Was kann man bei Hautvorsorge wegen UV- oder optischer Strahlung abrechnen?

Arbeitsmedizinische Hautvorsorge für Outdoorarbeit, UV-, IR- oder Laserexposition.

EinordnungArbeitsmedizinische Vorsorge oder Abklärung
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 7
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 750
PrüfmaßstabLeistungsinhalt vollständig erbracht und dokumentiert
Vor AbrechnungKostenträger und Vertragsgrundlage klären
GOÄ-Abrechnung für Natürliche oder künstliche optische Strahlung – arbeitsmedizinische Vorsorge der Haut

Welche GOÄ-Ziffern kommen bei Natürliche oder künstliche optische Strahlung – arbeitsmedizinische Vorsorge der Haut in Betracht?

Beratung und vollständige Untersuchung des Hautorgans bilden die Grundkonstellation. Eine Dermatoskopie kommt nur bei einer konkreten Läsion und tatsächlich durchgeführter Auflichtmikroskopie hinzu.

GOÄ-ZifferRolle in der KetteAbrechnungsentscheidung
GOÄ-Nr. 1KernpositionVollständigen Leistungsinhalt im Einzelfall prüfen.
GOÄ-Nr. 7KernpositionNur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans.
GOÄ-Nr. 750Bedingte ZusatzpositionNur bei konkreter Läsion und tatsächlich durchgeführter Dermatoskopie/Auflichtmikroskopie; nicht Bestandteil jeder Vorsorge.

Keine Pauschale: „Kernposition“ bezeichnet nur die Rolle im Abrechnungsbeispiel. Auch eine Kernposition entfällt, wenn ihr Leistungsinhalt nicht vollständig erbracht wurde.

Wann sind die einzelnen Positionen bei Natürliche oder künstliche optische Strahlung – arbeitsmedizinische Vorsorge der Haut berechnungsfähig?

Jede Ziffer wird getrennt anhand der tatsächlich dokumentierten Leistung beurteilt. Bedingte Positionen dürfen nicht allein aus dem arbeitsmedizinischen Anlass ergänzt werden.

GOÄ-Nr. 1: Kernposition der Beispielkette

Nur bei vollständig erfülltem und dokumentiertem Leistungsinhalt.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 7: Kernposition der Beispielkette

Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 750: Bedingte Zusatzposition

Nur bei konkreter Läsion und tatsächlich durchgeführter Dermatoskopie/Auflichtmikroskopie; nicht Bestandteil jeder Vorsorge.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

Wie grenzt sich Natürliche oder künstliche optische Strahlung – arbeitsmedizinische Vorsorge der Haut von ähnlichen Untersuchungen ab?

Diese Seite fokussiert die Haut bei optischer Strahlung. Allergiediagnostik bei Feuchtarbeit und die augenbezogene Spaltlampenuntersuchung werden getrennt behandelt.

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsbeurteilung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Die aktuelle ArbMedVV sowie die Vertragsgrundlage sollten vor der Abrechnung geprüft werden.

Was sollte für Natürliche oder künstliche optische Strahlung – arbeitsmedizinische Vorsorge der Haut dokumentiert werden?

Die Dokumentation sollte den Anlass, die eigenständigen Leistungsschritte und die entscheidenden Mess- oder Untersuchungsmerkmale erkennen lassen.

Art und Dauer der Strahlenexposition

vollständiger Hautstatus

Lokalisation und Beschreibung auffälliger Läsionen

konkret dermatoskopisch untersuchte Läsion

Behandlungstag, medizinische Notwendigkeit und gegebenenfalls Faktorbegründung

Wie kann ein dokumentierter Fall für Natürliche oder künstliche optische Strahlung – arbeitsmedizinische Vorsorge der Haut aussehen?

Dokumentierter Behandlungsablauf

Bei langjähriger Outdoorarbeit werden Beratung und vollständiger Hautstatus dokumentiert. Nur eine auffällige pigmentierte Läsion wird zusätzlich dermatoskopisch beurteilt.


Zu prüfende Positionen in diesem Beispiel:

Welche Abrechnungsfehler sind bei Natürliche oder künstliche optische Strahlung – arbeitsmedizinische Vorsorge der Haut typisch?

1.

Fehler 1

Dermatoskopie wird ohne konkrete Läsion als Standard jeder UV-Vorsorge angesetzt.


2.

Fehler 2

Eine lokale Hautinspektion wird als Untersuchung des gesamten Hautorgans behandelt.


3.

Fehler 3

Die gesamte Ziffernkette wird aus dem Anlass übernommen, ohne jede Position einzeln zu prüfen.


4.

Fehler 4

Bedingte Zusatzpositionen werden ohne eigene Leistung oder ausreichende Dokumentation ergänzt.

Welche arbeitsmedizinischen Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Die endgültige Rechnung richtet sich nach der tatsächlich erbrachten Leistung, der geltenden GOÄ und der konkreten Vertragsgrundlage.

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Beratung und vollständige Untersuchung des Hautorgans bilden die Grundkonstellation. Eine Dermatoskopie kommt nur bei einer konkreten Läsion und tatsächlich durchgeführter Auflichtmikroskopie hinzu.

Als Kernpositionen sind GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 7 hinterlegt. Jede Position setzt die tatsächliche vollständige Leistung voraus.

Diese Seite fokussiert die Haut bei optischer Strahlung. Allergiediagnostik bei Feuchtarbeit und die augenbezogene Spaltlampenuntersuchung werden getrennt behandelt.

Nein. Die Kette ist ein Abrechnungsbeispiel. Jede Position muss tatsächlich erbracht, medizinisch erforderlich, vollständig dokumentiert und nach den Ausschlussbestimmungen berechnungsfähig sein.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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