Weibliche Harnröhre – unblutige Fremdkörperentfernung

Urologie · Harnröhre und äußeres Genitale

FachgruppeUrologie
ThemenbereichHarnröhre und äußeres Genitale
KernpositionenGOÄ-Nr. 1711
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 3511 und GOÄ-Nr. 1730
GOÄ-Abrechnung für Weibliche Harnröhre – unblutige Fremdkörperentfernung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Entfernt einen Fremdkörper aus der Harnröhre unter möglichst geringer Schleimhautverletzung und stellt anschließend einen freien Harnabfluss sicher. Der Eingriff umfasst unblutige Fremdkörperentfernung aus der weiblichen Harnröhre.

Wann ist sie anwendbar?

Bei nachgewiesenem urethralem Fremdkörper mit Schmerz, Blutung, Infektions- oder Harnverhaltsrisiko; Lage, Form und mögliche Schleimhautschädigung entscheiden über unblutige Entfernung oder endoskopisch-operative Bergung. Erforderliche Kernleistung: Unblutige Fremdkörperentfernung aus der weiblichen Harnröhre; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1711KernpositionUnblutige Fremdkörperentfernung aus der weiblichen Harnröhre
GOÄ-Nr. 3511Bedingt / alternativUntersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen
GOÄ-Nr. 1730Bedingt / alternativKatheterisierung der Harnblase bei der Frau. Nur als zeitlich und medizinisch eigenständige Katheterleistung; nicht während oder unmittelbar im Anschluss an die Operation als notwendiger Teilschritt.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 1730

Bedingte oder alternative Position

Behandlungsphase: getrennter Kontakt

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Männliche Harnröhre – unblutige Fremdkörperentfernung“ sowie „Männliche Harnröhre – operative Fremdkörperentfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. 1711: Unblutige Fremdkörperentfernung aus der weiblichen Harnröhre

Fremdkörperart und Lage

Entfernung

Kontrollbefund

Urinstatus

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 3511 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen

Ähnliche Abrechnungsfälle

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

Urologie: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen
Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.