Arbeitsbedingte Atemwegsbeschwerden – Abklärung mit Spirometrie

Symptomorientierte Erstabklärung mit Spirometrie und bedingten Zusatzuntersuchungen.

EinordnungArbeitsmedizinische Vorsorge oder Abklärung
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 609 und GOÄ-Nr. 5135
Vor AbrechnungKostenträger und Vertragsgrundlage klären
GOÄ-Abrechnung für Arbeitsbedingte Atemwegsbeschwerden – Abklärung mit Spirometrie

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

Beratung, Brustorganstatus und Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve bilden die Ausgangskonstellation. Bronchospasmolyse und Röntgen kommen nur bei eigener Fragestellung beziehungsweise Indikation hinzu.

GOÄ-ZifferRolle in der KetteLeistung und Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Kernposition

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ-Nr. 7Kernposition

Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme

Nur bei vollständiger Untersuchung der Brustorgane.

GOÄ-Nr. 605Kernposition

Ruhespirographische Untersuchung (im geschlossenen oder offenen System) mit fortlaufend registrierenden Methoden

GOÄ-Nr. 605AKernposition

Darstellung der Flußvolumenkurve bei spirographischen Untersuchungen – einschließlich graphischer Registrierung und Dokumentation

Nur bei tatsächlich dargestellter Fluss-Volumen-Kurve.

GOÄ-Nr. 609Bedingte Zusatzposition

Bestimmung der absoluten und relativen Sekundenkapazität vor und nach Inhalation pharmakodynamisch wirksamer Substanzen

Nur bei tatsächlich durchgeführtem Bronchospasmolysetest.

GOÄ-Nr. 5135Bedingte Zusatzposition

Brustorgane-Übersicht, in einer Ebene

Nur bei rechtfertigender Indikation; nicht routinemäßig wegen arbeitsmedizinischem Anlass.

Keine Pauschale: Nur vollständig erbrachte und dokumentierte Positionen ansetzen.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Die Seite behandelt Beschwerden mit spirometrischer Abklärung. Wird stattdessen eine Ganzkörperplethysmographie durchgeführt, gilt die separate Bodyplethysmographie-Kombination.

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsbeurteilung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Die aktuelle ArbMedVV sowie die Vertragsgrundlage sollten vor der Abrechnung geprüft werden.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Arbeitsbezug, zeitlicher Beschwerdeverlauf und Exposition

vollständiger Brustorganstatus

Spirometrie und dargestellte Fluss-Volumen-Kurve

Vorher-nachher-Werte bei Bronchospasmolyse oder eigene Röntgenindikation

Praxisbeispiel

Dokumentierter Behandlungsablauf

Bei arbeitsplatzabhängigem Husten werden Beratung, Brustorganstatus und Spirometrie dokumentiert. Wegen Obstruktionsverdacht wird zusätzlich ein Bronchospasmolysetest mit Vorher-nachher-Werten durchgeführt.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

Symptomabklärung und reine Gefahrstoffvorsorge werden nicht getrennt.


2.

Eine Röntgenaufnahme wird ohne eigenständige rechtfertigende Indikation ergänzt.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.