Wie rechnet man Bodyplethysmographie bei arbeitsbedingter Dyspnoe ab?

Vertiefte Lungenfunktionsdiagnostik mit Ganzkörperplethysmographie.

EinordnungArbeitsmedizinische Vorsorge oder Abklärung
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 5135
PrüfmaßstabLeistungsinhalt vollständig erbracht und dokumentiert
Vor AbrechnungKostenträger und Vertragsgrundlage klären
GOÄ-Abrechnung für Arbeitsbedingte Atemwegsbeschwerden – Abklärung mit Bodyplethysmographie

Welche GOÄ-Ziffern kommen bei Arbeitsbedingte Atemwegsbeschwerden – Abklärung mit Bodyplethysmographie in Betracht?

Beratung und Brustorganstatus werden mit der tatsächlich durchgeführten Ganzkörperplethysmographie verbunden. Die ausgeschlossenen spirometrischen Leistungen dürfen für denselben Ablauf nicht zusätzlich angesetzt werden.

GOÄ-ZifferRolle in der KetteAbrechnungsentscheidung
GOÄ-Nr. 1KernpositionVollständigen Leistungsinhalt im Einzelfall prüfen.
GOÄ-Nr. 7KernpositionNur bei vollständiger Untersuchung der Brustorgane.
GOÄ-Nr. 610KernpositionNur bei tatsächlich durchgeführter Ganzkörperplethysmographie; Nr. 610 ist neben Nr. 605 oder 608 nicht berechnungsfähig.
GOÄ-Nr. 5135Bedingte ZusatzpositionNur bei rechtfertigender Indikation.

Keine Pauschale: „Kernposition“ bezeichnet nur die Rolle im Abrechnungsbeispiel. Auch eine Kernposition entfällt, wenn ihr Leistungsinhalt nicht vollständig erbracht wurde.

Wann sind die einzelnen Positionen bei Arbeitsbedingte Atemwegsbeschwerden – Abklärung mit Bodyplethysmographie berechnungsfähig?

Jede Ziffer wird getrennt anhand der tatsächlich dokumentierten Leistung beurteilt. Bedingte Positionen dürfen nicht allein aus dem arbeitsmedizinischen Anlass ergänzt werden.

GOÄ-Nr. 1: Kernposition der Beispielkette

Nur bei vollständig erfülltem und dokumentiertem Leistungsinhalt.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 7: Kernposition der Beispielkette

Nur bei vollständiger Untersuchung der Brustorgane.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 610: Kernposition der Beispielkette

Nur bei tatsächlich durchgeführter Ganzkörperplethysmographie; Nr. 610 ist neben Nr. 605 oder 608 nicht berechnungsfähig.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 5135: Bedingte Zusatzposition

Nur bei rechtfertigender Indikation.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

Wie grenzt sich Arbeitsbedingte Atemwegsbeschwerden – Abklärung mit Bodyplethysmographie von ähnlichen Untersuchungen ab?

Im Gegensatz zur Spirometrie-Seite steht hier die Ganzkörperplethysmographie mit Atemwegswiderstand und Lungenvolumina im Mittelpunkt.

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsbeurteilung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Die aktuelle ArbMedVV sowie die Vertragsgrundlage sollten vor der Abrechnung geprüft werden.

Was sollte für Arbeitsbedingte Atemwegsbeschwerden – Abklärung mit Bodyplethysmographie dokumentiert werden?

Die Dokumentation sollte den Anlass, die eigenständigen Leistungsschritte und die entscheidenden Mess- oder Untersuchungsmerkmale erkennen lassen.

arbeitsbezogene Dyspnoe und konkrete Exposition

vollständiger Brustorganstatus

Messumfang und Befunde der Ganzkörperplethysmographie

eigenständige Indikation einer möglichen Thoraxbildgebung

Behandlungstag, medizinische Notwendigkeit und gegebenenfalls Faktorbegründung

Wie kann ein dokumentierter Fall für Arbeitsbedingte Atemwegsbeschwerden – Abklärung mit Bodyplethysmographie aussehen?

Dokumentierter Behandlungsablauf

Bei unklarer arbeitsabhängiger Dyspnoe werden Brustorgane untersucht und eine Ganzkörperplethysmographie durchgeführt. Eine einfache Spirometrieziffer wird dafür nicht zusätzlich angesetzt.


Zu prüfende Positionen in diesem Beispiel:

Welche Abrechnungsfehler sind bei Arbeitsbedingte Atemwegsbeschwerden – Abklärung mit Bodyplethysmographie typisch?

1.

Fehler 1

Bodyplethysmographie und ausgeschlossene Spirometrie werden nebeneinander berechnet.


2.

Fehler 2

Die vertiefte Messung wird dokumentarisch nur als 'Lungenfunktion' bezeichnet.


3.

Fehler 3

Die gesamte Ziffernkette wird aus dem Anlass übernommen, ohne jede Position einzeln zu prüfen.


4.

Fehler 4

Bedingte Zusatzpositionen werden ohne eigene Leistung oder ausreichende Dokumentation ergänzt.

Welche arbeitsmedizinischen Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

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Beratung und Brustorganstatus werden mit der tatsächlich durchgeführten Ganzkörperplethysmographie verbunden. Die ausgeschlossenen spirometrischen Leistungen dürfen für denselben Ablauf nicht zusätzlich angesetzt werden.

Als Kernpositionen sind GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. 610 hinterlegt. Jede Position setzt die tatsächliche vollständige Leistung voraus.

Im Gegensatz zur Spirometrie-Seite steht hier die Ganzkörperplethysmographie mit Atemwegswiderstand und Lungenvolumina im Mittelpunkt.

Nein. Die Kette ist ein Abrechnungsbeispiel. Jede Position muss tatsächlich erbracht, medizinisch erforderlich, vollständig dokumentiert und nach den Ausschlussbestimmungen berechnungsfähig sein.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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