Intraartikuläre Injektion ohne gesonderte diagnostische oder entlastende Punktion

Abrechnungshinweise für Rheumatologie

FachgruppeRheumatologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 255
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 490 und GOÄ-Nr. 204
GOÄ-Abrechnung für Intraartikuläre Injektion ohne gesonderte diagnostische oder entlastende Punktion

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Gewinnt Synovialmaterial zur Differenzialdiagnose beziehungsweise entlastet oder behandelt gezielt Gelenk- und periartikuläre Entzündung. Die Behandlung umfasst intraartikuläre Arzneimittelinjektion ohne zusätzliche diagnostische Gelenkpunktion.

Wann ist sie anwendbar?

Bei Erguss, unklarer akuter Arthritis oder umschriebenem entzündlichem Schmerz; Infektion, Blutungsrisiko und bei Injektion die gesicherte Zielstruktur sind vorab zu prüfen. Erforderliche Kernleistung: Intraartikuläre Arzneimittelinjektion ohne zusätzliche diagnostische Gelenkpunktion; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung - auch mittels Fernsprecher -. Nur bei tatsächlich erbrachter ärztlicher Beratung. Nr. 1 und/oder Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34.
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung. Tatsächlich erbrachte symptombezogene Untersuchung; neben Leistungen C bis O die Behandlungsfallbegrenzung für Nr. 1 und/oder Nr. 5 beachten. Nicht neben Nr. 6, 7 oder 8.
GOÄ-Nr. 255KernpositionInjektion, intraartikulär oder perineural. Tatsächliche intraartikuläre Injektion; Medikament, Gelenk und Seite dokumentieren. Eine bloße Punktion zur Einbringung desselben Medikaments ist kein zusätzlicher Ansatz Nr. 300–302. Bei eigenständiger diagnostischer/entlastender Gelenkpunktion ist die damit verbundene Injektion bereits dort enthalten.
GOÄ-Nr. 410Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung eines Organs. Vollständige eigenständige diagnostische Untersuchung von betroffenes Gelenk in mindestens zwei Ebenen mit Bilddokumentation; Organ und Seite auf der Rechnung angeben. Reine Nadelführung oder Punktionsortmarkierung erfüllt diesen Ansatz nicht.
GOÄ-Nr. 490Bedingt / alternativInfiltrationsanästhesie kleiner Bezirke. Nur bei gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks. Nicht für die therapeutische Medikamenteninjektion selbst oder eine bereits in der Zielleistung enthaltene Anästhesie.
GOÄ-Nr. 204Bedingt / alternativZirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz'scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband. Nur bei tatsächlich angelegtem qualifiziertem Kompressionsverband oder sonstigem vollständig erfülltem Verbandtatbestand der Nr. 204; kein bloßes Pflaster, einfacher Punktionsverband oder einfacher Fixierverband.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung - auch mittels Fernsprecher -; Nur bei tatsächlich erbrachter ärztlicher Beratung. Nr. 1 und/oder Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34..

GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Tatsächlich erbrachte symptombezogene Untersuchung; neben Leistungen C bis O die Behandlungsfallbegrenzung für Nr. 1 und/oder Nr. 5 beachten. Nicht neben Nr. 6, 7 oder 8..

GOÄ-Nummer 255: Injektion, intraartikulär oder perineural; Tatsächliche intraartikuläre Injektion; Medikament, Gelenk und Seite dokumentieren. Eine bloße Punktion zur Einbringung desselben Medikaments ist kein zusätzlicher Ansatz Nr. 300–302. Bei eigenständiger diagnostischer/entlastender Gelenkpunktion ist die damit verbundene Injektion bereits dort enthalten..

GOÄ-Nummer 410: Ultraschalluntersuchung eines Organs; Vollständige eigenständige diagnostische Untersuchung von betroffenes Gelenk in mindestens zwei Ebenen mit Bilddokumentation; Organ und Seite auf der Rechnung angeben. Reine Nadelführung oder Punktionsortmarkierung erfüllt diesen Ansatz nicht..

GOÄ-Nummer 490: Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke; Nur bei gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks. Nicht für die therapeutische Medikamenteninjektion selbst oder eine bereits in der Zielleistung enthaltene Anästhesie..

GOÄ-Nummer 204: Zirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz'scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband; Nur bei tatsächlich angelegtem qualifiziertem Kompressionsverband oder sonstigem vollständig erfülltem Verbandtatbestand der Nr. 204; kein bloßes Pflaster, einfacher Punktionsverband oder einfacher Fixierverband..

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

Rheumatologie: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen
Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.