Rehabilitation nach Bypass-/Klappenoperation

Abrechnungshinweise für Rehabilitation / Physikalische und Rehabilitative Medizin

FachgruppeRehabilitation / Physikalische und Rehabilitative Medizin
GOÄ-Abrechnung für Rehabilitation nach Bypass-/Klappenoperation

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Stellt nach kardialem Ereignis oder Eingriff sichere Belastbarkeit her, optimiert Risikofaktoren und vermittelt den Umgang mit Medikation beziehungsweise Implantat. Die Behandlung umfasst belastungs-EKG und dosierte krankengymnastische Wiederbelastung.

Wann ist sie anwendbar?

Nach Infarkt, PCI, Herzoperation oder Implantation bei stabilem kardialem Status; Training wird aus Risikoprofil, Wundheilung, Rhythmus und Belastungstest abgeleitet. Erforderliche Kernleistungen: Belastungs-EKG und dosierte krankengymnastische Wiederbelastung; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Nicht neben Nr. 650, 651 oder 653.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher –. Nur bei tatsächlich erbrachter Beratung; neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane beziehungsweise eines anderen in Nr. 7 genannten Organsystems. Nur bei vollständigem Leistungsinhalt; nicht neben Nr. 5, 6 oder 8.
GOÄ-Nr. 652KernpositionBelastungs-EKG. Nicht neben Nr. 650, 651 oder 653.
GOÄ-Nr. 606Bedingt / alternativSpiroergometrische Untersuchung
GOÄ-Nr. 506KernpositionKrankengymnastische Ganzbehandlung als Einzelbehandlung
GOÄ-Nr. 505Bedingt / alternativAtmungsbehandlung einschließlich aller unterstützenden Maßnahmen
GOÄ-Nr. 509Bedingt / alternativKrankengymnastik in Gruppen, je Teilnehmer
GOÄ-Nr. 530Bedingt / alternativKalt- oder Heißpackung(en) oder heiße Rolle
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung. Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher –; Nur bei tatsächlich erbrachter Beratung; neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen..

GOÄ-Nummer 7: Vollständige körperliche Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane beziehungsweise eines anderen in Nr. 7 genannten Organsystems; Nur bei vollständigem Leistungsinhalt; nicht neben Nr. 5, 6 oder 8..

GOÄ-Nummer 652: Belastungs-EKG; Nicht neben Nr. 650, 651 oder 653..

GOÄ-Nummer 606: Spiroergometrische Untersuchung.

GOÄ-Nummer 506: Krankengymnastische Ganzbehandlung als Einzelbehandlung.

GOÄ-Nummer 505: Atmungsbehandlung einschließlich aller unterstützenden Maßnahmen.

GOÄ-Nummer 509: Krankengymnastik in Gruppen, je Teilnehmer.

GOÄ-Nummer 530: Kalt- oder Heißpackung(en) oder heiße Rolle.

GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.