ANCA-assoziierte Vaskulitis mit möglicher renaler Beteiligung
Abrechnungshinweise für Rheumatologie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Verdichtet krankheitsspezifische Autoantikörper, Entzündungs- und Organparameter zu einer differenzialdiagnostischen beziehungsweise aktivitätsbezogenen rheumatologischen Aussage. Die Labordiagnostik umfasst blutbild und Blutbildbestandteile und Differenzierung der Leukozyten.
Wann ist sie anwendbar?
Nur bei klinisch begründetem Verdacht oder definierter Verlaufskontrolle; Autoantikörper ohne passende Vortestwahrscheinlichkeit beweisen keine Systemerkrankung. Erforderliche Kernleistungen: Blutbild und Blutbildbestandteile und Differenzierung der Leukozyten; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 250 | Kernposition | Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Nur für tatsächlich gesondert erbrachte venöse Blutentnahme. Keine bloße Anlage eines Infusionszugangs und keine Entnahme aus bereits liegender Kanüle oder liegendem Katheter. Bei Infusionsterminen nur bei gesonderter, medizinisch notwendiger Blutentnahme, nicht zusätzlich für dieselbe Gefäßpunktion. Laborpositionen dieser Kette nur als eigene Leistungen nach § 4 GOÄ; Versand an ein Fremdlabor allein berechtigt den Einsender nicht zur Berechnung dieser Analysen. |
| GOÄ-Nr. 3550 | Kernposition | Blutbild und Blutbildbestandteile. Blutbild aus dem bezeichneten Probenmaterial, einschließlich tatsächlich bestimmter Thrombozyten. Nur einmal je Probenmaterial; enthaltene Blutbildbestandteile nicht nochmals einzeln berechnen. |
| GOÄ-Nr. 3551 | Kernposition | Differenzierung der Leukozyten, elektronischzytometrisch, zytochemisch-zytometrisch oder mittels mechanisierter Mustererkennung (Bildanalyse), zusätzlich zu der Leistung nach Nummer 3550. Nur bei tatsächlich erbrachter automatisierter Leukozytendifferenzierung zusätzlich zu Nr. 3550; keine alleinige Nr. 3551 und keine automatische Ergänzung bei kleinem Blutbild. |
| GOÄ-Nr. 3741 | Kernposition | C-reaktives Protein (CRP), Ligandenassay -gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden. CRP quantitativ mittels Ligandenassay, Immundiffusion oder vergleichbarem Verfahren; nicht zusätzlich Nr. 3524 für dieselbe Messgröße aus derselben Probe. |
| GOÄ-Nr. 3585.H1 | Kernposition | Kreatinin. Hier tatsächlich bestimmtes Kreatinin im Serum/Plasma zur Nierenfunktionsbeurteilung; keine separate Gebühr für errechnete eGFR. |
| GOÄ-Nr. 3873 | Kernposition | Antikörper gegen Myeloperoxidase (MPO) mittels Ligandenassay. Anti-MPO mittels Ligandenassay, eigenständige Zielantikörperbestimmung. |
| GOÄ-Nr. 3874 | Kernposition | Antikörper gegen Proteinase 3 (PR3) mittels Ligandenassay. Anti-PR3 mittels Ligandenassay, eigenständige Zielantikörperbestimmung. |
| GOÄ-Nr. 3853 | Bedingt / alternativ | Antikörper gegen zytoplasmatische Antigene neutrophiler Granulozyten (P-ANCA/C-ANCA), quantitative Immunfluoreszenz (mehr als zwei Titerstufen) oder ähnliche Methode. Nur zusätzlich medizinisch indizierter quantitativer ANCA-IFT mit mehr als zwei Titerstufen, etwa zur Klärung inkongruenter Befunde; nicht reflexhaft zusätzlich zu jedem MPO-/PR3-Test. |
| GOÄ-Nr. 3652 | Kernposition | Streifentest im Urin, auch bei Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers, je Untersuchung. Indizierter Urinstreifentest außerhalb M I; keine zusätzliche Nr. 3511. |
| GOÄ-Nr. 3651 | Bedingt / alternativ | Phasenkontrastmikroskopische Untersuchung des Urinsediments - einschließlich morphologischer Beurteilung der Erythrozyten -. Tatsächlich phasenkontrastmikroskopisches Urinsediment einschließlich morphologischer Erythrozytenbeurteilung. Keine zusätzliche Nr. 3653, 3531 oder 3532 für dasselbe Sediment. |
| GOÄ-Nr. 3760 | Bedingt / alternativ | Protein im Urin, photometrisch. Indizierte quantitative Proteinbestimmung im Urin; keine gesonderte Quotientenberechnung. |
| GOÄ-Nr. 3585.H1 | Bedingt / alternativ | Kreatinin. Hier tatsächlich und zusätzlich aus Urin bestimmtes Kreatinin bei indizierter Protein/Kreatinin-Ratio zusammen mit Urinprotein Nr. 3760. Anderes Probenmaterial als das Serumkreatinin ausdrücklich kennzeichnen; keine zusätzliche Gebühr für die Quotientenberechnung. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 250: Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene; Nur für tatsächlich gesondert erbrachte venöse Blutentnahme. Keine bloße Anlage eines Infusionszugangs und keine Entnahme aus bereits liegender Kanüle oder liegendem Katheter. Bei Infusionsterminen nur bei gesonderter, medizinisch notwendiger Blutentnahme, nicht zusätzlich für dieselbe Gefäßpunktion. Laborpositionen dieser Kette nur als eigene Leistungen nach § 4 GOÄ; Versand an ein Fremdlabor allein berechtigt den Einsender nicht zur Berechnung dieser Analysen..
GOÄ-Nummer 3550: Blutbild und Blutbildbestandteile; Blutbild aus dem bezeichneten Probenmaterial, einschließlich tatsächlich bestimmter Thrombozyten. Nur einmal je Probenmaterial; enthaltene Blutbildbestandteile nicht nochmals einzeln berechnen..
GOÄ-Nummer 3551: Differenzierung der Leukozyten, elektronischzytometrisch, zytochemisch-zytometrisch oder mittels mechanisierter Mustererkennung (Bildanalyse), zusätzlich zu der Leistung nach Nummer 3550; Nur bei tatsächlich erbrachter automatisierter Leukozytendifferenzierung zusätzlich zu Nr. 3550; keine alleinige Nr. 3551 und keine automatische Ergänzung bei kleinem Blutbild..
GOÄ-Nummer 3741: C-reaktives Protein (CRP), Ligandenassay -gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden; CRP quantitativ mittels Ligandenassay, Immundiffusion oder vergleichbarem Verfahren; nicht zusätzlich Nr. 3524 für dieselbe Messgröße aus derselben Probe..
GOÄ-Nummer 3585.H1: Kreatinin; Hier tatsächlich bestimmtes Kreatinin im Serum/Plasma zur Nierenfunktionsbeurteilung; keine separate Gebühr für errechnete eGFR..
GOÄ-Nummer 3873: Antikörper gegen Myeloperoxidase (MPO) mittels Ligandenassay; Anti-MPO mittels Ligandenassay, eigenständige Zielantikörperbestimmung..
GOÄ-Nummer 3874: Antikörper gegen Proteinase 3 (PR3) mittels Ligandenassay; Anti-PR3 mittels Ligandenassay, eigenständige Zielantikörperbestimmung..
GOÄ-Nummer 3853: Antikörper gegen zytoplasmatische Antigene neutrophiler Granulozyten (P-ANCA/C-ANCA), quantitative Immunfluoreszenz (mehr als zwei Titerstufen) oder ähnliche Methode; Nur zusätzlich medizinisch indizierter quantitativer ANCA-IFT mit mehr als zwei Titerstufen, etwa zur Klärung inkongruenter Befunde; nicht reflexhaft zusätzlich zu jedem MPO-/PR3-Test..
GOÄ-Nummer 3652: Streifentest im Urin, auch bei Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers, je Untersuchung; Indizierter Urinstreifentest außerhalb M I; keine zusätzliche Nr. 3511..
GOÄ-Nummer 3651: Phasenkontrastmikroskopische Untersuchung des Urinsediments - einschließlich morphologischer Beurteilung der Erythrozyten -; Tatsächlich phasenkontrastmikroskopisches Urinsediment einschließlich morphologischer Erythrozytenbeurteilung. Keine zusätzliche Nr. 3653, 3531 oder 3532 für dasselbe Sediment..
GOÄ-Nummer 3760: Protein im Urin, photometrisch; Indizierte quantitative Proteinbestimmung im Urin; keine gesonderte Quotientenberechnung..
GOÄ-Nummer 3585.H1: Kreatinin; Hier tatsächlich und zusätzlich aus Urin bestimmtes Kreatinin bei indizierter Protein/Kreatinin-Ratio zusammen mit Urinprotein Nr. 3760. Anderes Probenmaterial als das Serumkreatinin ausdrücklich kennzeichnen; keine zusätzliche Gebühr für die Quotientenberechnung..
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
