Sklerosierung von Besenreisern oder Varizen

Abrechnungshinweise für Ästhetische und Plastische Medizin

FachgruppeÄsthetische und Plastische Medizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 764
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5
Auslagen / Sachkosten1 gesondert zu prüfende Position
GOÄ-Abrechnung für Sklerosierung von Besenreisern oder Varizen

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Verschließt gezielt insuffiziente oberflächliche Venen durch sklerosierende Injektion und lenkt den Rückstrom auf funktionstüchtige Venenabschnitte um. Die Behandlung umfasst verödung (Sklerosierung) von Krampfadern oder Hämorrhoidalknoten, je Sitzung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei symptomatischen Varizen beziehungsweise begründetem Behandlungswunsch nach Duplex- und Risikobeurteilung; Mittel, Konzentration, behandelte Vene und Kompressionskonzept sind zu dokumentieren. Erforderliche Kernleistung: Verödung (Sklerosierung) von Krampfadern oder Hämorrhoidalknoten, je Sitzung; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 764KernpositionVerödung (Sklerosierung) von Krampfadern oder Hämorrhoidalknoten, je Sitzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei tatsächlich eigenständiger Beratung.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei tatsächlich eigenständiger symptombezogener Untersuchung.
SACHKOSTENAuslage / SachkostenSklerosierungsmittel. Nur tatsächlich verbrauchte und nach § 10 GOÄ zulässige Auslage; keine Pauschale.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Dermatologische Lasertherapie bis 7 cm² bzw. bis 50 Besenreiser-Laserimpulse“ sowie „Dermatologische Lasertherapie über 21 cm² bzw. mehr als 100 Besenreiser-Laserimpulse“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nr. 764: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 764

Auslagen und Sachkosten

SACHKOSTEN

Sklerosierungsmittel. Nur tatsächlich verbrauchte und nach § 10 GOÄ zulässige Auslage; keine Pauschale.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlich eigenständiger Beratung.

Ähnliche Abrechnungsfälle

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

Ästhetische und Plastische Medizin: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen
Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.