheit relevant erhöhen. Erforderliche Kernleistung: Schnittserienhistologie bei zweifelhafter/positiver Zytologie mit optionaler Immunhistochemie; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 4811KernpositionHistologische Untersuchung und Begutachtung eines Materials anhand von Schnittserien bei zweifelhafter oder positiver Zytologie. Setzt den in der Leistungslegende beschriebenen zytologischen Vorbefund voraus. Die Vorzytologie kann auch extern erfolgt sein.
GOÄ-Nr. A4815-IHCBedingt / alternativImmunhistochemische Untersuchung eines Materials, je tatsächlich untersuchtem Marker beziehungsweise Verfahren. Nur bei medizinisch erforderlicher und tatsächlich erbrachter Immunhistochemie. Der BÄK-GOÄ-Ratgeber beschreibt für qualitative Verfahren die Systematik: für die ersten fünf Marker/Verfahren je Material jeweils zweimal Nr. 4815 analog, ab dem sechsten jeweils einmal; bei mehr als drei Verfahren diagnosebezogene Begründung vorsehen. Der historische zugrunde liegende Beschluss wurde nach BÄK-Angabe nicht formal veröffentlicht; daher als BÄK-Auslegungshilfe, nicht als rechtsverbindliche Pauschalregel anwenden. Marker/Verfahren angeben und § 6 Abs. 2 GOÄ im Einzelfall prüfen. Keine künstliche A4830 verwenden.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A4815-IHC

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 4815
Source note: BÄK GOÄ-Ratgeber Immunhistochemische Untersuchungen; die dort dargestellte qualitative 2x/ab dem 6. 1x-Systematik beruht auf einem früheren konsentierten, nicht formal veröffentlichten Beschluss.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 4811: Histologische Untersuchung und Begutachtung eines Materials anhand von Schnittserien bei zweifelhafter oder positiver Zytologie; Setzt den in der Leistungslegende beschriebenen zytologischen Vorbefund voraus. Die Vorzytologie kann auch extern erfolgt sein..

GOÄ-Nummer A4815-IHC: Immunhistochemische Untersuchung eines Materials, je tatsächlich untersuchtem Marker beziehungsweise Verfahren; Nur bei medizinisch erforderlicher und tatsächlich erbrachter Immunhistochemie. Der BÄK-GOÄ-Ratgeber beschreibt für qualitative Verfahren die Systematik: für die ersten fünf Marker/Verfahren je Material jeweils zweimal Nr. 4815 analog, ab dem sechsten jeweils einmal; bei mehr als drei Verfahren diagnosebezogene Begründung vorsehen. Der historische zugrunde liegende Beschluss wurde nach BÄK-Angabe nicht formal veröffentlicht; daher als BÄK-Auslegungshilfe, nicht als rechtsverbindliche Pauschalregel anwenden. Marker/Verfahren angeben und § 6 Abs. 2 GOÄ im Einzelfall prüfen. Keine künstliche A4830 verwenden..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.