Wie werden arbeitsbedingte Atemwegsbeschwerden mit Spirometrie abgerechnet?

Symptomorientierte Erstabklärung mit Spirometrie und bedingten Zusatzuntersuchungen.

EinordnungArbeitsmedizinische Vorsorge oder Abklärung
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 609 und GOÄ-Nr. 5135
PrüfmaßstabLeistungsinhalt vollständig erbracht und dokumentiert
Vor AbrechnungKostenträger und Vertragsgrundlage klären
GOÄ-Abrechnung für Arbeitsbedingte Atemwegsbeschwerden – Abklärung mit Spirometrie

Welche GOÄ-Ziffern kommen bei Arbeitsbedingte Atemwegsbeschwerden – Abklärung mit Spirometrie in Betracht?

Beratung, Brustorganstatus und Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve bilden die Ausgangskonstellation. Bronchospasmolyse und Röntgen kommen nur bei eigener Fragestellung beziehungsweise Indikation hinzu.

GOÄ-ZifferRolle in der KetteAbrechnungsentscheidung
GOÄ-Nr. 1KernpositionVollständigen Leistungsinhalt im Einzelfall prüfen.
GOÄ-Nr. 7KernpositionNur bei vollständiger Untersuchung der Brustorgane.
GOÄ-Nr. 605KernpositionVollständigen Leistungsinhalt im Einzelfall prüfen.
GOÄ-Nr. 605aKernpositionNur bei tatsächlich dargestellter Fluss-Volumen-Kurve.
GOÄ-Nr. 609Bedingte ZusatzpositionNur bei tatsächlich durchgeführtem Bronchospasmolysetest.
GOÄ-Nr. 5135Bedingte ZusatzpositionNur bei rechtfertigender Indikation; nicht routinemäßig wegen arbeitsmedizinischem Anlass.

Keine Pauschale: „Kernposition“ bezeichnet nur die Rolle im Abrechnungsbeispiel. Auch eine Kernposition entfällt, wenn ihr Leistungsinhalt nicht vollständig erbracht wurde.

Wann sind die einzelnen Positionen bei Arbeitsbedingte Atemwegsbeschwerden – Abklärung mit Spirometrie berechnungsfähig?

Jede Ziffer wird getrennt anhand der tatsächlich dokumentierten Leistung beurteilt. Bedingte Positionen dürfen nicht allein aus dem arbeitsmedizinischen Anlass ergänzt werden.

GOÄ-Nr. 1: Kernposition der Beispielkette

Nur bei vollständig erfülltem und dokumentiertem Leistungsinhalt.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 7: Kernposition der Beispielkette

Nur bei vollständiger Untersuchung der Brustorgane.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 605: Kernposition der Beispielkette

Nur bei vollständig erfülltem und dokumentiertem Leistungsinhalt.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 605a: Kernposition der Beispielkette

Nur bei tatsächlich dargestellter Fluss-Volumen-Kurve.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 609: Bedingte Zusatzposition

Nur bei tatsächlich durchgeführtem Bronchospasmolysetest.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 5135: Bedingte Zusatzposition

Nur bei rechtfertigender Indikation; nicht routinemäßig wegen arbeitsmedizinischem Anlass.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

Wie grenzt sich Arbeitsbedingte Atemwegsbeschwerden – Abklärung mit Spirometrie von ähnlichen Untersuchungen ab?

Die Seite behandelt Beschwerden mit spirometrischer Abklärung. Wird stattdessen eine Ganzkörperplethysmographie durchgeführt, gilt die separate Bodyplethysmographie-Kombination.

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsbeurteilung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Die aktuelle ArbMedVV sowie die Vertragsgrundlage sollten vor der Abrechnung geprüft werden.

Was sollte für Arbeitsbedingte Atemwegsbeschwerden – Abklärung mit Spirometrie dokumentiert werden?

Die Dokumentation sollte den Anlass, die eigenständigen Leistungsschritte und die entscheidenden Mess- oder Untersuchungsmerkmale erkennen lassen.

Arbeitsbezug, zeitlicher Beschwerdeverlauf und Exposition

vollständiger Brustorganstatus

Spirometrie und dargestellte Fluss-Volumen-Kurve

Vorher-nachher-Werte bei Bronchospasmolyse oder eigene Röntgenindikation

Behandlungstag, medizinische Notwendigkeit und gegebenenfalls Faktorbegründung

Wie kann ein dokumentierter Fall für Arbeitsbedingte Atemwegsbeschwerden – Abklärung mit Spirometrie aussehen?

Dokumentierter Behandlungsablauf

Bei arbeitsplatzabhängigem Husten werden Beratung, Brustorganstatus und Spirometrie dokumentiert. Wegen Obstruktionsverdacht wird zusätzlich ein Bronchospasmolysetest mit Vorher-nachher-Werten durchgeführt.


Zu prüfende Positionen in diesem Beispiel:

Welche Abrechnungsfehler sind bei Arbeitsbedingte Atemwegsbeschwerden – Abklärung mit Spirometrie typisch?

1.

Fehler 1

Symptomabklärung und reine Gefahrstoffvorsorge werden nicht getrennt.


2.

Fehler 2

Eine Röntgenaufnahme wird ohne eigenständige rechtfertigende Indikation ergänzt.


3.

Fehler 3

Die gesamte Ziffernkette wird aus dem Anlass übernommen, ohne jede Position einzeln zu prüfen.


4.

Fehler 4

Bedingte Zusatzpositionen werden ohne eigene Leistung oder ausreichende Dokumentation ergänzt.

Welche arbeitsmedizinischen Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

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Beratung, Brustorganstatus und Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve bilden die Ausgangskonstellation. Bronchospasmolyse und Röntgen kommen nur bei eigener Fragestellung beziehungsweise Indikation hinzu.

Als Kernpositionen sind GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 605 und GOÄ-Nr. 605a hinterlegt. Jede Position setzt die tatsächliche vollständige Leistung voraus.

Die Seite behandelt Beschwerden mit spirometrischer Abklärung. Wird stattdessen eine Ganzkörperplethysmographie durchgeführt, gilt die separate Bodyplethysmographie-Kombination.

Nein. Die Kette ist ein Abrechnungsbeispiel. Jede Position muss tatsächlich erbracht, medizinisch erforderlich, vollständig dokumentiert und nach den Ausschlussbestimmungen berechnungsfähig sein.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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