COPD-/Asthma-Reha – Inhalations-, Atem- und Bewegungstherapie

Abrechnungshinweise für Rehabilitation / Physikalische und Rehabilitative Medizin

FachgruppeRehabilitation / Physikalische und Rehabilitative Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 500 und GOÄ-Nr. 505
GOÄ-Abrechnung für COPD-/Asthma-Reha – Inhalations-, Atem- und Bewegungstherapie

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Verbessert Atemtechnik, Belastbarkeit und Selbstmanagement bei obstruktiver Atemwegserkrankung durch abgestimmte Inhalations-, Atem- und Bewegungstherapie. Die Behandlung umfasst inhalationstherapie und Atmungsbehandlung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei rehabilitationsbedürftiger Einschränkung durch COPD oder Asthma mit festgelegtem Belastungs- und Schulungsziel; Medikation, Exazerbationsrisiko und Sauerstoffbedarf sind zu berücksichtigen. Erforderliche Kernleistungen: Inhalationstherapie und Atmungsbehandlung; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 500KernpositionInhalationstherapie – auch mittels Ultraschallvernebelung
GOÄ-Nr. 505KernpositionAtmungsbehandlung einschließlich aller unterstützenden Maßnahmen
GOÄ-Nr. 506Bedingt / alternativKrankengymnastische Ganzbehandlung als Einzelbehandlung
GOÄ-Nr. 509Bedingt / alternativKrankengymnastik in Gruppen, je Teilnehmer
GOÄ-Nr. 20Bedingt / alternativÄrztliches Gruppenberatungsgespräch bei chronischer Erkrankung, mindestens 50 Minuten
GOÄ-Nr. 602Bedingt / alternativOxymetrische Untersuchung der Sauerstoffsättigung
GOÄ-Nr. 605ABedingt / alternativFlussvolumenkurve bei spirographischen Untersuchungen
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung. Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 500: Inhalationstherapie – auch mittels Ultraschallvernebelung.

GOÄ-Nummer 505: Atmungsbehandlung einschließlich aller unterstützenden Maßnahmen.

GOÄ-Nummer 506: Krankengymnastische Ganzbehandlung als Einzelbehandlung.

GOÄ-Nummer 509: Krankengymnastik in Gruppen, je Teilnehmer.

GOÄ-Nummer 20: Ärztliches Gruppenberatungsgespräch bei chronischer Erkrankung, mindestens 50 Minuten.

GOÄ-Nummer 602: Oxymetrische Untersuchung der Sauerstoffsättigung.

GOÄ-Nummer 605A: Flussvolumenkurve bei spirographischen Untersuchungen.

GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.