Infrarotkoagulation im Enddarmbereich

Abrechnungshinweise für Proktologie

FachgruppeProktologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 699
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 11 und GOÄ-Nr. 705
GOÄ-Abrechnung für Infrarotkoagulation im Enddarmbereich

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Destruiert eine oberflächliche, klar begrenzte anorektale Läsion kontrolliert durch Kälte, Infrarotenergie oder Ätzung und schont tiefere Schichten. Die Behandlung umfasst infrarotkoagulation im Enddarmbereich, je Sitzung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei für das jeweilige Verfahren geeigneter benigner beziehungsweise gesicherter oberflächlicher Läsion; Lokalisation, Ausdehnung und notwendige Histologie sind vorher zu klären. Erforderliche Kernleistung: Infrarotkoagulation im Enddarmbereich, je Sitzung; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher –. Nur bei tatsächlich erbrachter Beratung; neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall zusammen mit Nr. 5 grundsätzlich nur einmal berechnungsfähig.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht neben den Nrn. 6 bis 8.
GOÄ-Nr. 11Bedingt / alternativDigitaluntersuchung des Mastdarms und/oder der Prostata. Nur bei tatsächlich eigenständig durchgeführter diagnostischer Digitaluntersuchung des Mastdarms und/oder der Prostata. Nicht zusätzlich ableiten, wenn die Digitaluntersuchung bereits Bestandteil einer vollständig berechneten Leistung (z. B. Nr. 6 oder 7) oder lediglich unselbständige Teilleistung der jeweiligen Zielleistung ist.
GOÄ-Nr. 705Bedingt / alternativProktoskopie. Nur bei eigenständiger diagnostischer Indikation.
GOÄ-Nr. 699KernpositionInfrarotkoagulation im Enddarmbereich, je Sitzung

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher –; Nur bei tatsächlich erbrachter Beratung; neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall zusammen mit Nr. 5 grundsätzlich nur einmal berechnungsfähig..

GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Nur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht neben den Nrn. 6 bis 8..

GOÄ-Nummer 11: Digitaluntersuchung des Mastdarms und/oder der Prostata; Nur bei tatsächlich eigenständig durchgeführter diagnostischer Digitaluntersuchung des Mastdarms und/oder der Prostata. Nicht zusätzlich ableiten, wenn die Digitaluntersuchung bereits Bestandteil einer vollständig berechneten Leistung (z. B. Nr. 6 oder 7) oder lediglich unselbständige Teilleistung der jeweiligen Zielleistung ist..

GOÄ-Nummer 705: Proktoskopie; Nur bei eigenständiger diagnostischer Indikation..

GOÄ-Nummer 699: Infrarotkoagulation im Enddarmbereich, je Sitzung.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.