Hartholzstaub – Vorsorge mit endoskopischer Nasenuntersuchung
Endoskopische Nasenuntersuchung bei Holzstaubexposition und Abgrenzung zum vollständigen HNO-Status.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
Die endoskopische Untersuchung der Nasenhaupthöhlen oder des Nasenrachenraums ist die spezifische Kernleistung. Ein vollständiger HNO-Status kann zusätzlich nur bei tatsächlich umfassender Organuntersuchung vorliegen.
| GOÄ-Ziffer | Rolle in der Kette | Leistung und Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 1418 | Kernposition | Endoskopische Untersuchung der Nasenhaupthöhlen und/oder des Nasenrachenraums – gegebenenfalls einschließlich der Stimmbänder Nur bei tatsächlich durchgeführter endoskopischer Untersuchung der Nasenhaupthöhlen und/oder des Nasenrachenraums. |
| GOÄ-Nr. 6 | Bedingte Zusatzposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme Nur wenn zusätzlich die vollständige Untersuchung des gesamten HNO-Bereichs entsprechend Nr. 6 erbracht wurde; Endoskopie nach Nr. 1418 ist bei eigener Leistung zusätzlich möglich. |
Keine Pauschale: Nur vollständig erbrachte und dokumentierte Positionen ansetzen.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Im Gegensatz zur Lärmvorsorge steht hier nicht die Audiometrie, sondern die endoskopische Beurteilung der Nase bei Hartholzstaubexposition im Zentrum.
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsbeurteilung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Die aktuelle ArbMedVV sowie die Vertragsgrundlage sollten vor der Abrechnung geprüft werden.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
konkrete Holzstaubexposition
untersuchte anatomische Bereiche
endoskopisches Verfahren und Befund
zusätzlicher HNO-Status nur mit vollständigem Untersuchungsumfang
Praxisbeispiel
Dokumentierter Behandlungsablauf
Bei langjähriger Hartholzstaubexposition wird nach Beratung der Nasenrachenraum endoskopisch untersucht. Eine darüber hinausgehende HNO-Untersuchung wird nur bei vollständiger Durchführung ergänzt.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
Eine vordere Inspektion wird als endoskopische Untersuchung dokumentiert.
2.
Die Endoskopie wird automatisch mit einem unvollständigen HNO-Status kombiniert.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Die endgültige Rechnung richtet sich nach der tatsächlich erbrachten Leistung, der geltenden GOÄ und der konkreten Vertragsgrundlage.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
