Neurologische Reha bei Parkinson/MS

Abrechnungshinweise für Rehabilitation / Physikalische und Rehabilitative Medizin

AbrechnungsfallNeurologische Reha bei Parkinson/MS – neurologische Kontrolle, Bewegung und übende Verfahren
FachgruppeRehabilitation / Physikalische und Rehabilitative Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 800 und GOÄ-Nr. 506
GOÄ-Abrechnung für Neurologische Reha bei Parkinson/MS – neurologische Kontrolle, Bewegung und übende Verfahren

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Verknüpft neurologischen Befund mit gezieltem Training von Bewegung, Kraft, Koordination und Kompensation bei zentraler beziehungsweise peripherer Funktionsstörung. Die Verlaufskontrolle umfasst eingehende neurologische Untersuchung und Übendes Verfahren, etwa autogenes Training, Einzelbehandlung mindestens 20 Minuten.

Wann ist sie anwendbar?

Bei neurologisch bedingtem, trainierbarem Defizit; Intensität und Verfahren richten sich nach Erkrankungsphase, Fatigue, Sturzrisiko und alltagsbezogenem Ziel. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Neurologische Kontrolle, Bewegung und übende Verfahren. Grenze: Nicht neben Nr. 8, 26, 825, 826, 830 oder 1400.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 800KernpositionEingehende neurologische Untersuchung. Nicht neben Nr. 8, 26, 825, 826, 830 oder 1400.
GOÄ-Nr. 506KernpositionKrankengymnastische Ganzbehandlung als Einzelbehandlung
GOÄ-Nr. 510Bedingt / alternativÜbungsbehandlung auch mit mediko-mechanischen Apparaten. Nicht neben Nr. 521.
GOÄ-Nr. 555Bedingt / alternativGezielte Niederfrequenzbehandlung bei spastischen und/oder schlaffen Lähmungen
GOÄ-Nr. 846Bedingt / alternativÜbendes Verfahren, z. B. autogenes Training, Einzelbehandlung mindestens 20 Minuten
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung. Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 800: Eingehende neurologische Untersuchung; Nicht neben Nr. 8, 26, 825, 826, 830 oder 1400..

GOÄ-Nummer 506: Krankengymnastische Ganzbehandlung als Einzelbehandlung.

GOÄ-Nummer 510: Übungsbehandlung auch mit mediko-mechanischen Apparaten; Nicht neben Nr. 521..

GOÄ-Nummer 555: Gezielte Niederfrequenzbehandlung bei spastischen und/oder schlaffen Lähmungen.

GOÄ-Nummer 846: Übendes Verfahren, z. B. autogenes Training, Einzelbehandlung mindestens 20 Minuten.

GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.