Welche GOÄ-Ziffern sind für „Balanitis/Balanoposthitis – Untersuchung und mikrobiologischer Abstrich“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Balanitis/Balanoposthitis – Untersuchung und mikrobiologischer Abstrich“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Balanitis/Balanoposthitis – Untersuchung und mikrobiologischer Abstrich“ in Betracht?
Für „Balanitis/Balanoposthitis – Untersuchung und mikrobiologischer Abstrich“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 298 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Balanitis/Balanoposthitis – Untersuchung und mikrobiologischer Abstrich“ stehen Balanitis, Balanoposthitis, Eichelentzündung, Vorhautentzündung. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung |
| GOÄ-Nr. 5 | Kernposition | Symptombezogene Untersuchung |
| GOÄ-Nr. 298 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlich entnommenem Lokalabstrich; die mikrobiologische Laborleistung wird vom leistenden Labor berechnet. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Balanitis/Balanoposthitis – Untersuchung und mikrobiologischer Abstrich“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Bedingte oder alternative Position
Beratung
Kernposition der Kombination
Symptombezogene Untersuchung
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlich entnommenem Lokalabstrich; die mikrobiologische Laborleistung wird vom leistenden Labor berechnet.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Balanitis/Balanoposthitis – Untersuchung und mikrobiologischer Abstrich“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Balanitis/Balanoposthitis – Untersuchung und mikrobiologischer Abstrich“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Balanitis/Balanoposthitis – Untersuchung und mikrobiologischer Abstrich“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Dehnung der männlichen Harnröhre – einfache Bougierung“ sowie „Dehnung der weiblichen Harnröhre“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Balanitis/Balanoposthitis – Untersuchung und mikrobiologischer Abstrich“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Balanitis, Balanoposthitis, Eichelentzündung, Vorhautentzündung
Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate
GOÄ-Nr. 5: Symptombezogene Untersuchung
Lokalbefund
Phimose/Paraphimose
Risikofaktoren
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Balanitis/Balanoposthitis – Untersuchung und mikrobiologischer Abstrich“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Balanitis/Balanoposthitis – Untersuchung und mikrobiologischer Abstrich“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5 (Symptombezogene Untersuchung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Beratung.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Balanitis/Balanoposthitis – Untersuchung und mikrobiologischer Abstrich“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Beratung
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Balanitis/Balanoposthitis – Untersuchung und mikrobiologischer Abstrich“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Dehnung der männlichen Harnröhre – einfache Bougierung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Dehnung der weiblichen Harnröhre
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Frenulum breve – operative Durchtrennung
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Balanitis/Balanoposthitis – Untersuchung und mikrobiologischer Abstrich“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Dehnung der männlichen Harnröhre – einfache Bougierung“ sowie „Dehnung der weiblichen Harnröhre“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
