Welche GOÄ-Ziffern sind für „Ultraschall des Säuglingsschädels“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Radiologie für das Thema „Ultraschall des Säuglingsschädels“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Ultraschall des Säuglingsschädels“ in Betracht?
Für „Ultraschall des Säuglingsschädels“ führt die Kette GOÄ-Nr. 412 als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.
Bei der Abrechnung von „Ultraschall des Säuglingsschädels“ stehen Säugling, Schädelsonographie, Fontanelle. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Modalität, Körperregion, Zahl der Ebenen oder Serien, Kontrastmittelphase, interventionelle Zusatzleistung und modalitätsspezifische Höchstwerte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 412 | Kernposition | Nur bei Säuglingen oder Kleinkindern bis zum vollendeten 2. Lebensjahr. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Ultraschall des Säuglingsschädels“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Nur bei Säuglingen oder Kleinkindern bis zum vollendeten 2. Lebensjahr.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Ultraschall des Säuglingsschädels“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Ultraschall des Säuglingsschädels“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Ultraschall des Säuglingsschädels“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Ultraschall der Säuglingshüften“ sowie „Duplexsonographie von Gefäßen“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Ultraschall des Säuglingsschädels“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Säugling, Schädelsonographie, Fontanelle
rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen
GOÄ-Nr. 412: Nur bei Säuglingen oder Kleinkindern bis zum vollendeten 2. Lebensjahr.
Alter
Schallfenster
Ventrikel-/Parenchymbefund
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Ultraschall des Säuglingsschädels“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Ultraschall des Säuglingsschädels“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 412 (Nur bei Säuglingen oder Kleinkindern bis zum vollendeten 2. Lebensjahr). Nicht erbrachte Zusatzleistungen werden nicht aus der Behandlungsbezeichnung ergänzt.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Ultraschall des Säuglingsschädels“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Weitere Ebenen, Regionen, Kontrastmittel- oder Interventionspositionen dürfen nicht aus der Untersuchungsbezeichnung, sondern nur aus dem dokumentierten Protokoll folgen.
2.
Prüfpunkt 2
Eine Kernposition wird allein aus dem Behandlungstitel abgeleitet, obwohl ihr vollständiger Leistungsinhalt nicht dokumentiert ist.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Ultraschall des Säuglingsschädels“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Radiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Duplexsonographie von Gefäßen
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden
Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.
Radiologie: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen
oder
Kostenlos testenFür „Ultraschall des Säuglingsschädels“ führt die Kette GOÄ-Nr. 412 als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.
Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 412. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Ultraschall des Säuglingsschädels“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Ultraschall der Säuglingshüften“ sowie „Duplexsonographie von Gefäßen“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
