Neu festgestellte oder erheblich verschlimmerte Systemerkrankung mit Erörterung

Abrechnungshinweise für Rheumatologie

FachgruppeRheumatologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 34 und GOÄ-Nr. 8
GOÄ-Abrechnung für Neu festgestellte oder erheblich verschlimmerte Systemerkrankung mit Erörterung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Erfasst entzündliche Aktivität, strukturellen Schaden, Funktion und mögliche Organbeteiligung und übersetzt sie in eine zielgerichtete rheumatologische Behandlungsentscheidung. Der Eingriff umfasst erörterung (Dauer mindestens 20 Minuten) der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung in unmittelbarem.

Wann ist sie anwendbar?

Bei Verdacht, neuer Diagnose, Aktivitätsänderung oder Therapiekontrolle einer rheumatischen Erkrankung; Untersuchungsumfang und Gespräch richten sich nach System- und Organrisiko. Erforderliche Kernleistung: Neu festgestellte oder erheblich verschlimmerte Systemerkrankung mit Erörterung; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 34KernpositionErörterung (Dauer mindestens 20 Minuten) der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Feststellung oder erheblichen Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohenden Erkrankung - gegebenenfalls einschließlich Planung eines operativen Eingriffs und Abwägung seiner Konsequenzen und Risiken -, einschließlich Beratung - gegebenenfalls unter Einbeziehung von Bezugspersonen -. Mindestens 20 Minuten; nur in unmittelbarem Zusammenhang mit Feststellung oder erheblicher Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohenden Erkrankung. Konkrete Auswirkungen auf die Lebensgestaltung erörtern und dokumentieren; eine routinemäßige DMARD-Aufklärung genügt nicht. Höchstens zweimal innerhalb von sechs Monaten; nicht neben Nr. 1, 3, 4, 15 oder 30.
GOÄ-Nr. 8KernpositionUntersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus, gegebenenfalls einschließlich Dokumentation. Vollständiger Ganzkörperstatus: Haut, sichtbare Schleimhäute, Brust- und Bauchorgane, Stütz- und Bewegungsorgane sowie orientierende neurologische Untersuchung. Nicht neben Nr. 5, 6, 7 oder 800.
GOÄ-Nr. 410Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung eines Organs. Vollständige eigenständige diagnostische Untersuchung von eines bei konkreter Organfragestellung untersuchten Abdominalorgans, z. B. Niere, Milz oder Leber in mindestens zwei Ebenen mit Bilddokumentation; Organ und Seite auf der Rechnung angeben. Reine Nadelführung oder Punktionsortmarkierung erfüllt diesen Ansatz nicht.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ. Nur im Anschluss an die tatsächlich erbrachte Nr. 410 und bei zusätzlich vollständig untersuchtem, anatomisch bzw. funktionell eigenständigem Organ: weiteres Organ 1; tatsächliche Bezeichnung und Seite in Rechnung und Dokumentation eintragen. Höchstens drei Ansätze Nr. 420 insgesamt je Sitzung; keine bloße Nachbarstruktur derselben Funktionseinheit.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ. Nur im Anschluss an die tatsächlich erbrachte Nr. 410 und bei zusätzlich vollständig untersuchtem, anatomisch bzw. funktionell eigenständigem Organ: weiteres Organ 2; tatsächliche Bezeichnung und Seite in Rechnung und Dokumentation eintragen. Höchstens drei Ansätze Nr. 420 insgesamt je Sitzung; keine bloße Nachbarstruktur derselben Funktionseinheit.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ. Nur im Anschluss an die tatsächlich erbrachte Nr. 410 und bei zusätzlich vollständig untersuchtem, anatomisch bzw. funktionell eigenständigem Organ: weiteres Organ 3; tatsächliche Bezeichnung und Seite in Rechnung und Dokumentation eintragen. Höchstens drei Ansätze Nr. 420 insgesamt je Sitzung; keine bloße Nachbarstruktur derselben Funktionseinheit.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Nur für tatsächlich gesondert erbrachte venöse Blutentnahme. Keine bloße Anlage eines Infusionszugangs und keine Entnahme aus bereits liegender Kanüle oder liegendem Katheter. Bei Infusionsterminen nur bei gesonderter, medizinisch notwendiger Blutentnahme, nicht zusätzlich für dieselbe Gefäßpunktion.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie). Nur wenn ein eigenständiger ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung erstellt wurde. Einfache Befundmitteilung, standardisierter Laborbefund, Rezept, Therapiebogen oder bloße Überweisung genügen nicht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 34

Kernposition der Kombination

Mindestdauer / Zeitbezug: mindestens 20 Minuten

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 34: Erörterung (Dauer mindestens 20 Minuten) der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Feststellung oder erheblichen Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohenden Erkrankung - gegebenenfalls einschließlich Planung eines operativen Eingriffs und Abwägung seiner Konsequenzen und Risiken -, einschließlich Beratung - gegebenenfalls unter Einbeziehung von Bezugspersonen -; Mindestens 20 Minuten; nur in unmittelbarem Zusammenhang mit Feststellung oder erheblicher Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohenden Erkrankung. Konkrete Auswirkungen auf die Lebensgestaltung erörtern und dokumentieren; eine routinemäßige DMARD-Aufklärung genügt nicht. Höchstens zweimal innerhalb von sechs Monaten; nicht neben Nr. 1, 3, 4, 15 oder 30.; Zeitbezug: mindestens 20 Minuten.

GOÄ-Nummer 8: Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus, gegebenenfalls einschließlich Dokumentation; Vollständiger Ganzkörperstatus: Haut, sichtbare Schleimhäute, Brust- und Bauchorgane, Stütz- und Bewegungsorgane sowie orientierende neurologische Untersuchung. Nicht neben Nr. 5, 6, 7 oder 800..

GOÄ-Nummer 410: Ultraschalluntersuchung eines Organs; Vollständige eigenständige diagnostische Untersuchung von eines bei konkreter Organfragestellung untersuchten Abdominalorgans, z. B. Niere, Milz oder Leber in mindestens zwei Ebenen mit Bilddokumentation; Organ und Seite auf der Rechnung angeben. Reine Nadelführung oder Punktionsortmarkierung erfüllt diesen Ansatz nicht..

GOÄ-Nummer 420: Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ; Nur im Anschluss an die tatsächlich erbrachte Nr. 410 und bei zusätzlich vollständig untersuchtem, anatomisch bzw. funktionell eigenständigem Organ: weiteres Organ 1; tatsächliche Bezeichnung und Seite in Rechnung und Dokumentation eintragen. Höchstens drei Ansätze Nr. 420 insgesamt je Sitzung; keine bloße Nachbarstruktur derselben Funktionseinheit..

GOÄ-Nummer 420: Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ; Nur im Anschluss an die tatsächlich erbrachte Nr. 410 und bei zusätzlich vollständig untersuchtem, anatomisch bzw. funktionell eigenständigem Organ: weiteres Organ 2; tatsächliche Bezeichnung und Seite in Rechnung und Dokumentation eintragen. Höchstens drei Ansätze Nr. 420 insgesamt je Sitzung; keine bloße Nachbarstruktur derselben Funktionseinheit..

GOÄ-Nummer 420: Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ; Nur im Anschluss an die tatsächlich erbrachte Nr. 410 und bei zusätzlich vollständig untersuchtem, anatomisch bzw. funktionell eigenständigem Organ: weiteres Organ 3; tatsächliche Bezeichnung und Seite in Rechnung und Dokumentation eintragen. Höchstens drei Ansätze Nr. 420 insgesamt je Sitzung; keine bloße Nachbarstruktur derselben Funktionseinheit..

GOÄ-Nummer 250: Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene; Nur für tatsächlich gesondert erbrachte venöse Blutentnahme. Keine bloße Anlage eines Infusionszugangs und keine Entnahme aus bereits liegender Kanüle oder liegendem Katheter. Bei Infusionsterminen nur bei gesonderter, medizinisch notwendiger Blutentnahme, nicht zusätzlich für dieselbe Gefäßpunktion..

GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie); Nur wenn ein eigenständiger ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung erstellt wurde. Einfache Befundmitteilung, standardisierter Laborbefund, Rezept, Therapiebogen oder bloße Überweisung genügen nicht..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.