Welche GOÄ-Ziffern sind für „Uretertumor – Ureterektomie, gegebenenfalls mit Blasenmanschette“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Uretertumor – Ureterektomie, gegebenenfalls mit Blasenmanschette“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Uretertumor – Ureterektomie, gegebenenfalls mit Blasenmanschette“ in Betracht?
Für „Uretertumor – Ureterektomie, gegebenenfalls mit Blasenmanschette“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1818 als Kernposition. GOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 3550 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Uretertumor – Ureterektomie, gegebenenfalls mit Blasenmanschette“ stehen Uretertumor, Ureterektomie, Blasenmanschette. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1818 | Kernposition | Ureterektomie, gegebenenfalls einschließlich Blasenmanschette |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase. |
| GOÄ-Nr. 3550 | Bedingt / alternativ | Nur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Uretertumor – Ureterektomie, gegebenenfalls mit Blasenmanschette“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Ureterektomie, gegebenenfalls einschließlich Blasenmanschette
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei medizinischer Indikation und zulässiger eigener Laborleistung; echtes Fremdlabor rechnet selbst.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Uretertumor – Ureterektomie, gegebenenfalls mit Blasenmanschette“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Uretertumor – Ureterektomie, gegebenenfalls mit Blasenmanschette“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Uretertumor – Ureterektomie, gegebenenfalls mit Blasenmanschette“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Inguinale Lymphknotenausräumung als selbständige Leistung“ sowie „Peniskarzinom – Penis- und Skrotumentfernung mit inguinaler Lymphknotenausräumung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Uretertumor – Ureterektomie, gegebenenfalls mit Blasenmanschette“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Uretertumor, Ureterektomie, Blasenmanschette
Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate
GOÄ-Nr. 1818: Ureterektomie, gegebenenfalls einschließlich Blasenmanschette
Seite und Tumorlokalisation
Operationsumfang/Blasenmanschette
Harnableitung
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Uretertumor – Ureterektomie, gegebenenfalls mit Blasenmanschette“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Uretertumor – Ureterektomie, gegebenenfalls mit Blasenmanschette“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1818 (Ureterektomie, gegebenenfalls einschließlich Blasenmanschette). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 250 gilt zusätzlich: Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Uretertumor – Ureterektomie, gegebenenfalls mit Blasenmanschette“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 250 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlich durchgeführter venöser Blutentnahme in einer eigenständigen diagnostischen Behandlungsphase.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Uretertumor – Ureterektomie, gegebenenfalls mit Blasenmanschette“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Inguinale Lymphknotenausräumung als selbständige Leistung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Peniskarzinom – Penis- und Skrotumentfernung mit inguinaler Lymphknotenausräumung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Peniskarzinom – Penisamputation
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Ureterorenoskopie mit Harnleiterbougierung, gegebenenfalls Stein-/Tumorentfernung
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1818. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Uretertumor – Ureterektomie, gegebenenfalls mit Blasenmanschette“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Inguinale Lymphknotenausräumung als selbständige Leistung“ sowie „Peniskarzinom – Penis- und Skrotumentfernung mit inguinaler Lymphknotenausräumung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
