Welche GOÄ-Ziffern sind für „Peniskarzinom – Penis- und Skrotumentfernung mit inguinaler Lymphknotenausräumung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Peniskarzinom – Penis- und Skrotumentfernung mit inguinaler Lymphknotenausräumung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Peniskarzinom – Penis- und Skrotumentfernung mit inguinaler Lymphknotenausräumung“ in Betracht?
Für „Peniskarzinom – Penis- und Skrotumentfernung mit inguinaler Lymphknotenausräumung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1748 als Kernposition. GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 3550 und GOÄ-Nr. 3551 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Peniskarzinom – Penis- und Skrotumentfernung mit inguinaler Lymphknotenausräumung“ stehen Peniskarzinom, Skrotumentfernung, Leistenlymphknoten, radikale Operation. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1748 | Kernposition | Die Verlagerung der Harnröhre ist Bestandteil der Leistung. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase. |
| GOÄ-Nr. 3550 | Bedingt / alternativ | Nur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst. |
| GOÄ-Nr. 3551 | Bedingt / alternativ | Nur zusätzlich zu Nr. 3550. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Peniskarzinom – Penis- und Skrotumentfernung mit inguinaler Lymphknotenausräumung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Die Verlagerung der Harnröhre ist Bestandteil der Leistung.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst.
Bedingte oder alternative Position
Nur zusätzlich zu Nr. 3550.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Peniskarzinom – Penis- und Skrotumentfernung mit inguinaler Lymphknotenausräumung“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Peniskarzinom – Penis- und Skrotumentfernung mit inguinaler Lymphknotenausräumung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Peniskarzinom – Penis- und Skrotumentfernung mit inguinaler Lymphknotenausräumung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Inguinale Lymphknotenausräumung als selbständige Leistung“ sowie „Peniskarzinom – Penisamputation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Peniskarzinom – Penis- und Skrotumentfernung mit inguinaler Lymphknotenausräumung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Peniskarzinom, Skrotumentfernung, Leistenlymphknoten, radikale Operation
Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate
GOÄ-Nr. 1748: Die Verlagerung der Harnröhre ist Bestandteil der Leistung.
Tumorstadium und Indikation
Operationsumfang einschließlich Harnröhrenverlagerung
Lymphknotenstatus
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Peniskarzinom – Penis- und Skrotumentfernung mit inguinaler Lymphknotenausräumung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Peniskarzinom – Penis- und Skrotumentfernung mit inguinaler Lymphknotenausräumung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1748 (Die Verlagerung der Harnröhre ist Bestandteil der Leistung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 250 gilt zusätzlich: Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Peniskarzinom – Penis- und Skrotumentfernung mit inguinaler Lymphknotenausräumung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 250 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Peniskarzinom – Penis- und Skrotumentfernung mit inguinaler Lymphknotenausräumung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Inguinale Lymphknotenausräumung als selbständige Leistung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Peniskarzinom – Penisamputation
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Uretertumor – Ureterektomie, gegebenenfalls mit Blasenmanschette
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Pelvine Lymphknotenausräumung als selbständige Leistung
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1748. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Peniskarzinom – Penis- und Skrotumentfernung mit inguinaler Lymphknotenausräumung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Inguinale Lymphknotenausräumung als selbständige Leistung“ sowie „Peniskarzinom – Penisamputation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
