Wie rechnet man die Nasenendoskopie bei Hartholzstaubvorsorge nach GOÄ ab?

Endoskopische Nasenuntersuchung bei Holzstaubexposition und Abgrenzung zum vollständigen HNO-Status.

EinordnungArbeitsmedizinische Vorsorge oder Abklärung
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 1418
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 6
PrüfmaßstabLeistungsinhalt vollständig erbracht und dokumentiert
Vor AbrechnungKostenträger und Vertragsgrundlage klären
GOÄ-Abrechnung für Hartholzstaub – Vorsorge mit endoskopischer Nasenuntersuchung

Welche GOÄ-Ziffern kommen bei Hartholzstaub – Vorsorge mit endoskopischer Nasenuntersuchung in Betracht?

Die endoskopische Untersuchung der Nasenhaupthöhlen oder des Nasenrachenraums ist die spezifische Kernleistung. Ein vollständiger HNO-Status kann zusätzlich nur bei tatsächlich umfassender Organuntersuchung vorliegen.

GOÄ-ZifferRolle in der KetteAbrechnungsentscheidung
GOÄ-Nr. 1KernpositionVollständigen Leistungsinhalt im Einzelfall prüfen.
GOÄ-Nr. 1418KernpositionNur bei tatsächlich durchgeführter endoskopischer Untersuchung der Nasenhaupthöhlen und/oder des Nasenrachenraums.
GOÄ-Nr. 6Bedingte ZusatzpositionNur wenn zusätzlich die vollständige Untersuchung des gesamten HNO-Bereichs entsprechend Nr. 6 erbracht wurde; Endoskopie nach Nr. 1418 ist bei eigener Leistung zusätzlich möglich.

Keine Pauschale: „Kernposition“ bezeichnet nur die Rolle im Abrechnungsbeispiel. Auch eine Kernposition entfällt, wenn ihr Leistungsinhalt nicht vollständig erbracht wurde.

Wann sind die einzelnen Positionen bei Hartholzstaub – Vorsorge mit endoskopischer Nasenuntersuchung berechnungsfähig?

Jede Ziffer wird getrennt anhand der tatsächlich dokumentierten Leistung beurteilt. Bedingte Positionen dürfen nicht allein aus dem arbeitsmedizinischen Anlass ergänzt werden.

GOÄ-Nr. 1: Kernposition der Beispielkette

Nur bei vollständig erfülltem und dokumentiertem Leistungsinhalt.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 1418: Kernposition der Beispielkette

Nur bei tatsächlich durchgeführter endoskopischer Untersuchung der Nasenhaupthöhlen und/oder des Nasenrachenraums.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

GOÄ-Nr. 6: Bedingte Zusatzposition

Nur wenn zusätzlich die vollständige Untersuchung des gesamten HNO-Bereichs entsprechend Nr. 6 erbracht wurde; Endoskopie nach Nr. 1418 ist bei eigener Leistung zusätzlich möglich.

Die Aufnahme in die Kette ersetzt weder die tatsächliche Leistungserbringung noch die Einzelprüfung der Leistungslegende.

Wie grenzt sich Hartholzstaub – Vorsorge mit endoskopischer Nasenuntersuchung von ähnlichen Untersuchungen ab?

Im Gegensatz zur Lärmvorsorge steht hier nicht die Audiometrie, sondern die endoskopische Beurteilung der Nase bei Hartholzstaubexposition im Zentrum.

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsbeurteilung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Die aktuelle ArbMedVV sowie die Vertragsgrundlage sollten vor der Abrechnung geprüft werden.

Was sollte für Hartholzstaub – Vorsorge mit endoskopischer Nasenuntersuchung dokumentiert werden?

Die Dokumentation sollte den Anlass, die eigenständigen Leistungsschritte und die entscheidenden Mess- oder Untersuchungsmerkmale erkennen lassen.

konkrete Holzstaubexposition

untersuchte anatomische Bereiche

endoskopisches Verfahren und Befund

zusätzlicher HNO-Status nur mit vollständigem Untersuchungsumfang

Behandlungstag, medizinische Notwendigkeit und gegebenenfalls Faktorbegründung

Wie kann ein dokumentierter Fall für Hartholzstaub – Vorsorge mit endoskopischer Nasenuntersuchung aussehen?

Dokumentierter Behandlungsablauf

Bei langjähriger Hartholzstaubexposition wird nach Beratung der Nasenrachenraum endoskopisch untersucht. Eine darüber hinausgehende HNO-Untersuchung wird nur bei vollständiger Durchführung ergänzt.


Zu prüfende Positionen in diesem Beispiel:

Welche Abrechnungsfehler sind bei Hartholzstaub – Vorsorge mit endoskopischer Nasenuntersuchung typisch?

1.

Fehler 1

Eine vordere Inspektion wird als endoskopische Untersuchung dokumentiert.


2.

Fehler 2

Die Endoskopie wird automatisch mit einem unvollständigen HNO-Status kombiniert.


3.

Fehler 3

Die gesamte Ziffernkette wird aus dem Anlass übernommen, ohne jede Position einzeln zu prüfen.


4.

Fehler 4

Bedingte Zusatzpositionen werden ohne eigene Leistung oder ausreichende Dokumentation ergänzt.

Welche arbeitsmedizinischen Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Die endgültige Rechnung richtet sich nach der tatsächlich erbrachten Leistung, der geltenden GOÄ und der konkreten Vertragsgrundlage.

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Die endoskopische Untersuchung der Nasenhaupthöhlen oder des Nasenrachenraums ist die spezifische Kernleistung. Ein vollständiger HNO-Status kann zusätzlich nur bei tatsächlich umfassender Organuntersuchung vorliegen.

Als Kernpositionen sind GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 1418 hinterlegt. Jede Position setzt die tatsächliche vollständige Leistung voraus.

Im Gegensatz zur Lärmvorsorge steht hier nicht die Audiometrie, sondern die endoskopische Beurteilung der Nase bei Hartholzstaubexposition im Zentrum.

Nein. Die Kette ist ein Abrechnungsbeispiel. Jede Position muss tatsächlich erbracht, medizinisch erforderlich, vollständig dokumentiert und nach den Ausschlussbestimmungen berechnungsfähig sein.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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