Wie lässt sich „Venaesectio“ nach GOÄ abrechnen?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Venaesectio“.

FachgruppeChirurgie
KernpositionenGOÄ-Nr. 2800
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 442
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Venaesectio

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Venaesectio“ in Betracht?

Für „Venaesectio“ bildet GOÄ-Nr. 2800 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 442 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.

Im konkreten Fall stehen Venaesectio, Vene operativ freilegen fuer Zugang, venoeser Zugang Schnitt im Mittelpunkt. Gefäß, Seite, Zugangsweg und Rekonstruktions- oder Ausschaltungsverfahren bestimmen die Abrechnung. Ein Kompressionsverband ist nur bei vollständig erfülltem Verbandinhalt selbständig berechnungsfähig; Implantat- und Transplantatkosten bleiben gesondert zu prüfen.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 2800KernpositionVenaesectio
GOÄ-Nr. 442Bedingt / alternativNur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Venaesectio“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 2800

Kernposition der Kombination

Venaesectio

GOÄ 442

Bedingte oder alternative Position

Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.

Hinterlegter Faktor: 1

Wie grenzt sich „Venaesectio“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Venaesectio“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Freilegung oder Unterbindung eines kleinen Blutgefäßes“ und „Beseitigung eines arteriovenoesen Shunts“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Venaesectio“ dokumentiert werden?

Gefäßabschnitt und Seite, Indikation, Zugang, Ligatur-, Exstirpations- oder Nahttechnik, Durchgängigkeit und verwendetes Transplantat.

Klinischer Bezug der Dokumentation: Venaesectio, Vene operativ freilegen fuer Zugang, venoeser Zugang Schnitt.

GOÄ-Nr. 2800: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.

Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Venaesectio“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Dokumentierter Beispielfall: Venaesectio. GOÄ-Nr. 2800 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 442 muss zusätzlich gelten: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Venaesectio“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Seitenäste, Perforansvenen oder Transplantate werden abgerechnet, ohne dass der entsprechende operative Umfang dokumentiert ist.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 442 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.


3.

Prüfpunkt 3

„Venaesectio“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Chirurgie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Freilegung oder Unterbindung eines kleinen Blutgefäßes

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Beseitigung eines arteriovenoesen Shunts

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Eröffnung eines subkutanen Panaritiums oder einer Paronychie

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Operation eines Mastdarmvorfalls bei analem oder perinealem Zugang

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Venaesectio“ bildet GOÄ-Nr. 2800 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 442 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 2800. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Venaesectio“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Freilegung oder Unterbindung eines kleinen Blutgefäßes“ und „Beseitigung eines arteriovenoesen Shunts“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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