Welche GOÄ-Ziffern sind für „Uretertumor – Ureterektomie, gegebenenfalls mit Blasenmanschette“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Uretertumor – Ureterektomie, gegebenenfalls mit Blasenmanschette“.

FachgruppeUrologie
ThemenbereichUrologische Onkologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 1818
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 3550
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Uretertumor – Ureterektomie, gegebenenfalls mit Blasenmanschette

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Uretertumor – Ureterektomie, gegebenenfalls mit Blasenmanschette“ in Betracht?

Für „Uretertumor – Ureterektomie, gegebenenfalls mit Blasenmanschette“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1818 als Kernposition. GOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 3550 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Uretertumor – Ureterektomie, gegebenenfalls mit Blasenmanschette“ stehen Uretertumor, Ureterektomie, Blasenmanschette. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1818KernpositionUreterektomie, gegebenenfalls einschließlich Blasenmanschette
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativNur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.
GOÄ-Nr. 3550Bedingt / alternativNur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Uretertumor – Ureterektomie, gegebenenfalls mit Blasenmanschette“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1818

Kernposition der Kombination

Ureterektomie, gegebenenfalls einschließlich Blasenmanschette

GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.

GOÄ 3550

Bedingte oder alternative Position

Nur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Uretertumor – Ureterektomie, gegebenenfalls mit Blasenmanschette“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Seite und Tumorlokalisation
Operationsumfang/Blasenmanschette
Harnableitung
Histologie
Nachsorge

Wie grenzt sich „Uretertumor – Ureterektomie, gegebenenfalls mit Blasenmanschette“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Uretertumor – Ureterektomie, gegebenenfalls mit Blasenmanschette“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Inguinale Lymphknotenausräumung als selbständige Leistung“ sowie „Peniskarzinom – Penis- und Skrotumentfernung mit inguinaler Lymphknotenausräumung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Uretertumor – Ureterektomie, gegebenenfalls mit Blasenmanschette“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Uretertumor, Ureterektomie, Blasenmanschette

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. 1818: Ureterektomie, gegebenenfalls einschließlich Blasenmanschette

Seite und Tumorlokalisation

Operationsumfang/Blasenmanschette

Harnableitung

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Uretertumor – Ureterektomie, gegebenenfalls mit Blasenmanschette“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Uretertumor – Ureterektomie, gegebenenfalls mit Blasenmanschette“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1818 (Ureterektomie, gegebenenfalls einschließlich Blasenmanschette). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 250 gilt zusätzlich: Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Uretertumor – Ureterektomie, gegebenenfalls mit Blasenmanschette“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 250 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Uretertumor – Ureterektomie, gegebenenfalls mit Blasenmanschette“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Uretertumor – Ureterektomie, gegebenenfalls mit Blasenmanschette“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1818 als Kernposition. GOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 3550 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1818. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Uretertumor – Ureterektomie, gegebenenfalls mit Blasenmanschette“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Inguinale Lymphknotenausräumung als selbständige Leistung“ sowie „Peniskarzinom – Penis- und Skrotumentfernung mit inguinaler Lymphknotenausräumung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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