Was ist bei Vorsorge wegen Atemwegsreizstoffen nach GOÄ abrechenbar?
Basisdiagnostik und gezielte Zusatztests bei sensibilisierenden oder obstruktiv wirkenden Stoffen.

Welche GOÄ-Ziffern kommen bei Atemwegsgefährdende, sensibilisierende oder obstruktiv wirkende Stoffe – Vorsorge in Betracht?
Beratung, Brustorganstatus und Lungenfunktion bilden die Ausgangskonstellation. Bronchospasmolyse und Allergietests kommen nur bei konkreter Fragestellung und vollständig durchgeführtem Test hinzu.
| GOÄ-Ziffer | Rolle in der Kette | Abrechnungsentscheidung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Nur bei tatsächlich erbrachter arbeitsmedizinischer Beratung. |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Nur bei vollständiger Untersuchung der Brustorgane. |
| GOÄ-Nr. 605 | Kernposition | Vollständigen Leistungsinhalt im Einzelfall prüfen. |
| GOÄ-Nr. 605a | Kernposition | Nur bei tatsächlich dargestellter Fluss-Volumen-Kurve. |
| GOÄ-Nr. 609 | Bedingte Zusatzposition | Nur bei tatsächlich durchgeführter Bestimmung der Sekundenkapazität vor und nach Inhalation einer pharmakodynamisch wirksamen Substanz. |
| GOÄ-Nr. 385 | Bedingte Zusatzposition | Nur bei tatsächlich durchgeführtem Pricktest; Mengenstaffel der Leistungslegende beachten. |
| GOÄ-Nr. 386 | Bedingte Zusatzposition | Nur für die entsprechenden weiteren Pricktests nach vollständig erfüllter Leistungslegende. |
Keine Pauschale: „Kernposition“ bezeichnet nur die Rolle im Abrechnungsbeispiel. Auch eine Kernposition entfällt, wenn ihr Leistungsinhalt nicht vollständig erbracht wurde.
Wann sind die einzelnen Positionen bei Atemwegsgefährdende, sensibilisierende oder obstruktiv wirkende Stoffe – Vorsorge berechnungsfähig?
Jede Ziffer wird getrennt anhand der tatsächlich dokumentierten Leistung beurteilt. Bedingte Positionen dürfen nicht allein aus dem arbeitsmedizinischen Anlass ergänzt werden.
GOÄ-Nr. 1: Kernposition der Beispielkette
Nur bei tatsächlich erbrachter arbeitsmedizinischer Beratung.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 7: Kernposition der Beispielkette
Nur bei vollständiger Untersuchung der Brustorgane.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 605: Kernposition der Beispielkette
Nur bei vollständig erfülltem und dokumentiertem Leistungsinhalt.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 605a: Kernposition der Beispielkette
Nur bei tatsächlich dargestellter Fluss-Volumen-Kurve.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 609: Bedingte Zusatzposition
Nur bei tatsächlich durchgeführter Bestimmung der Sekundenkapazität vor und nach Inhalation einer pharmakodynamisch wirksamen Substanz.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 385: Bedingte Zusatzposition
Nur bei tatsächlich durchgeführtem Pricktest; Mengenstaffel der Leistungslegende beachten.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 386: Bedingte Zusatzposition
Nur für die entsprechenden weiteren Pricktests nach vollständig erfüllter Leistungslegende.
Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.
Wie grenzt sich Atemwegsgefährdende, sensibilisierende oder obstruktiv wirkende Stoffe – Vorsorge von ähnlichen Untersuchungen ab?
Hier geht es um gefährdungsbezogene Vorsorge. Die diagnostische Abklärung bereits bestehender arbeitsbedingter Atemwegsbeschwerden hat eigene Seiten für Spirometrie oder Bodyplethysmographie.
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsbeurteilung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Die aktuelle ArbMedVV sowie die Vertragsgrundlage sollten vor der Abrechnung geprüft werden.
Was sollte für Atemwegsgefährdende, sensibilisierende oder obstruktiv wirkende Stoffe – Vorsorge dokumentiert werden?
Die Dokumentation sollte den Anlass, die eigenständigen Leistungsschritte und die entscheidenden Mess- oder Untersuchungsmerkmale erkennen lassen.
konkreter Stoff und Expositionsweg
respiratorische Anamnese und Brustorganstatus
Lungenfunktionsmessung einschließlich Kurvendarstellung
Indikation, Substanz und Umfang eines Bronchospasmolyse- oder Allergietests
Behandlungstag, medizinische Notwendigkeit und gegebenenfalls Faktorbegründung
Wie kann ein dokumentierter Fall für Atemwegsgefährdende, sensibilisierende oder obstruktiv wirkende Stoffe – Vorsorge aussehen?
Dokumentierter Behandlungsablauf
Bei Isocyanatexposition werden Beratung, Brustorganstatus und Lungenfunktion durchgeführt. Ein Bronchospasmolysetest folgt nur wegen einer dokumentierten obstruktiven Fragestellung.
Zu prüfende Positionen in diesem Beispiel:
Welche Abrechnungsfehler sind bei Atemwegsgefährdende, sensibilisierende oder obstruktiv wirkende Stoffe – Vorsorge typisch?
1.
Fehler 1
Pricktests werden ohne konkrete Allergiefragestellung als Routinebestandteil angesetzt.
2.
Fehler 2
Gefährdungsbezogene Vorsorge und symptomorientierte Diagnostik werden inhaltlich vermischt.
3.
Fehler 3
Die gesamte Ziffernkette wird aus dem Anlass übernommen, ohne jede Position einzeln zu prüfen.
4.
Fehler 4
Bedingte Zusatzpositionen werden ohne eigene Leistung oder ausreichende Dokumentation ergänzt.
Welche arbeitsmedizinischen Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Arbeitsbedingte Atemwegsbeschwerden – Abklärung mit Spirometrie
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Die endgültige Rechnung richtet sich nach der tatsächlich erbrachten Leistung, der geltenden GOÄ und der konkreten Vertragsgrundlage.
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oder
Kostenlos testenBeratung, Brustorganstatus und Lungenfunktion bilden die Ausgangskonstellation. Bronchospasmolyse und Allergietests kommen nur bei konkreter Fragestellung und vollständig durchgeführtem Test hinzu.
Als Kernpositionen sind GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 605 und GOÄ-Nr. 605a hinterlegt. Jede Position setzt die tatsächliche vollständige Leistung voraus.
Hier geht es um gefährdungsbezogene Vorsorge. Die diagnostische Abklärung bereits bestehender arbeitsbedingter Atemwegsbeschwerden hat eigene Seiten für Spirometrie oder Bodyplethysmographie.
Nein. Die Kette ist ein Abrechnungsbeispiel. Jede Position muss tatsächlich erbracht, medizinisch erforderlich, vollständig dokumentiert und nach den Ausschlussbestimmungen berechnungsfähig sein.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
