Tracheotomie

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Tracheotomie“.

FachgruppeChirurgie
KernpositionenGOÄ-Nr. 2751
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 443
GOÄ-Abrechnung für Tracheotomie

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Sichert einen direkten Atemwegszugang, reduziert bei Langzeitbeatmung den oberen Atemwegswiderstand und erleichtert Sekretmanagement. Der Eingriff umfasst tracheotomie.

Wann ist sie anwendbar?

Bei nicht anderweitig sicherbarem Atemweg, längerfristigem Beatmungsbedarf oder relevanter oberer Atemwegsobstruktion nach situationsgerechter Risikoabwägung. Erforderliche Kernleistung: Tracheotomie; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

Fachlicher Kontext

Im konkreten Fall stehen Tracheotomie, Luftröhrenschnitt, Tracheostoma operativ im Mittelpunkt. Zielorgan, Zugangsweg und Resektionsausmaß müssen den gewählten Leistungstatbestand tragen. Drainage, Zugang und Verschluss sind nur dann eigenständige Leistungen, wenn sie nicht bereits methodisch notwendiger Bestandteil der operativen Zielleistung sind.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

Für „Tracheotomie“ bildet GOÄ-Nr. 2751 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 443 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 2751KernpositionTracheotomie
GOÄ-Nr. 443Bedingt / alternativZuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 500 bis 799 Punkten bewertet sind. Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 443

Bedingte oder alternative Position

Hinterlegter Faktor: 1

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Tracheotomie“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Anlage einer Pleuradrainage“ und „Ausschaelung einer Nebenschilddrüse“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Indikation, Organ und Seite, Zugang, Resektionsumfang, Schonung relevanter Strukturen, Drainage und postoperativer Befund.

Klinischer Bezug der Dokumentation: Tracheotomie, Luftröhrenschnitt, Tracheostoma operativ.

GOÄ-Nr. 2751: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.

Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.

Praxisbeispiel

Konkreter Leistungsablauf

Dokumentierter Beispielfall: Tracheotomie. GOÄ-Nr. 2751 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 443 muss zusätzlich gelten: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

Zugangs-, Drainage- oder Verschlussschritte werden zusätzlich angesetzt, obwohl sie Bestandteil der Hauptoperation sind.


2.

GOÄ-Nr. 443 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.


3.

„Tracheotomie“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.