Pneumologische Reha – Spiroergometrische Belastungsdiagnostik

Abrechnungshinweise für Rehabilitation / Physikalische und Rehabilitative Medizin

FachgruppeRehabilitation / Physikalische und Rehabilitative Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 606
GOÄ-Abrechnung für Pneumologische Reha – Spiroergometrische Belastungsdiagnostik

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Bestimmt kardiale, ventilatorische und muskuläre Begrenzungen der Belastbarkeit und liefert objektive Trainingsbereiche für die Rehabilitation. Die Abklärung umfasst spiroergometrische Untersuchung und Eigenständiges Belastungs-EKG.

Wann ist sie anwendbar?

Bei ungeklärter oder kontrollbedürftiger Leistungsminderung mit ausreichender Testfähigkeit; Abbruchkriterien, maximale Ausbelastung und relevante Messparameter sind festzuhalten. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Spiroergometrische Untersuchung und Eigenständiges Belastungs-EKG.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher –. Nur bei tatsächlich erbrachter Beratung; neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen.
GOÄ-Nr. 606KernpositionSpiroergometrische Untersuchung einschließlich vorausgegangener Ruhespirographie und gegebenenfalls Oxymetrie
GOÄ-Nr. 605ABedingt / alternativDarstellung der Flussvolumenkurve bei spirographischen Untersuchungen
GOÄ-Nr. 652Bedingt / alternativEigenständiges Belastungs-EKG. Nur wenn als vollständige eigenständige Leistung erbracht, nicht bloß als EKG-Überwachung der Spiroergometrie.
GOÄ-Nr. 617Bedingt / alternativKontinuierliche Gasanalyse der Exspirationsluft. Nur soweit über den bereits enthaltenen Leistungsumfang hinaus selbständig erbracht und berechnungsfähig.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung. Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher –; Nur bei tatsächlich erbrachter Beratung; neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen..

GOÄ-Nummer 606: Spiroergometrische Untersuchung einschließlich vorausgegangener Ruhespirographie und gegebenenfalls Oxymetrie.

GOÄ-Nummer 605A: Darstellung der Flussvolumenkurve bei spirographischen Untersuchungen.

GOÄ-Nummer 652: Eigenständiges Belastungs-EKG; Nur wenn als vollständige eigenständige Leistung erbracht, nicht bloß als EKG-Überwachung der Spiroergometrie..

GOÄ-Nummer 617: Kontinuierliche Gasanalyse der Exspirationsluft; Nur soweit über den bereits enthaltenen Leistungsumfang hinaus selbständig erbracht und berechnungsfähig..

GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.