SLE-/Lupusnephritis-Abklärung mit Autoantikörpern, Komplement und Nierenbeteiligung

Abrechnungshinweise für Rheumatologie

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Verdichtet krankheitsspezifische Autoantikörper, Entzündungs- und Organparameter zu einer differenzialdiagnostischen beziehungsweise aktivitätsbezogenen rheumatologischen Aussage. Die Abklärung umfasst antikörper gegen DNS und Antinukleäre Antikörper (ANA), quantitative Immunfluoreszenz (mehr als zwei Titerstufen) oder ähnliche Methode.

Wann ist sie anwendbar?

Nur bei klinisch begründetem Verdacht oder definierter Verlaufskontrolle; Autoantikörper ohne passende Vortestwahrscheinlichkeit beweisen keine Systemerkrankung. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: SLE-/Lupusnephritis-Abklärung mit Autoantikörpern, Komplement und Nierenbeteiligung.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 250KernpositionBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Nur für tatsächlich gesondert erbrachte venöse Blutentnahme. Keine bloße Anlage eines Infusionszugangs und keine Entnahme aus bereits liegender Kanüle oder liegendem Katheter. Bei Infusionsterminen nur bei gesonderter, medizinisch notwendiger Blutentnahme, nicht zusätzlich für dieselbe Gefäßpunktion. Laborpositionen dieser Kette nur als eigene Leistungen nach § 4 GOÄ; Versand an ein Fremdlabor allein berechtigt den Einsender nicht zur Berechnung dieser Analysen.
GOÄ-Nr. 3550KernpositionBlutbild und Blutbildbestandteile. Blutbild aus dem bezeichneten Probenmaterial, einschließlich tatsächlich bestimmter Thrombozyten. Nur einmal je Probenmaterial; enthaltene Blutbildbestandteile nicht nochmals einzeln berechnen.
GOÄ-Nr. 3551Bedingt / alternativDifferenzierung der Leukozyten, elektronischzytometrisch, zytochemisch-zytometrisch oder mittels mechanisierter Mustererkennung (Bildanalyse), zusätzlich zu der Leistung nach Nummer 3550. Nur bei tatsächlich erbrachter automatisierter Leukozytendifferenzierung zusätzlich zu Nr. 3550; keine alleinige Nr. 3551 und keine automatische Ergänzung bei kleinem Blutbild.
GOÄ-Nr. 3840Bedingt / alternativAntinukleäre Antikörper (ANA), quantitative Immunfluoreszenz (mehr als zwei Titerstufen) oder ähnliche Methode. ANA mittels quantitativer Immunfluoreszenz mit mehr als zwei Titerstufen oder entsprechendem Verfahren. Bei lediglich qualitativem IFT bis zu zwei Titerstufen stattdessen Nr. 3813.H2; keine parallele qualitative und quantitative Abrechnung derselben ANA-Bestimmung.
GOÄ-Nr. 3857KernpositionAntikörper gegen DNS, Untersuchung auf Subformen antinukleärer/zytoplasmatischer Antikörper mittels Ligandenassay, Immunoblot oder Überwanderungselektrophorese. Antikörper gegen dsDNA mittels Ligandenassay/Immunoblot entsprechend Katalog; nicht zusätzlich ein anders-methodischer dsDNA-Test nur zur Doppelabbildung desselben Ergebnisses.
GOÄ-Nr. 3860Bedingt / alternativAntikörper gegen Sm-Antigen, Ligandenassay, Immunoblot oder Überwanderungselektrophorese. Anti-Sm nur bei diagnostischer Fragestellung; nicht als routinemäßiger Verlaufsparameter.
GOÄ-Nr. 3969KernpositionKomplementfaktor C3, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden. Komplement C3 quantitativ; keine zusätzliche C3-Aktivitätsmessung ohne eigene Indikation.
GOÄ-Nr. 3971KernpositionKomplementfaktor C4, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden. Komplement C4 quantitativ; keine zusätzliche C4-Aktivitätsmessung ohne eigene Indikation.
GOÄ-Nr. 3585.H1KernpositionKreatinin. Hier tatsächlich bestimmtes Kreatinin im Serum/Plasma zur Nierenfunktionsbeurteilung; keine separate Gebühr für errechnete eGFR.
GOÄ-Nr. 3570.H1Bedingt / alternativAlbumin, photometrisch. Serumalbumin bei Verdacht auf renalen Proteinverlust, nephrotische Konstellation oder entsprechende Differenzialdiagnostik.
GOÄ-Nr. 3652KernpositionStreifentest im Urin, auch bei Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers, je Untersuchung. Urinteststreifen außerhalb M I, einmal je Reagenzträger-Untersuchung; nicht zusätzlich Nr. 3511.
GOÄ-Nr. 3651Bedingt / alternativPhasenkontrastmikroskopische Untersuchung des Urinsediments - einschließlich morphologischer Beurteilung der Erythrozyten -. Tatsächlich phasenkontrastmikroskopisches Urinsediment einschließlich morphologischer Erythrozytenbeurteilung. Keine zusätzliche Nr. 3653, 3531 oder 3532 für dasselbe Sediment.
GOÄ-Nr. 3760Bedingt / alternativProtein im Urin, photometrisch. Tatsächlich quantitative Urinproteinbestimmung. Für Protein/Kreatinin-Quotient zusätzlich wirklich gemessenes Urinkreatinin erforderlich; die Quotientenberechnung ist nicht gesondert berechenbar.
GOÄ-Nr. 3585.H1Bedingt / alternativKreatinin. Hier tatsächlich und zusätzlich aus Urin bestimmtes Kreatinin bei indizierter Protein/Kreatinin-Ratio zusammen mit Urinprotein Nr. 3760. Anderes Probenmaterial als das Serumkreatinin ausdrücklich kennzeichnen; keine zusätzliche Gebühr für die Quotientenberechnung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 250: Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene; Nur für tatsächlich gesondert erbrachte venöse Blutentnahme. Keine bloße Anlage eines Infusionszugangs und keine Entnahme aus bereits liegender Kanüle oder liegendem Katheter. Bei Infusionsterminen nur bei gesonderter, medizinisch notwendiger Blutentnahme, nicht zusätzlich für dieselbe Gefäßpunktion. Laborpositionen dieser Kette nur als eigene Leistungen nach § 4 GOÄ; Versand an ein Fremdlabor allein berechtigt den Einsender nicht zur Berechnung dieser Analysen..

GOÄ-Nummer 3550: Blutbild und Blutbildbestandteile; Blutbild aus dem bezeichneten Probenmaterial, einschließlich tatsächlich bestimmter Thrombozyten. Nur einmal je Probenmaterial; enthaltene Blutbildbestandteile nicht nochmals einzeln berechnen..

GOÄ-Nummer 3551: Differenzierung der Leukozyten, elektronischzytometrisch, zytochemisch-zytometrisch oder mittels mechanisierter Mustererkennung (Bildanalyse), zusätzlich zu der Leistung nach Nummer 3550; Nur bei tatsächlich erbrachter automatisierter Leukozytendifferenzierung zusätzlich zu Nr. 3550; keine alleinige Nr. 3551 und keine automatische Ergänzung bei kleinem Blutbild..

GOÄ-Nummer 3840: Antinukleäre Antikörper (ANA), quantitative Immunfluoreszenz (mehr als zwei Titerstufen) oder ähnliche Methode; ANA mittels quantitativer Immunfluoreszenz mit mehr als zwei Titerstufen oder entsprechendem Verfahren. Bei lediglich qualitativem IFT bis zu zwei Titerstufen stattdessen Nr. 3813.H2; keine parallele qualitative und quantitative Abrechnung derselben ANA-Bestimmung..

GOÄ-Nummer 3857: Antikörper gegen DNS, Untersuchung auf Subformen antinukleärer/zytoplasmatischer Antikörper mittels Ligandenassay, Immunoblot oder Überwanderungselektrophorese; Antikörper gegen dsDNA mittels Ligandenassay/Immunoblot entsprechend Katalog; nicht zusätzlich ein anders-methodischer dsDNA-Test nur zur Doppelabbildung desselben Ergebnisses..

GOÄ-Nummer 3860: Antikörper gegen Sm-Antigen, Ligandenassay, Immunoblot oder Überwanderungselektrophorese; Anti-Sm nur bei diagnostischer Fragestellung; nicht als routinemäßiger Verlaufsparameter..

GOÄ-Nummer 3969: Komplementfaktor C3, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden; Komplement C3 quantitativ; keine zusätzliche C3-Aktivitätsmessung ohne eigene Indikation..

GOÄ-Nummer 3971: Komplementfaktor C4, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden; Komplement C4 quantitativ; keine zusätzliche C4-Aktivitätsmessung ohne eigene Indikation..

GOÄ-Nummer 3585.H1: Kreatinin; Hier tatsächlich bestimmtes Kreatinin im Serum/Plasma zur Nierenfunktionsbeurteilung; keine separate Gebühr für errechnete eGFR..

GOÄ-Nummer 3570.H1: Albumin, photometrisch; Serumalbumin bei Verdacht auf renalen Proteinverlust, nephrotische Konstellation oder entsprechende Differenzialdiagnostik..

GOÄ-Nummer 3652: Streifentest im Urin, auch bei Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers, je Untersuchung; Urinteststreifen außerhalb M I, einmal je Reagenzträger-Untersuchung; nicht zusätzlich Nr. 3511..

GOÄ-Nummer 3651: Phasenkontrastmikroskopische Untersuchung des Urinsediments - einschließlich morphologischer Beurteilung der Erythrozyten -; Tatsächlich phasenkontrastmikroskopisches Urinsediment einschließlich morphologischer Erythrozytenbeurteilung. Keine zusätzliche Nr. 3653, 3531 oder 3532 für dasselbe Sediment..

GOÄ-Nummer 3760: Protein im Urin, photometrisch; Tatsächlich quantitative Urinproteinbestimmung. Für Protein/Kreatinin-Quotient zusätzlich wirklich gemessenes Urinkreatinin erforderlich; die Quotientenberechnung ist nicht gesondert berechenbar..

GOÄ-Nummer 3585.H1: Kreatinin; Hier tatsächlich und zusätzlich aus Urin bestimmtes Kreatinin bei indizierter Protein/Kreatinin-Ratio zusammen mit Urinprotein Nr. 3760. Anderes Probenmaterial als das Serumkreatinin ausdrücklich kennzeichnen; keine zusätzliche Gebühr für die Quotientenberechnung..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.