Neurologisch-orthopädische Reha – videogestützte apparative Ganganalyse
Abrechnungshinweise für Rehabilitation / Physikalische und Rehabilitative Medizin

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Zerlegt das Gangbild videogestützt in Stand- und Schwungphase, Gelenkbewegung und Kompensationsmuster, um Orthesen-, Hilfsmittel- und Trainingsentscheidungen objektiv am individuellen Defizit auszurichten. Die Versorgung umfasst videogestützte apparative Ganganalyse.
Wann ist sie anwendbar?
Bei komplexer neurologischer oder orthopädischer Gangstörung, wenn reine Beobachtung die Ursache oder Therapieauswirkung nicht ausreichend quantifiziert; standardisierte Aufnahmebedingungen und konkrete Konsequenz für das Rehaprogramm sind erforderlich. Erforderliche Kernleistung: Videogestützte apparative Ganganalyse; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher –. Nur bei tatsächlich erbrachter Beratung; neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen. |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane beziehungsweise eines anderen in Nr. 7 genannten Organsystems. Nur bei vollständigem Leistungsinhalt; nicht neben Nr. 5, 6 oder 8. |
| GOÄ-Nr. A842-GANG | Kernposition | Videogestützte Ganganalyse, analog Nr. 842 GOÄ. Nur bei tatsächlich videogestützter kinematischer Ganganalyse. Eine reine statische/dynamische Pedographie erfüllt diese Leistung nicht. |
| GOÄ-Nr. 838 | Bedingt / alternativ | Elektromyographische Untersuchung peripherer Nerven/Muskeln. Nur wenn eine eigenständige EMG-Untersuchung zusätzlich tatsächlich erbracht wird; nicht aus der Ganganalyse allein ableiten. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung. Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kernposition der Kombination
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher –; Nur bei tatsächlich erbrachter Beratung; neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen..
GOÄ-Nummer 7: Vollständige körperliche Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane beziehungsweise eines anderen in Nr. 7 genannten Organsystems; Nur bei vollständigem Leistungsinhalt; nicht neben Nr. 5, 6 oder 8..
GOÄ-Nummer A842-GANG: Videogestützte Ganganalyse, analog Nr. 842 GOÄ; Nur bei tatsächlich videogestützter kinematischer Ganganalyse. Eine reine statische/dynamische Pedographie erfüllt diese Leistung nicht..
GOÄ-Nummer 838: Elektromyographische Untersuchung peripherer Nerven/Muskeln; Nur wenn eine eigenständige EMG-Untersuchung zusätzlich tatsächlich erbracht wird; nicht aus der Ganganalyse allein ableiten..
GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschließlich Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; Nur bei tatsächlich ausführlichem schriftlichem Bericht; ein einfacher Befundbericht oder die übliche Befundmitteilung genügt nicht..
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
