Welche GOÄ-Ziffern sind für „Schilddrüsensonographie ohne automatisch ergänzte Beratungs- oder Untersuchungsleistung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Nuklearmedizin für das Thema „Schilddrüsensonographie ohne automatisch ergänzte Beratungs- oder Untersuchungsleistung“.

FachgruppeNuklearmedizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 417
Nur bei ZusatzleistungKeine zusätzlichen GOÄ-Positionen hinterlegt
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Schilddrüsensonographie ohne automatisch ergänzte Beratungs- oder Untersuchungsleistung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Schilddrüsensonographie ohne automatisch ergänzte Beratungs- oder Untersuchungsleistung“ in Betracht?

Für „Schilddrüsensonographie ohne automatisch ergänzte Beratungs- oder Untersuchungsleistung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 417 als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.

Bei der Abrechnung von „Schilddrüsensonographie ohne automatisch ergänzte Beratungs- oder Untersuchungsleistung“ stehen Schilddrüsensonographie, Schilddrüsenultraschall, Ultraschall Schilddrüse, Thyreoidea Sonographie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Organ- und Fragestellungsbezug, Radiopharmakon, Aufnahme- oder Messprotokoll, Auswertung, zeitlich getrennte Leistungsphasen und gesonderte Auslagen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 417KernpositionUltraschalluntersuchung der Schilddrüse

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Schilddrüsensonographie ohne automatisch ergänzte Beratungs- oder Untersuchungsleistung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 417

Kernposition der Kombination

Ultraschalluntersuchung der Schilddrüse

Wie grenzt sich „Schilddrüsensonographie ohne automatisch ergänzte Beratungs- oder Untersuchungsleistung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Schilddrüsensonographie ohne automatisch ergänzte Beratungs- oder Untersuchungsleistung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Schilddrüsenszintigraphie ohne automatisch ergänzte Sonographie oder Grundleistungen“ sowie „Schilddrüsenknoten – Beratung, Untersuchung, Sonographie und Schilddrüsenszintigraphie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Schilddrüsensonographie ohne automatisch ergänzte Beratungs- oder Untersuchungsleistung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Schilddrüsensonographie, Schilddrüsenultraschall, Ultraschall Schilddrüse, Thyreoidea Sonographie

Indikation, Radiopharmakon und Aktivität, Untersuchungsprotokoll, Aufnahmezeitpunkte, Auswertung und tatsächlich verwendete Sachmittel

GOÄ-Nr. 417: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 417

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Schilddrüsensonographie ohne automatisch ergänzte Beratungs- oder Untersuchungsleistung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Schilddrüsensonographie ohne automatisch ergänzte Beratungs- oder Untersuchungsleistung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 417 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 417). Nicht erbrachte Zusatzleistungen werden nicht aus der Behandlungsbezeichnung ergänzt.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Schilddrüsensonographie ohne automatisch ergänzte Beratungs- oder Untersuchungsleistung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Nuklearmedizinische Leistungsphasen und Radiopharmaka-Auslagen sind getrennt nach Durchführung, Zeitpunkt und tatsächlicher Verwendung zu prüfen.


2.

Prüfpunkt 2

Eine Kernposition wird allein aus dem Behandlungstitel abgeleitet, obwohl ihr vollständiger Leistungsinhalt nicht dokumentiert ist.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Schilddrüsensonographie ohne automatisch ergänzte Beratungs- oder Untersuchungsleistung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Nuklearmedizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Schilddrüsensonographie ohne automatisch ergänzte Beratungs- oder Untersuchungsleistung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 417 als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 417. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Schilddrüsensonographie ohne automatisch ergänzte Beratungs- oder Untersuchungsleistung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Schilddrüsenszintigraphie ohne automatisch ergänzte Sonographie oder Grundleistungen“ sowie „Schilddrüsenknoten – Beratung, Untersuchung, Sonographie und Schilddrüsenszintigraphie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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