Lebensverändernde Arthritis: Erörterung nach Nr. 34, Bewegungsstatus und Sonographie

Abrechnungshinweise für Rheumatologie

FachgruppeRheumatologie
GOÄ-Abrechnung für Lebensverändernde Arthritis: Erörterung nach Nr. 34, Bewegungsstatus und Sonographie

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Trennt entzündliche Aktivität von strukturellem Schaden und erfasst Organ- oder Therapierisiken als Grundlage einer zielgerichteten antirheumatischen Strategie. Die Bildgebung umfasst lebensverändernde Arthritis: Erörterung nach Nr. 34, Bewegungsstatus und Sonographie.

Wann ist sie anwendbar?

Bei anhaltender Gelenkschwellung, Morgensteifigkeit, entzündlichem Rückenschmerz, gesicherter Erkrankung mit Aktivitätsfrage oder kontrollpflichtiger Therapie. Erforderliche Kernleistungen: Lebensverändernde Arthritis: Erörterung nach Nr. 34, Bewegungsstatus und Sonographie; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 34KernpositionErörterung (Dauer mindestens 20 Minuten) der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Feststellung oder erheblichen Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohenden Erkrankung - gegebenenfalls einschließlich Planung eines operativen Eingriffs und Abwägung seiner Konsequenzen und Risiken -, einschließlich Beratung - gegebenenfalls unter Einbeziehung von Bezugspersonen -. Mindestens 20 Minuten; nur in unmittelbarem Zusammenhang mit Feststellung oder erheblicher Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohenden Erkrankung. Konkrete Auswirkungen auf die Lebensgestaltung erörtern und dokumentieren; eine routinemäßige DMARD-Aufklärung genügt nicht. Höchstens zweimal innerhalb von sechs Monaten; nicht neben Nr. 1, 3, 4, 15 oder 30.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -. Vollständige Untersuchung mindestens eines in Nr. 7 genannten Organsystems. Für Stütz- und Bewegungsorgane: Inspektion, Palpation, orientierende Funktionsprüfung der Gelenke und Wirbelsäule einschließlich Reflexprüfung. Ein einzelnes schmerzhaftes Gelenk genügt nicht. Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8; nicht je Organsystem vervielfachen.
GOÄ-Nr. 410KernpositionUltraschalluntersuchung eines Organs. Vollständige eigenständige diagnostische Untersuchung von betroffenes Gelenk in mindestens zwei Ebenen mit Bilddokumentation; Organ und Seite auf der Rechnung angeben. Reine Nadelführung oder Punktionsortmarkierung erfüllt diesen Ansatz nicht.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ. Nur im Anschluss an die tatsächlich erbrachte Nr. 410 und bei zusätzlich vollständig untersuchtem, anatomisch bzw. funktionell eigenständigem Organ: weiteres Organ 1; tatsächliche Bezeichnung und Seite in Rechnung und Dokumentation eintragen. Höchstens drei Ansätze Nr. 420 insgesamt je Sitzung; keine bloße Nachbarstruktur derselben Funktionseinheit.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ. Nur im Anschluss an die tatsächlich erbrachte Nr. 410 und bei zusätzlich vollständig untersuchtem, anatomisch bzw. funktionell eigenständigem Organ: weiteres Organ 2; tatsächliche Bezeichnung und Seite in Rechnung und Dokumentation eintragen. Höchstens drei Ansätze Nr. 420 insgesamt je Sitzung; keine bloße Nachbarstruktur derselben Funktionseinheit.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ. Nur im Anschluss an die tatsächlich erbrachte Nr. 410 und bei zusätzlich vollständig untersuchtem, anatomisch bzw. funktionell eigenständigem Organ: weiteres Organ 3; tatsächliche Bezeichnung und Seite in Rechnung und Dokumentation eintragen. Höchstens drei Ansätze Nr. 420 insgesamt je Sitzung; keine bloße Nachbarstruktur derselben Funktionseinheit.
GOÄ-Nr. 401Bedingt / alternativZuschlag zu den sonographischen Leistungen nach den Nummern 410 bis 418 bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens -gegebenenfalls einschließlich Farbkodierung -. Nur bei zusätzlichem, dokumentiertem Duplex-Verfahren, gegebenenfalls mit Farbkodierung; nicht allein für B-Bild oder bloßes Einschalten einer Farboption ohne entsprechende Untersuchung. Einmal je Sitzung, Faktor 1,0. Nicht neben Nr. 406, 422–424, 644, 645, 649 oder 1754.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Nur für tatsächlich gesondert erbrachte venöse Blutentnahme. Keine bloße Anlage eines Infusionszugangs und keine Entnahme aus bereits liegender Kanüle oder liegendem Katheter. Bei Infusionsterminen nur bei gesonderter, medizinisch notwendiger Blutentnahme, nicht zusätzlich für dieselbe Gefäßpunktion.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie). Nur wenn ein eigenständiger ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung erstellt wurde. Einfache Befundmitteilung, standardisierter Laborbefund, Rezept, Therapiebogen oder bloße Überweisung genügen nicht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 34

Kernposition der Kombination

Mindestdauer / Zeitbezug: mindestens 20 Minuten
GOÄ 401

Bedingte oder alternative Position

Hinterlegter Faktor: 1

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 34: Erörterung (Dauer mindestens 20 Minuten) der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Feststellung oder erheblichen Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohenden Erkrankung - gegebenenfalls einschließlich Planung eines operativen Eingriffs und Abwägung seiner Konsequenzen und Risiken -, einschließlich Beratung - gegebenenfalls unter Einbeziehung von Bezugspersonen -; Mindestens 20 Minuten; nur in unmittelbarem Zusammenhang mit Feststellung oder erheblicher Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohenden Erkrankung. Konkrete Auswirkungen auf die Lebensgestaltung erörtern und dokumentieren; eine routinemäßige DMARD-Aufklärung genügt nicht. Höchstens zweimal innerhalb von sechs Monaten; nicht neben Nr. 1, 3, 4, 15 oder 30.; Zeitbezug: mindestens 20 Minuten.

GOÄ-Nummer 7: Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -; Vollständige Untersuchung mindestens eines in Nr. 7 genannten Organsystems. Für Stütz- und Bewegungsorgane: Inspektion, Palpation, orientierende Funktionsprüfung der Gelenke und Wirbelsäule einschließlich Reflexprüfung. Ein einzelnes schmerzhaftes Gelenk genügt nicht. Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8; nicht je Organsystem vervielfachen..

GOÄ-Nummer 410: Ultraschalluntersuchung eines Organs; Vollständige eigenständige diagnostische Untersuchung von betroffenes Gelenk in mindestens zwei Ebenen mit Bilddokumentation; Organ und Seite auf der Rechnung angeben. Reine Nadelführung oder Punktionsortmarkierung erfüllt diesen Ansatz nicht..

GOÄ-Nummer 420: Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ; Nur im Anschluss an die tatsächlich erbrachte Nr. 410 und bei zusätzlich vollständig untersuchtem, anatomisch bzw. funktionell eigenständigem Organ: weiteres Organ 1; tatsächliche Bezeichnung und Seite in Rechnung und Dokumentation eintragen. Höchstens drei Ansätze Nr. 420 insgesamt je Sitzung; keine bloße Nachbarstruktur derselben Funktionseinheit..

GOÄ-Nummer 420: Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ; Nur im Anschluss an die tatsächlich erbrachte Nr. 410 und bei zusätzlich vollständig untersuchtem, anatomisch bzw. funktionell eigenständigem Organ: weiteres Organ 2; tatsächliche Bezeichnung und Seite in Rechnung und Dokumentation eintragen. Höchstens drei Ansätze Nr. 420 insgesamt je Sitzung; keine bloße Nachbarstruktur derselben Funktionseinheit..

GOÄ-Nummer 420: Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ; Nur im Anschluss an die tatsächlich erbrachte Nr. 410 und bei zusätzlich vollständig untersuchtem, anatomisch bzw. funktionell eigenständigem Organ: weiteres Organ 3; tatsächliche Bezeichnung und Seite in Rechnung und Dokumentation eintragen. Höchstens drei Ansätze Nr. 420 insgesamt je Sitzung; keine bloße Nachbarstruktur derselben Funktionseinheit..

GOÄ-Nummer 401: Zuschlag zu den sonographischen Leistungen nach den Nummern 410 bis 418 bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens -gegebenenfalls einschließlich Farbkodierung -; Nur bei zusätzlichem, dokumentiertem Duplex-Verfahren, gegebenenfalls mit Farbkodierung; nicht allein für B-Bild oder bloßes Einschalten einer Farboption ohne entsprechende Untersuchung. Einmal je Sitzung, Faktor 1,0. Nicht neben Nr. 406, 422–424, 644, 645, 649 oder 1754..

GOÄ-Nummer 250: Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene; Nur für tatsächlich gesondert erbrachte venöse Blutentnahme. Keine bloße Anlage eines Infusionszugangs und keine Entnahme aus bereits liegender Kanüle oder liegendem Katheter. Bei Infusionsterminen nur bei gesonderter, medizinisch notwendiger Blutentnahme, nicht zusätzlich für dieselbe Gefäßpunktion..

GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie); Nur wenn ein eigenständiger ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung erstellt wurde. Einfache Befundmitteilung, standardisierter Laborbefund, Rezept, Therapiebogen oder bloße Überweisung genügen nicht..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.