Welche GOÄ-Ziffern sind für „Retrograde Darstellung der Harnwege“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Radiologie für das Thema „Retrograde Darstellung der Harnwege“.

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichKonventionelle Radiologie – Urogenitaltrakt
KernpositionenGOÄ-Nr. 5220
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 5298
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Retrograde Darstellung der Harnwege

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Retrograde Darstellung der Harnwege“ in Betracht?

Für „Retrograde Darstellung der Harnwege“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5220 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5298 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Retrograde Darstellung der Harnwege“ stehen retrograde Pyelographie, Harnleiter, Nierenbecken. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Modalität, Körperregion, Zahl der Ebenen oder Serien, Kontrastmittelphase, interventionelle Zusatzleistung und modalitätsspezifische Höchstwerte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5220KernpositionJe tatsächlich untersuchter Seite gesondert abrechenbar; höchstens zweimal.
GOÄ-Nr. 5298Bedingt / alternativNur bei digitaler Radiographie und nur zu einer zuschlagsfähigen Röntgenleistung; einmal je zuschlagsfähiger Leistung entsprechend den GOÄ-Bestimmungen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Retrograde Darstellung der Harnwege“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 5220

Kernposition der Kombination

Je tatsächlich untersuchter Seite gesondert abrechenbar; höchstens zweimal.

Höchstzahl: 2
GOÄ 5298

Bedingte oder alternative Position

Nur bei digitaler Radiographie und nur zu einer zuschlagsfähigen Röntgenleistung; einmal je zuschlagsfähiger Leistung entsprechend den GOÄ-Bestimmungen.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Retrograde Darstellung der Harnwege“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Seite(n)
Katheter-/Zugangsweg
Kontrastmittel und Befund

Wie grenzt sich „Retrograde Darstellung der Harnwege“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Retrograde Darstellung der Harnwege“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Intravenöse Urographie“ sowie „Miktionszysturethrographie/Refluxprüfung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Retrograde Darstellung der Harnwege“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: retrograde Pyelographie, Harnleiter, Nierenbecken

rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen

GOÄ-Nr. 5220: Retrograde Kontrastuntersuchung der Harnwege, je Seite

Seite(n)

Katheter-/Zugangsweg

Kontrastmittel und Befund

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Retrograde Darstellung der Harnwege“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Retrograde Darstellung der Harnwege“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5220 (Retrograde Kontrastuntersuchung der Harnwege, je Seite). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5298 gilt zusätzlich: Nur bei digitaler Radiographie und nur zu einer zuschlagsfähigen Röntgenleistung; einmal je zuschlagsfähiger Leistung entsprechend den….


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Retrograde Darstellung der Harnwege“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Weitere Ebenen, Regionen, Kontrastmittel- oder Interventionspositionen dürfen nicht aus der Untersuchungsbezeichnung, sondern nur aus dem dokumentierten Protokoll folgen.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 5298 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei digitaler Radiographie und nur zu einer zuschlagsfähigen Röntgenleistung; einmal je zuschlagsfähiger Leistung entsprechend den GOÄ-Bestimmungen.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Retrograde Darstellung der Harnwege“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Radiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Intravenöse Urographie

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Miktionszysturethrographie/Refluxprüfung

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Urethrozystographie

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Abdomen – Röntgenübersicht in einer Aufnahme

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Retrograde Darstellung der Harnwege“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5220 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5298 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5220. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Retrograde Darstellung der Harnwege“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Intravenöse Urographie“ sowie „Miktionszysturethrographie/Refluxprüfung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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