Welche GOÄ-Ziffern sind für „Intravenöse Urographie“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Radiologie für das Thema „Intravenöse Urographie“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Intravenöse Urographie“ in Betracht?
Für „Intravenöse Urographie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5200 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5201 und GOÄ-Nr. 5298 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Intravenöse Urographie“ stehen Urographie, IVP, Harnwege. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Modalität, Körperregion, Zahl der Ebenen oder Serien, Kontrastmittelphase, interventionelle Zusatzleistung und modalitätsspezifische Höchstwerte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 5200 | Kernposition | Intravenöse Kontrastuntersuchung der Harnwege |
| GOÄ-Nr. 5201 | Bedingt / alternativ | Nur bei medizinisch erforderlichen zusätzlichen Aufnahmen. |
| GOÄ-Nr. 5298 | Bedingt / alternativ | Nur bei digitaler Radiographie und nur zu einer zuschlagsfähigen Röntgenleistung; einmal je zuschlagsfähiger Leistung entsprechend den GOÄ-Bestimmungen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Intravenöse Urographie“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Intravenöse Kontrastuntersuchung der Harnwege
Bedingte oder alternative Position
Nur bei medizinisch erforderlichen zusätzlichen Aufnahmen.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei digitaler Radiographie und nur zu einer zuschlagsfähigen Röntgenleistung; einmal je zuschlagsfähiger Leistung entsprechend den GOÄ-Bestimmungen.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Intravenöse Urographie“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Intravenöse Urographie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Intravenöse Urographie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Retrograde Darstellung der Harnwege“ sowie „Miktionszysturethrographie/Refluxprüfung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Intravenöse Urographie“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Urographie, IVP, Harnwege
rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen
GOÄ-Nr. 5200: Intravenöse Kontrastuntersuchung der Harnwege
Kontrastmittel und Dosis
Aufnahmezeitpunkte
Nieren-/Harnwegsbefund
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Intravenöse Urographie“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Intravenöse Urographie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5200 (Intravenöse Kontrastuntersuchung der Harnwege). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5201 gilt zusätzlich: Nur bei medizinisch erforderlichen zusätzlichen Aufnahmen.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Intravenöse Urographie“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Weitere Ebenen, Regionen, Kontrastmittel- oder Interventionspositionen dürfen nicht aus der Untersuchungsbezeichnung, sondern nur aus dem dokumentierten Protokoll folgen.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 5201 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei medizinisch erforderlichen zusätzlichen Aufnahmen.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Intravenöse Urographie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Radiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Retrograde Darstellung der Harnwege
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Miktionszysturethrographie/Refluxprüfung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Abdomen – Röntgenübersicht in einer Aufnahme
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5200. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Intravenöse Urographie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Retrograde Darstellung der Harnwege“ sowie „Miktionszysturethrographie/Refluxprüfung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
