Medikamentöse Infiltration mehrerer Körperregionen

Abrechnungshinweise für Rheumatologie

AbrechnungsfallMedikamentöse Infiltration mehrerer Körperregionen mit bedingter diagnostischer Sonographie
FachgruppeRheumatologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 268
GOÄ-Abrechnung für Medikamentöse Infiltration mehrerer Körperregionen mit bedingter diagnostischer Sonographie

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Behandelt klar lokalisierte Schmerzquellen in mehreren Regionen durch gezielte Infiltration und nutzt Sonographie nur, wenn sie Lage oder Sicherheit relevant verbessert. Die Bildgebung umfasst medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich mehrerer Körperregionen (auch eine Körperregion beidseitig), je Sitzung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei getrennt dokumentierten, klinisch plausiblen Zielstrukturen; Wirkstoff, Dosis, Region und Erfolgskriterium sind je Infiltration festzuhalten, diagnostische Sonographie darf nicht routinemäßig ergänzt werden. Erforderliche Kernleistung: Medikamentöse Infiltration mehrerer Körperregionen mit bedingter diagnostischer Sonographie; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung - auch mittels Fernsprecher -. Nur bei tatsächlich erbrachter ärztlicher Beratung. Nr. 1 und/oder Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34.
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung. Tatsächlich erbrachte symptombezogene Untersuchung; neben Leistungen C bis O die Behandlungsfallbegrenzung für Nr. 1 und/oder Nr. 5 beachten. Nicht neben Nr. 6, 7 oder 8.
GOÄ-Nr. 268KernpositionMedikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich mehrerer Körperregionen (auch eine Körperregion beidseitig), je Sitzung. Mehrere Körperregionen oder eine Region beidseitig, je Sitzung; keine zusätzliche Nr. 267 oder Nr. 252/255 für dieselben Infiltrationen.
GOÄ-Nr. 410Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung eines Organs. Vollständige eigenständige diagnostische Untersuchung von der ersten betroffenen Weichteilregion in mindestens zwei Ebenen mit Bilddokumentation; Organ und Seite auf der Rechnung angeben. Reine Nadelführung oder Punktionsortmarkierung erfüllt diesen Ansatz nicht.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ. Nur im Anschluss an die tatsächlich erbrachte Nr. 410 und bei zusätzlich vollständig untersuchtem, anatomisch bzw. funktionell eigenständigem Organ: weiteres Organ 1; tatsächliche Bezeichnung und Seite in Rechnung und Dokumentation eintragen. Höchstens drei Ansätze Nr. 420 insgesamt je Sitzung; keine bloße Nachbarstruktur derselben Funktionseinheit.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ. Nur im Anschluss an die tatsächlich erbrachte Nr. 410 und bei zusätzlich vollständig untersuchtem, anatomisch bzw. funktionell eigenständigem Organ: weiteres Organ 2; tatsächliche Bezeichnung und Seite in Rechnung und Dokumentation eintragen. Höchstens drei Ansätze Nr. 420 insgesamt je Sitzung; keine bloße Nachbarstruktur derselben Funktionseinheit.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ. Nur im Anschluss an die tatsächlich erbrachte Nr. 410 und bei zusätzlich vollständig untersuchtem, anatomisch bzw. funktionell eigenständigem Organ: weiteres Organ 3; tatsächliche Bezeichnung und Seite in Rechnung und Dokumentation eintragen. Höchstens drei Ansätze Nr. 420 insgesamt je Sitzung; keine bloße Nachbarstruktur derselben Funktionseinheit.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung - auch mittels Fernsprecher -; Nur bei tatsächlich erbrachter ärztlicher Beratung. Nr. 1 und/oder Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34..

GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Tatsächlich erbrachte symptombezogene Untersuchung; neben Leistungen C bis O die Behandlungsfallbegrenzung für Nr. 1 und/oder Nr. 5 beachten. Nicht neben Nr. 6, 7 oder 8..

GOÄ-Nummer 268: Medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich mehrerer Körperregionen (auch eine Körperregion beidseitig), je Sitzung; Mehrere Körperregionen oder eine Region beidseitig, je Sitzung; keine zusätzliche Nr. 267 oder Nr. 252/255 für dieselben Infiltrationen..

GOÄ-Nummer 410: Ultraschalluntersuchung eines Organs; Vollständige eigenständige diagnostische Untersuchung von der ersten betroffenen Weichteilregion in mindestens zwei Ebenen mit Bilddokumentation; Organ und Seite auf der Rechnung angeben. Reine Nadelführung oder Punktionsortmarkierung erfüllt diesen Ansatz nicht..

GOÄ-Nummer 420: Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ; Nur im Anschluss an die tatsächlich erbrachte Nr. 410 und bei zusätzlich vollständig untersuchtem, anatomisch bzw. funktionell eigenständigem Organ: weiteres Organ 1; tatsächliche Bezeichnung und Seite in Rechnung und Dokumentation eintragen. Höchstens drei Ansätze Nr. 420 insgesamt je Sitzung; keine bloße Nachbarstruktur derselben Funktionseinheit..

GOÄ-Nummer 420: Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ; Nur im Anschluss an die tatsächlich erbrachte Nr. 410 und bei zusätzlich vollständig untersuchtem, anatomisch bzw. funktionell eigenständigem Organ: weiteres Organ 2; tatsächliche Bezeichnung und Seite in Rechnung und Dokumentation eintragen. Höchstens drei Ansätze Nr. 420 insgesamt je Sitzung; keine bloße Nachbarstruktur derselben Funktionseinheit..

GOÄ-Nummer 420: Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ; Nur im Anschluss an die tatsächlich erbrachte Nr. 410 und bei zusätzlich vollständig untersuchtem, anatomisch bzw. funktionell eigenständigem Organ: weiteres Organ 3; tatsächliche Bezeichnung und Seite in Rechnung und Dokumentation eintragen. Höchstens drei Ansätze Nr. 420 insgesamt je Sitzung; keine bloße Nachbarstruktur derselben Funktionseinheit..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.