Was ist bei Vorsorge wegen Atemwegsreizstoffen nach GOÄ abrechenbar?

Basisdiagnostik und gezielte Zusatztests bei sensibilisierenden oder obstruktiv wirkenden Stoffen.

EinordnungArbeitsmedizinische Vorsorge oder Abklärung
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 609, GOÄ-Nr. 385 und GOÄ-Nr. 386
PrüfmaßstabLeistungsinhalt vollständig erbracht und dokumentiert
Vor AbrechnungKostenträger und Vertragsgrundlage klären
GOÄ-Abrechnung für Atemwegsgefährdende, sensibilisierende oder obstruktiv wirkende Stoffe – Vorsorge

Welche GOÄ-Ziffern kommen bei Atemwegsgefährdende, sensibilisierende oder obstruktiv wirkende Stoffe – Vorsorge in Betracht?

Beratung, Brustorganstatus und Lungenfunktion bilden die Ausgangskonstellation. Bronchospasmolyse und Allergietests kommen nur bei konkreter Fragestellung und vollständig durchgeführtem Test hinzu.

GOÄ-ZifferRolle in der KetteAbrechnungsentscheidung
GOÄ-Nr. 1KernpositionNur bei tatsächlich erbrachter arbeitsmedizinischer Beratung.
GOÄ-Nr. 7KernpositionNur bei vollständiger Untersuchung der Brustorgane.
GOÄ-Nr. 605KernpositionVollständigen Leistungsinhalt im Einzelfall prüfen.
GOÄ-Nr. 605aKernpositionNur bei tatsächlich dargestellter Fluss-Volumen-Kurve.
GOÄ-Nr. 609Bedingte ZusatzpositionNur bei tatsächlich durchgeführter Bestimmung der Sekundenkapazität vor und nach Inhalation einer pharmakodynamisch wirksamen Substanz.
GOÄ-Nr. 385Bedingte ZusatzpositionNur bei tatsächlich durchgeführtem Pricktest; Mengenstaffel der Leistungslegende beachten.
GOÄ-Nr. 386Bedingte ZusatzpositionNur für die entsprechenden weiteren Pricktests nach vollständig erfüllter Leistungslegende.

Keine Pauschale: „Kernposition“ bezeichnet nur die Rolle im Abrechnungsbeispiel. Auch eine Kernposition entfällt, wenn ihr Leistungsinhalt nicht vollständig erbracht wurde.

Wann sind die einzelnen Positionen bei Atemwegsgefährdende, sensibilisierende oder obstruktiv wirkende Stoffe – Vorsorge berechnungsfähig?

Jede Ziffer wird getrennt anhand der tatsächlich dokumentierten Leistung beurteilt. Bedingte Positionen dürfen nicht allein aus dem arbeitsmedizinischen Anlass ergänzt werden.

GOÄ-Nr. 1: Kernposition der Beispielkette

Nur bei tatsächlich erbrachter arbeitsmedizinischer Beratung.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 7: Kernposition der Beispielkette

Nur bei vollständiger Untersuchung der Brustorgane.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 605: Kernposition der Beispielkette

Nur bei vollständig erfülltem und dokumentiertem Leistungsinhalt.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 605a: Kernposition der Beispielkette

Nur bei tatsächlich dargestellter Fluss-Volumen-Kurve.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 609: Bedingte Zusatzposition

Nur bei tatsächlich durchgeführter Bestimmung der Sekundenkapazität vor und nach Inhalation einer pharmakodynamisch wirksamen Substanz.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 385: Bedingte Zusatzposition

Nur bei tatsächlich durchgeführtem Pricktest; Mengenstaffel der Leistungslegende beachten.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 386: Bedingte Zusatzposition

Nur für die entsprechenden weiteren Pricktests nach vollständig erfüllter Leistungslegende.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

Wie grenzt sich Atemwegsgefährdende, sensibilisierende oder obstruktiv wirkende Stoffe – Vorsorge von ähnlichen Untersuchungen ab?

Hier geht es um gefährdungsbezogene Vorsorge. Die diagnostische Abklärung bereits bestehender arbeitsbedingter Atemwegsbeschwerden hat eigene Seiten für Spirometrie oder Bodyplethysmographie.

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsbeurteilung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Die aktuelle ArbMedVV sowie die Vertragsgrundlage sollten vor der Abrechnung geprüft werden.

Was sollte für Atemwegsgefährdende, sensibilisierende oder obstruktiv wirkende Stoffe – Vorsorge dokumentiert werden?

Die Dokumentation sollte den Anlass, die eigenständigen Leistungsschritte und die entscheidenden Mess- oder Untersuchungsmerkmale erkennen lassen.

konkreter Stoff und Expositionsweg

respiratorische Anamnese und Brustorganstatus

Lungenfunktionsmessung einschließlich Kurvendarstellung

Indikation, Substanz und Umfang eines Bronchospasmolyse- oder Allergietests

Behandlungstag, medizinische Notwendigkeit und gegebenenfalls Faktorbegründung

Wie kann ein dokumentierter Fall für Atemwegsgefährdende, sensibilisierende oder obstruktiv wirkende Stoffe – Vorsorge aussehen?

Dokumentierter Behandlungsablauf

Bei Isocyanatexposition werden Beratung, Brustorganstatus und Lungenfunktion durchgeführt. Ein Bronchospasmolysetest folgt nur wegen einer dokumentierten obstruktiven Fragestellung.


Zu prüfende Positionen in diesem Beispiel:

Welche Abrechnungsfehler sind bei Atemwegsgefährdende, sensibilisierende oder obstruktiv wirkende Stoffe – Vorsorge typisch?

1.

Fehler 1

Pricktests werden ohne konkrete Allergiefragestellung als Routinebestandteil angesetzt.


2.

Fehler 2

Gefährdungsbezogene Vorsorge und symptomorientierte Diagnostik werden inhaltlich vermischt.


3.

Fehler 3

Die gesamte Ziffernkette wird aus dem Anlass übernommen, ohne jede Position einzeln zu prüfen.


4.

Fehler 4

Bedingte Zusatzpositionen werden ohne eigene Leistung oder ausreichende Dokumentation ergänzt.

Welche arbeitsmedizinischen Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Die endgültige Rechnung richtet sich nach der tatsächlich erbrachten Leistung, der geltenden GOÄ und der konkreten Vertragsgrundlage.

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

Arbeitsmedizinische Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen

Beratung, Brustorganstatus und Lungenfunktion bilden die Ausgangskonstellation. Bronchospasmolyse und Allergietests kommen nur bei konkreter Fragestellung und vollständig durchgeführtem Test hinzu.

Als Kernpositionen sind GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 605 und GOÄ-Nr. 605a hinterlegt. Jede Position setzt die tatsächliche vollständige Leistung voraus.

Hier geht es um gefährdungsbezogene Vorsorge. Die diagnostische Abklärung bereits bestehender arbeitsbedingter Atemwegsbeschwerden hat eigene Seiten für Spirometrie oder Bodyplethysmographie.

Nein. Die Kette ist ein Abrechnungsbeispiel. Jede Position muss tatsächlich erbracht, medizinisch erforderlich, vollständig dokumentiert und nach den Ausschlussbestimmungen berechnungsfähig sein.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



© 2026 AvisCode. Alle Rechte vorbehalten.