Psychosomatische Reha – psychotherapeutische Behandlung …

Abrechnungshinweise für Rehabilitation / Physikalische und Rehabilitative Medizin

AbrechnungsfallPsychosomatische Reha – psychotherapeutische Behandlung psychoreaktiver/psychosomatischer Störungen
FachgruppeRehabilitation / Physikalische und Rehabilitative Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 849
GOÄ-Abrechnung für Psychosomatische Reha – psychotherapeutische Behandlung psychoreaktiver/psychosomatischer Störungen

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Klärt Störungsmodell, Motivation und passende Behandlungsmethode beziehungsweise setzt eine definierte psychotherapeutische Intervention mit überprüfbarem Ziel um. Die Behandlung umfasst psychotherapeutische Behandlung psychoreaktiver/psychosomatischer Störungen.

Wann ist sie anwendbar?

Bei diagnostizierter psychischer Störung und ausreichender Mitwirkungsmöglichkeit; Format, Frequenz und Verfahren müssen zur Akuität, Zielsetzung und Belastbarkeit passen. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Psychotherapeutische Behandlung psychoreaktiver/psychosomatischer Störungen.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 849KernpositionPsychotherapeutische Behandlung bei psychoreaktiven, psychosomatischen oder neurotischen Störungen, mindestens 20 Minuten. Allgemeine Ausschlüsse, insbesondere gegenüber Nr. 1, 3, 22, 30 und 34, beachten.
GOÄ-Nr. 846Bedingt / alternativÜbendes Verfahren in Einzelbehandlung, mindestens 20 Minuten
GOÄ-Nr. 847Bedingt / alternativÜbendes Verfahren in Gruppenbehandlung, mindestens 20 Minuten, je Teilnehmer
GOÄ-Nr. 857Bedingt / alternativOrientierende Testuntersuchung mit Auswertung
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung. Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht.
GOÄ-Nr. 865Bedingt / alternativBesprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten über die Fortsetzung der Behandlung. Nur bei tatsächlich erforderlicher Besprechung über die Fortsetzung der Behandlung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 849: Psychotherapeutische Behandlung bei psychoreaktiven, psychosomatischen oder neurotischen Störungen, mindestens 20 Minuten; Allgemeine Ausschlüsse, insbesondere gegenüber Nr. 1, 3, 22, 30 und 34, beachten..

GOÄ-Nummer 846: Übendes Verfahren in Einzelbehandlung, mindestens 20 Minuten.

GOÄ-Nummer 847: Übendes Verfahren in Gruppenbehandlung, mindestens 20 Minuten, je Teilnehmer.

GOÄ-Nummer 857: Orientierende Testuntersuchung mit Auswertung.

GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht..

GOÄ-Nummer 865: Besprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten über die Fortsetzung der Behandlung; Nur bei tatsächlich erforderlicher Besprechung über die Fortsetzung der Behandlung..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.