Wie rechnet man Feuchtarbeit und arbeitsbedingte Dermatose nach GOÄ ab?

Hautuntersuchung und gezielte Allergiediagnostik bei beruflich bedingten Beschwerden.

EinordnungArbeitsmedizinische Vorsorge oder Abklärung
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 7
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 380, GOÄ-Nr. 381 und GOÄ-Nr. 385
PrüfmaßstabLeistungsinhalt vollständig erbracht und dokumentiert
Vor AbrechnungKostenträger und Vertragsgrundlage klären
GOÄ-Abrechnung für Hautgefährdung, Feuchtarbeit oder arbeitsbedingte Dermatose – Untersuchung und Allergiediagnostik

Welche GOÄ-Ziffern kommen bei Hautgefährdung, Feuchtarbeit oder arbeitsbedingte Dermatose – Untersuchung und Allergiediagnostik in Betracht?

Beratung und vollständiger Hautstatus bilden die Basis. Epikutan- und Pricktests sind keine austauschbaren Routinetests, sondern folgen der dokumentierten Typ-IV- oder Soforttyp-Allergiefragestellung.

GOÄ-ZifferRolle in der KetteAbrechnungsentscheidung
GOÄ-Nr. 1KernpositionVollständigen Leistungsinhalt im Einzelfall prüfen.
GOÄ-Nr. 7KernpositionNur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans.
GOÄ-Nr. 380Bedingte ZusatzpositionNur bei konkretem Verdacht auf Typ-IV-Kontaktallergie und tatsächlich durchgeführtem Epikutantest; Mengenstaffel beachten.
GOÄ-Nr. 381Bedingte ZusatzpositionNur bei entsprechendem weiteren Umfang des tatsächlich durchgeführten Epikutantests; Mengenstaffel beachten.
GOÄ-Nr. 385Bedingte ZusatzpositionNur bei konkretem Verdacht auf Soforttyp-Allergie und tatsächlich durchgeführtem Pricktest.

Keine Pauschale: „Kernposition“ bezeichnet nur die Rolle im Abrechnungsbeispiel. Auch eine Kernposition entfällt, wenn ihr Leistungsinhalt nicht vollständig erbracht wurde.

Wann sind die einzelnen Positionen bei Hautgefährdung, Feuchtarbeit oder arbeitsbedingte Dermatose – Untersuchung und Allergiediagnostik berechnungsfähig?

Jede Ziffer wird getrennt anhand der tatsächlich dokumentierten Leistung beurteilt. Bedingte Positionen dürfen nicht allein aus dem arbeitsmedizinischen Anlass ergänzt werden.

GOÄ-Nr. 1: Kernposition der Beispielkette

Nur bei vollständig erfülltem und dokumentiertem Leistungsinhalt.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 7: Kernposition der Beispielkette

Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 380: Bedingte Zusatzposition

Nur bei konkretem Verdacht auf Typ-IV-Kontaktallergie und tatsächlich durchgeführtem Epikutantest; Mengenstaffel beachten.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 381: Bedingte Zusatzposition

Nur bei entsprechendem weiteren Umfang des tatsächlich durchgeführten Epikutantests; Mengenstaffel beachten.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 385: Bedingte Zusatzposition

Nur bei konkretem Verdacht auf Soforttyp-Allergie und tatsächlich durchgeführtem Pricktest.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

Wie grenzt sich Hautgefährdung, Feuchtarbeit oder arbeitsbedingte Dermatose – Untersuchung und Allergiediagnostik von ähnlichen Untersuchungen ab?

Anders als bei reiner UV-Hautvorsorge steht hier eine arbeitsbedingte Dermatose oder Allergie im Vordergrund. Die Testart richtet sich nach dem vermuteten Reaktionsmechanismus.

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsbeurteilung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Die aktuelle ArbMedVV sowie die Vertragsgrundlage sollten vor der Abrechnung geprüft werden.

Was sollte für Hautgefährdung, Feuchtarbeit oder arbeitsbedingte Dermatose – Untersuchung und Allergiediagnostik dokumentiert werden?

Die Dokumentation sollte den Anlass, die eigenständigen Leistungsschritte und die entscheidenden Mess- oder Untersuchungsmerkmale erkennen lassen.

Arbeitsstoffe, Expositionsmuster und Hautschutzmaßnahmen

Morphologie und Verteilung der Hautveränderungen

konkrete Allergiehypothese

Testart, getestete Substanzen, Umfang und Ableseergebnis

Behandlungstag, medizinische Notwendigkeit und gegebenenfalls Faktorbegründung

Wie kann ein dokumentierter Fall für Hautgefährdung, Feuchtarbeit oder arbeitsbedingte Dermatose – Untersuchung und Allergiediagnostik aussehen?

Dokumentierter Behandlungsablauf

Bei rezidivierendem Handekzem unter Feuchtarbeit wird nach Hautstatus wegen einer konkreten Kontaktallergie ein Epikutantest durchgeführt. Ein Pricktest wird nicht ohne Soforttyp-Fragestellung ergänzt.


Zu prüfende Positionen in diesem Beispiel:

Welche Abrechnungsfehler sind bei Hautgefährdung, Feuchtarbeit oder arbeitsbedingte Dermatose – Untersuchung und Allergiediagnostik typisch?

1.

Fehler 1

Epikutan- und Pricktest werden ohne differenzierte Allergiefragestellung kombiniert.


2.

Fehler 2

Die Mengenstaffel des tatsächlich durchgeführten Testumfangs bleibt unberücksichtigt.


3.

Fehler 3

Die gesamte Ziffernkette wird aus dem Anlass übernommen, ohne jede Position einzeln zu prüfen.


4.

Fehler 4

Bedingte Zusatzpositionen werden ohne eigene Leistung oder ausreichende Dokumentation ergänzt.

Welche arbeitsmedizinischen Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Die endgültige Rechnung richtet sich nach der tatsächlich erbrachten Leistung, der geltenden GOÄ und der konkreten Vertragsgrundlage.

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Beratung und vollständiger Hautstatus bilden die Basis. Epikutan- und Pricktests sind keine austauschbaren Routinetests, sondern folgen der dokumentierten Typ-IV- oder Soforttyp-Allergiefragestellung.

Als Kernpositionen sind GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 7 hinterlegt. Jede Position setzt die tatsächliche vollständige Leistung voraus.

Anders als bei reiner UV-Hautvorsorge steht hier eine arbeitsbedingte Dermatose oder Allergie im Vordergrund. Die Testart richtet sich nach dem vermuteten Reaktionsmechanismus.

Nein. Die Kette ist ein Abrechnungsbeispiel. Jede Position muss tatsächlich erbracht, medizinisch erforderlich, vollständig dokumentiert und nach den Ausschlussbestimmungen berechnungsfähig sein.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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