Peniskarzinom – Penis- und Skrotumentfernung mit inguinaler Lymphknotenausräumung

Urologie · Urologische Onkologie

FachgruppeUrologie
ThemenbereichUrologische Onkologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 1748
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 3550 und GOÄ-Nr. 3551
GOÄ-Abrechnung für Peniskarzinom – Penis- und Skrotumentfernung mit inguinaler Lymphknotenausräumung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Entfernt ein Peniskarzinom mit dem für lokale Kontrolle nötigen Umfang und berücksichtigt regionale Lymphknoten sowie möglichst weitgehenden Funktionserhalt. Der Eingriff umfasst penisamputation mit Skrotumentfernung und Ausräumung der Leistendrüsen.

Wann ist sie anwendbar?

Bei histologisch gesichertem invasivem Tumor nach lokaler und nodaler Stadieneinteilung; Resektions- und Lymphknotenumfang folgen Stadium, Lage und onkologischem Konzept. Erforderliche Kernleistung: Penisamputation mit Skrotumentfernung und Ausräumung der Leistendrüsen; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1748KernpositionPenisamputation mit Skrotumentfernung und Ausräumung der Leistendrüsen. Die Verlagerung der Harnröhre ist Bestandteil der Leistung.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativVenöse Blutentnahme. Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.
GOÄ-Nr. 3550Bedingt / alternativBlutbild. Nur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst.
GOÄ-Nr. 3551Bedingt / alternativDifferenzialblutbild. Nur zusätzlich zu Nr. 3550.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 3551

Bedingte oder alternative Position

Erforderlicher Zusammenhang: 3550

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Inguinale Lymphknotenausräumung als selbständige Leistung“ sowie „Peniskarzinom – Penisamputation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. 1748: Die Verlagerung der Harnröhre ist Bestandteil der Leistung.

Tumorstadium und Indikation

Operationsumfang einschließlich Harnröhrenverlagerung

Lymphknotenstatus

Histologie

Nachsorge

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 250 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.