Atemwegsgefährdende, sensibilisierende oder obstruktiv wirkende Stoffe – Vorsorge

Basisdiagnostik und gezielte Zusatztests bei sensibilisierenden oder obstruktiv wirkenden Stoffen.

EinordnungArbeitsmedizinische Vorsorge oder Abklärung
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 609, GOÄ-Nr. 385 und GOÄ-Nr. 386
Vor AbrechnungKostenträger und Vertragsgrundlage klären
GOÄ-Abrechnung für Atemwegsgefährdende, sensibilisierende oder obstruktiv wirkende Stoffe – Vorsorge

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

Beratung, Brustorganstatus und Lungenfunktion bilden die Ausgangskonstellation. Bronchospasmolyse und Allergietests kommen nur bei konkreter Fragestellung und vollständig durchgeführtem Test hinzu.

GOÄ-ZifferRolle in der KetteLeistung und Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Kernposition

Beratung – auch mittels Fernsprecher

Nur bei tatsächlich erbrachter arbeitsmedizinischer Beratung.

GOÄ-Nr. 7Kernposition

Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme

Nur bei vollständiger Untersuchung der Brustorgane.

GOÄ-Nr. 605Kernposition

Ruhespirographische Untersuchung (im geschlossenen oder offenen System) mit fortlaufend registrierenden Methoden

GOÄ-Nr. 605AKernposition

Darstellung der Flußvolumenkurve bei spirographischen Untersuchungen – einschließlich graphischer Registrierung und Dokumentation

Nur bei tatsächlich dargestellter Fluss-Volumen-Kurve.

GOÄ-Nr. 609Bedingte Zusatzposition

Bestimmung der absoluten und relativen Sekundenkapazität vor und nach Inhalation pharmakodynamisch wirksamer Substanzen

Nur bei tatsächlich durchgeführter Bestimmung der Sekundenkapazität vor und nach Inhalation einer pharmakodynamisch wirksamen Substanz.

GOÄ-Nr. 385Bedingte Zusatzposition

Pricktest, je Test (1. bis 20. Test je Behandlungsfall)

Nur bei tatsächlich durchgeführtem Pricktest; Mengenstaffel der Leistungslegende beachten.

GOÄ-Nr. 386Bedingte Zusatzposition

Pricktest, je Test (21. bis 40. Test je Behandlungsfall)

Nur für die entsprechenden weiteren Pricktests nach vollständig erfüllter Leistungslegende.

Keine Pauschale: Nur vollständig erbrachte und dokumentierte Positionen ansetzen.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Hier geht es um gefährdungsbezogene Vorsorge. Die diagnostische Abklärung bereits bestehender arbeitsbedingter Atemwegsbeschwerden hat eigene Seiten für Spirometrie oder Bodyplethysmographie.

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsbeurteilung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Die aktuelle ArbMedVV sowie die Vertragsgrundlage sollten vor der Abrechnung geprüft werden.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

konkreter Stoff und Expositionsweg

respiratorische Anamnese und Brustorganstatus

Lungenfunktionsmessung einschließlich Kurvendarstellung

Indikation, Substanz und Umfang eines Bronchospasmolyse- oder Allergietests

Praxisbeispiel

Dokumentierter Behandlungsablauf

Bei Isocyanatexposition werden Beratung, Brustorganstatus und Lungenfunktion durchgeführt. Ein Bronchospasmolysetest folgt nur wegen einer dokumentierten obstruktiven Fragestellung.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

Pricktests werden ohne konkrete Allergiefragestellung als Routinebestandteil angesetzt.


2.

Gefährdungsbezogene Vorsorge und symptomorientierte Diagnostik werden inhaltlich vermischt.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.