Welche GOÄ-Ziffern sind für „Kalibrierung der weiblichen Harnröhre“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Kalibrierung der weiblichen Harnröhre“.

FachgruppeUrologie
ThemenbereichHarnröhre und äußeres Genitale
KernpositionenGOÄ-Nr. 1709
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 3511 und GOÄ-Nr. 1791
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Kalibrierung der weiblichen Harnröhre

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Kalibrierung der weiblichen Harnröhre“ in Betracht?

Für „Kalibrierung der weiblichen Harnröhre“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1709 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 3511 und GOÄ-Nr. 1791 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Kalibrierung der weiblichen Harnröhre“ stehen Harnröhrenkalibrierung, Striktur Frau. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1709KernpositionKalibrierung der weiblichen Harnröhre
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung
GOÄ-Nr. 3511Bedingt / alternativUntersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen
GOÄ-Nr. 1791Bedingt / alternativTonographische Blasenuntersuchung und/oder Schließmuskelfunktionsprüfung einschließlich Katheterisierung

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Kalibrierung der weiblichen Harnröhre“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1709

Kernposition der Kombination

Kalibrierung der weiblichen Harnröhre

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Symptombezogene Untersuchung

GOÄ 3511

Bedingte oder alternative Position

Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen

GOÄ 1791

Bedingte oder alternative Position

Tonographische Blasenuntersuchung und/oder Schließmuskelfunktionsprüfung einschließlich Katheterisierung

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Kalibrierung der weiblichen Harnröhre“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Indikation
Kaliber und Widerstand
Kontinenz-/Miktionsbefund

Wie grenzt sich „Kalibrierung der weiblichen Harnröhre“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Kalibrierung der weiblichen Harnröhre“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Kalibrierung der männlichen Harnröhre“ sowie „Dehnung der weiblichen Harnröhre“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Kalibrierung der weiblichen Harnröhre“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Harnröhrenkalibrierung, Striktur Frau

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. 1709: Kalibrierung der weiblichen Harnröhre

Indikation

Kaliber und Widerstand

Kontinenz-/Miktionsbefund

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Kalibrierung der weiblichen Harnröhre“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Kalibrierung der weiblichen Harnröhre“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1709 (Kalibrierung der weiblichen Harnröhre). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Symptombezogene Untersuchung.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Kalibrierung der weiblichen Harnröhre“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Symptombezogene Untersuchung


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Kalibrierung der weiblichen Harnröhre“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Kalibrierung der männlichen Harnröhre

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Dehnung der weiblichen Harnröhre

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Weibliche Harnröhre – unblutige Fremdkörperentfernung

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Dehnung der männlichen Harnröhre – einfache Bougierung

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Kalibrierung der weiblichen Harnröhre“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1709 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 3511 und GOÄ-Nr. 1791 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1709. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Kalibrierung der weiblichen Harnröhre“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Kalibrierung der männlichen Harnröhre“ sowie „Dehnung der weiblichen Harnröhre“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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