Welche GOÄ-Ziffern sind für „Balanitis/Balanoposthitis – Untersuchung und mikrobiologischer Abstrich“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Balanitis/Balanoposthitis – Untersuchung und mikrobiologischer Abstrich“.

FachgruppeUrologie
ThemenbereichHarnröhre und äußeres Genitale
KernpositionenGOÄ-Nr. 5
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 298
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Balanitis/Balanoposthitis – Untersuchung und mikrobiologischer Abstrich

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Balanitis/Balanoposthitis – Untersuchung und mikrobiologischer Abstrich“ in Betracht?

Für „Balanitis/Balanoposthitis – Untersuchung und mikrobiologischer Abstrich“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 298 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Balanitis/Balanoposthitis – Untersuchung und mikrobiologischer Abstrich“ stehen Balanitis, Balanoposthitis, Eichelentzündung, Vorhautentzündung. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung
GOÄ-Nr. 298Bedingt / alternativNur bei tatsächlich entnommenem Lokalabstrich; die mikrobiologische Laborleistung wird vom leistenden Labor berechnet.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Balanitis/Balanoposthitis – Untersuchung und mikrobiologischer Abstrich“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Bedingte oder alternative Position

Beratung

GOÄ 5

Kernposition der Kombination

Symptombezogene Untersuchung

GOÄ 298

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich entnommenem Lokalabstrich; die mikrobiologische Laborleistung wird vom leistenden Labor berechnet.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Balanitis/Balanoposthitis – Untersuchung und mikrobiologischer Abstrich“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Lokalbefund
Phimose/Paraphimose
Risikofaktoren
Abstrichstelle und Fragestellung

Wie grenzt sich „Balanitis/Balanoposthitis – Untersuchung und mikrobiologischer Abstrich“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Balanitis/Balanoposthitis – Untersuchung und mikrobiologischer Abstrich“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Dehnung der männlichen Harnröhre – einfache Bougierung“ sowie „Dehnung der weiblichen Harnröhre“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Balanitis/Balanoposthitis – Untersuchung und mikrobiologischer Abstrich“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Balanitis, Balanoposthitis, Eichelentzündung, Vorhautentzündung

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. 5: Symptombezogene Untersuchung

Lokalbefund

Phimose/Paraphimose

Risikofaktoren

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Balanitis/Balanoposthitis – Untersuchung und mikrobiologischer Abstrich“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Balanitis/Balanoposthitis – Untersuchung und mikrobiologischer Abstrich“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5 (Symptombezogene Untersuchung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Beratung.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Balanitis/Balanoposthitis – Untersuchung und mikrobiologischer Abstrich“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Beratung


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Balanitis/Balanoposthitis – Untersuchung und mikrobiologischer Abstrich“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Dehnung der männlichen Harnröhre – einfache Bougierung

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Dehnung der weiblichen Harnröhre

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Diagnostische Urethroskopie

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Frenulum breve – operative Durchtrennung

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Balanitis/Balanoposthitis – Untersuchung und mikrobiologischer Abstrich“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 298 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Balanitis/Balanoposthitis – Untersuchung und mikrobiologischer Abstrich“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Dehnung der männlichen Harnröhre – einfache Bougierung“ sowie „Dehnung der weiblichen Harnröhre“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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