Welche GOÄ-Ziffern sind für „Weibliche Harnröhre – unblutige Fremdkörperentfernung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Weibliche Harnröhre – unblutige Fremdkörperentfernung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Weibliche Harnröhre – unblutige Fremdkörperentfernung“ in Betracht?
Für „Weibliche Harnröhre – unblutige Fremdkörperentfernung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1711 als Kernposition. GOÄ-Nr. 3511 und GOÄ-Nr. 1730 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Weibliche Harnröhre – unblutige Fremdkörperentfernung“ stehen Fremdkörper Harnröhre, Frau. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1711 | Kernposition | Unblutige Fremdkörperentfernung aus der weiblichen Harnröhre |
| GOÄ-Nr. 3511 | Bedingt / alternativ | Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen |
| GOÄ-Nr. 1730 | Bedingt / alternativ | Nur als zeitlich und medizinisch eigenständige Katheterleistung; nicht während oder unmittelbar im Anschluss an die Operation als notwendiger Teilschritt. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Weibliche Harnröhre – unblutige Fremdkörperentfernung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Unblutige Fremdkörperentfernung aus der weiblichen Harnröhre
Bedingte oder alternative Position
Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen
Bedingte oder alternative Position
Nur als zeitlich und medizinisch eigenständige Katheterleistung; nicht während oder unmittelbar im Anschluss an die Operation als notwendiger Teilschritt.
