Welche GOÄ-Ziffern sind für „Belastungsdyspnoe oder Leistungsminderung – umfassende kardiorespiratorische Abklärung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kardiologie für das Thema „Belastungsdyspnoe oder Leistungsminderung – umfassende kardiorespiratorische Abklärung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Belastungsdyspnoe oder Leistungsminderung – umfassende kardiorespiratorische Abklärung“ in Betracht?
Für „Belastungsdyspnoe oder Leistungsminderung – umfassende kardiorespiratorische Abklärung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651 und GOÄ-Nr. 424 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 404, GOÄ-Nr. 405, GOÄ-Nr. 406, GOÄ-Nr. 602 und GOÄ-Nr. 605 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Belastungsdyspnoe oder Leistungsminderung – umfassende kardiorespiratorische Abklärung“ stehen Belastungsdyspnoe, Leistungsminderung, Spiroergometrie, Atemnot, Belastbarkeit. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Ruhe- oder Belastungssituation, Ableitungs- und Aufzeichnungsumfang, Messdauer, Auswertung sowie alternative invasive oder nichtinvasive Verfahren maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich. |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System. |
| GOÄ-Nr. 651 | Kernposition | Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung. |
| GOÄ-Nr. 424 | Kernposition | Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423. |
| GOÄ-Nr. 404 | Bedingt / alternativ | Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation. |
| GOÄ-Nr. 405 | Bedingt / alternativ | Zusätzliche Untersuchung mit cw-Doppler zu Nr. 424. |
| GOÄ-Nr. 406 | Bedingt / alternativ | Zusätzliche Farbkodierung zu Nr. 424. |
| GOÄ-Nr. 602 | Bedingt / alternativ | Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist. |
| GOÄ-Nr. 605 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständiger Ruhespirographie außerhalb der in Nr. 606 enthaltenen vorausgegangenen Ruhespirographie; nicht zusätzlich für denselben spiroergometrischen Ablauf. |
| GOÄ-Nr. 605a | Bedingt / alternativ | Fluss-Volumen-Kurve nur bei tatsächlich zusätzlicher Darstellung und Dokumentation; Zuordnung zur eigenständigen spirographischen Untersuchung manuell prüfen. |
| GOÄ-Nr. 606 | Bedingt / alternativ | Spiroergometrische Untersuchung einschließlich vorausgegangener Ruhespirographie und gegebenenfalls Oxymetrie; vollständiges Belastungsprotokoll und Auswertung erforderlich. |
| GOÄ-Nr. 654 | Bedingt / alternativ | Langzeit-Blutdruckmessung mindestens 18 Stunden bei zusätzlicher Blutdruckfragestellung. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht. |
| GOÄ-Nr. A629 | Bedingt / alternativ | Stressechokardiographie bei ausgewählter Ischämie-/Funktionsfragestellung. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Belastungsdyspnoe oder Leistungsminderung – umfassende kardiorespiratorische Abklärung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
Kernposition der Kombination
Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.
Kernposition der Kombination
Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.
Kernposition der Kombination
Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423.
Bedingte oder alternative Position
Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.
Bedingte oder alternative Position
Zusätzliche Untersuchung mit cw-Doppler zu Nr. 424.
Bedingte oder alternative Position
Zusätzliche Farbkodierung zu Nr. 424.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständiger Ruhespirographie außerhalb der in Nr. 606 enthaltenen vorausgegangenen Ruhespirographie; nicht zusätzlich für denselben spiroergometrischen Ablauf.
Bedingte oder alternative Position
Fluss-Volumen-Kurve nur bei tatsächlich zusätzlicher Darstellung und Dokumentation; Zuordnung zur eigenständigen spirographischen Untersuchung manuell prüfen.
Bedingte oder alternative Position
Spiroergometrische Untersuchung einschließlich vorausgegangener Ruhespirographie und gegebenenfalls Oxymetrie; vollständiges Belastungsprotokoll und Auswertung erforderlich.
Bedingte oder alternative Position
Langzeit-Blutdruckmessung mindestens 18 Stunden bei zusätzlicher Blutdruckfragestellung.
Bedingte oder alternative Position
Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.
Bedingte oder alternative Position
Stressechokardiographie bei ausgewählter Ischämie-/Funktionsfragestellung.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Belastungsdyspnoe oder Leistungsminderung – umfassende kardiorespiratorische Abklärung“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Erforderliche Leistungsgruppen
Wie grenzt sich „Belastungsdyspnoe oder Leistungsminderung – umfassende kardiorespiratorische Abklärung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Belastungsdyspnoe oder Leistungsminderung – umfassende kardiorespiratorische Abklärung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Sportkardiologische Untersuchung mit Belastungs- und spiroergometrischer Leistungsdiagnostik“ sowie „Kardiologische Erstvorstellung mit Ruhe-EKG, Echokardiographie und Basisfunktionsdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Belastungsdyspnoe oder Leistungsminderung – umfassende kardiorespiratorische Abklärung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Belastungsdyspnoe, Leistungsminderung, Spiroergometrie, Atemnot
Indikation, Ruhe- oder Belastungsprotokoll, Ableitungen beziehungsweise Messdauer, Befund und ärztliche Auswertung
GOÄ-Nr. 1: Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
GOÄ-Nr. 7: Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.
GOÄ-Nr. 651: Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.
Belastungsanamnese und NYHA-Klasse
Ruhe-EKG
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Belastungsdyspnoe oder Leistungsminderung – umfassende kardiorespiratorische Abklärung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Belastungsdyspnoe oder Leistungsminderung – umfassende kardiorespiratorische Abklärung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich); GOÄ-Nr. 7 (Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System); GOÄ-Nr. 651 (Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung); GOÄ-Nr. 424 (Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 404 gilt zusätzlich: Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Belastungsdyspnoe oder Leistungsminderung – umfassende kardiorespiratorische Abklärung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ruhe-, Belastungs- und Langzeitverfahren sowie ihre Auswertungen sind nur entsprechend dem tatsächlich eingesetzten Verfahren kombinierbar.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 404 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Belastungsdyspnoe oder Leistungsminderung – umfassende kardiorespiratorische Abklärung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Kardiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Präoperative kardiologische Risikobeurteilung
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651 und GOÄ-Nr. 424. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Belastungsdyspnoe oder Leistungsminderung – umfassende kardiorespiratorische Abklärung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Sportkardiologische Untersuchung mit Belastungs- und spiroergometrischer Leistungsdiagnostik“ sowie „Kardiologische Erstvorstellung mit Ruhe-EKG, Echokardiographie und Basisfunktionsdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
