Serologische Abklärung systemischer Sklerose und Overlap

Abrechnungshinweise für Rheumatologie

FachgruppeRheumatologie
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 3833 und GOÄ-Nr. 3859
GOÄ-Abrechnung für Serologische Abklärung systemischer Sklerose und Overlap

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Verdichtet krankheitsspezifische Autoantikörper, Entzündungs- und Organparameter zu einer differenzialdiagnostischen beziehungsweise aktivitätsbezogenen rheumatologischen Aussage. Die Abklärung umfasst serologische Abklärung systemischer Sklerose und Overlap.

Wann ist sie anwendbar?

Nur bei klinisch begründetem Verdacht oder definierter Verlaufskontrolle; Autoantikörper ohne passende Vortestwahrscheinlichkeit beweisen keine Systemerkrankung. Erforderliche Kernleistungen: Serologische Abklärung systemischer Sklerose und Overlap; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 250KernpositionBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Nur für tatsächlich gesondert erbrachte venöse Blutentnahme. Keine bloße Anlage eines Infusionszugangs und keine Entnahme aus bereits liegender Kanüle oder liegendem Katheter. Bei Infusionsterminen nur bei gesonderter, medizinisch notwendiger Blutentnahme, nicht zusätzlich für dieselbe Gefäßpunktion. Laborpositionen dieser Kette nur als eigene Leistungen nach § 4 GOÄ; Versand an ein Fremdlabor allein berechtigt den Einsender nicht zur Berechnung dieser Analysen.
GOÄ-Nr. 3840KernpositionAntinukleäre Antikörper (ANA), quantitative Immunfluoreszenz (mehr als zwei Titerstufen) oder ähnliche Methode. ANA mittels quantitativer Immunfluoreszenz mit mehr als zwei Titerstufen oder entsprechendem Verfahren. Bei lediglich qualitativem IFT bis zu zwei Titerstufen stattdessen Nr. 3813.H2; keine parallele qualitative und quantitative Abrechnung derselben ANA-Bestimmung.
GOÄ-Nr. 3833Bedingt / alternativAntikörper gegen die Centromerregion, quantitative Immunfluoreszenz (mehr als zwei Titerstufen) oder ähnliche Methode. Quantitative Anti-Centromer-IFT-Untersuchung mit mehr als zwei Titerstufen; bloßes Erkennen des Zentromermusters im bereits berechneten ANA-IFT ist keine zusätzliche eigene Untersuchung.
GOÄ-Nr. 3863KernpositionAntikörper gegen Scl-70-Antigen, Ligandenassay, Immunoblot oder Überwanderungselektrophorese. Anti-Scl-70 nach passendem Katalogverfahren, klinisch indiziert.
GOÄ-Nr. 3859Bedingt / alternativAntikörper gegen Ribonukleoprotein (RNP), Ligandenassay, Immunoblot oder Überwanderungselektrophorese. Anti-U1-RNP nur bei Overlap-/Mischkollagenoseverdacht; kein automatisches vollständiges ENA-Panel.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 250: Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene; Nur für tatsächlich gesondert erbrachte venöse Blutentnahme. Keine bloße Anlage eines Infusionszugangs und keine Entnahme aus bereits liegender Kanüle oder liegendem Katheter. Bei Infusionsterminen nur bei gesonderter, medizinisch notwendiger Blutentnahme, nicht zusätzlich für dieselbe Gefäßpunktion. Laborpositionen dieser Kette nur als eigene Leistungen nach § 4 GOÄ; Versand an ein Fremdlabor allein berechtigt den Einsender nicht zur Berechnung dieser Analysen..

GOÄ-Nummer 3840: Antinukleäre Antikörper (ANA), quantitative Immunfluoreszenz (mehr als zwei Titerstufen) oder ähnliche Methode; ANA mittels quantitativer Immunfluoreszenz mit mehr als zwei Titerstufen oder entsprechendem Verfahren. Bei lediglich qualitativem IFT bis zu zwei Titerstufen stattdessen Nr. 3813.H2; keine parallele qualitative und quantitative Abrechnung derselben ANA-Bestimmung..

GOÄ-Nummer 3833: Antikörper gegen die Centromerregion, quantitative Immunfluoreszenz (mehr als zwei Titerstufen) oder ähnliche Methode; Quantitative Anti-Centromer-IFT-Untersuchung mit mehr als zwei Titerstufen; bloßes Erkennen des Zentromermusters im bereits berechneten ANA-IFT ist keine zusätzliche eigene Untersuchung..

GOÄ-Nummer 3863: Antikörper gegen Scl-70-Antigen, Ligandenassay, Immunoblot oder Überwanderungselektrophorese; Anti-Scl-70 nach passendem Katalogverfahren, klinisch indiziert..

GOÄ-Nummer 3859: Antikörper gegen Ribonukleoprotein (RNP), Ligandenassay, Immunoblot oder Überwanderungselektrophorese; Anti-U1-RNP nur bei Overlap-/Mischkollagenoseverdacht; kein automatisches vollständiges ENA-Panel..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.