Retrograde Darstellung der Harnwege

Radiologie · Konventionelle Radiologie – Urogenitaltrakt

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichKonventionelle Radiologie – Urogenitaltrakt
KernpositionenGOÄ-Nr. 5220
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 5298, GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 75
GOÄ-Abrechnung für Retrograde Darstellung der Harnwege

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Stellt Nierenhohlsystem und Harnleiter kontrastgestützt dar und lokalisiert Abflussbehinderung, anatomische Variante oder intraluminalen Befund. Die Abklärung umfasst retrograde Kontrastuntersuchung der Harnwege, je Seite.

Wann ist sie anwendbar?

Bei konkreter Harnwegsfrage mit Nutzen gegenüber Ultraschall oder Schnittbildgebung; Nierenfunktion, Kontrastmittelrisiko und bei retrograder Technik die invasive Indikation sind zu prüfen. Erforderliche Kernleistung: Retrograde Kontrastuntersuchung der Harnwege, je Seite; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5220KernpositionRetrograde Kontrastuntersuchung der Harnwege, je Seite. Je tatsächlich untersuchter Seite gesondert abrechenbar; höchstens zweimal.
GOÄ-Nr. 5298Bedingt / alternativZuschlag für digitale Radiographie zu Leistungen nach den Nrn. 5010 bis 5290. Nur bei digitaler Radiographie und nur zu einer zuschlagsfähigen Röntgenleistung; einmal je zuschlagsfähiger Leistung entsprechend den GOÄ-Bestimmungen.
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht. Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 5220

Kernposition der Kombination

Höchstzahl: 2

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Intravenöse Urographie“ sowie „Miktionszysturethrographie/Refluxprüfung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen

GOÄ-Nr. 5220: Retrograde Kontrastuntersuchung der Harnwege, je Seite

Seite(n)

Katheter-/Zugangsweg

Kontrastmittel und Befund

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 5298 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei digitaler Radiographie und nur zu einer zuschlagsfähigen Röntgenleistung; einmal je zuschlagsfähiger Leistung entsprechend den GOÄ-Bestimmungen.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.