Welche GOÄ-Ziffern sind für „Peniskarzinom – Penisamputation“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Peniskarzinom – Penisamputation“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Peniskarzinom – Penisamputation“ in Betracht?
Für „Peniskarzinom – Penisamputation“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1747 als Kernposition. GOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 3550 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Peniskarzinom – Penisamputation“ stehen Peniskarzinom, Penisamputation, Penistumor. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1747 | Kernposition | Penisamputation |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Prä-/postoperativ getrennte Leistung. |
| GOÄ-Nr. 3550 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigener zulässiger Laborleistung. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Peniskarzinom – Penisamputation“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Penisamputation
Bedingte oder alternative Position
Prä-/postoperativ getrennte Leistung.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigener zulässiger Laborleistung.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Peniskarzinom – Penisamputation“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Peniskarzinom – Penisamputation“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Peniskarzinom – Penisamputation“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Inguinale Lymphknotenausräumung als selbständige Leistung“ sowie „Peniskarzinom – Penis- und Skrotumentfernung mit inguinaler Lymphknotenausräumung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Peniskarzinom – Penisamputation“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Peniskarzinom, Penisamputation, Penistumor
Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate
GOÄ-Nr. 1747: Penisamputation
Tumorausdehnung und Indikation
Operationsumfang
Resektionsränder/Histologie
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Peniskarzinom – Penisamputation“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Peniskarzinom – Penisamputation“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1747 (Penisamputation). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 250 gilt zusätzlich: Prä-/postoperativ getrennte Leistung.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Peniskarzinom – Penisamputation“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 250 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Prä-/postoperativ getrennte Leistung.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Peniskarzinom – Penisamputation“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Inguinale Lymphknotenausräumung als selbständige Leistung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Peniskarzinom – Penis- und Skrotumentfernung mit inguinaler Lymphknotenausräumung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Uretertumor – Ureterektomie, gegebenenfalls mit Blasenmanschette
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Adrenalektomie beidseitig
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1747. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Peniskarzinom – Penisamputation“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Inguinale Lymphknotenausräumung als selbständige Leistung“ sowie „Peniskarzinom – Penis- und Skrotumentfernung mit inguinaler Lymphknotenausräumung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
