Welche GOÄ-Ziffern sind für „Belastungsdyspnoe oder Leistungsminderung – umfassende kardiorespiratorische Abklärung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kardiologie für das Thema „Belastungsdyspnoe oder Leistungsminderung – umfassende kardiorespiratorische Abklärung“.

FachgruppeKardiologie
ThemenbereichBasisdiagnostik und Leitsymptome
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Belastungsdyspnoe oder Leistungsminderung – umfassende kardiorespiratorische Abklärung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Belastungsdyspnoe oder Leistungsminderung – umfassende kardiorespiratorische Abklärung“ in Betracht?

Für „Belastungsdyspnoe oder Leistungsminderung – umfassende kardiorespiratorische Abklärung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651 und GOÄ-Nr. 424 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 404, GOÄ-Nr. 405, GOÄ-Nr. 406, GOÄ-Nr. 602 und GOÄ-Nr. 605 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Belastungsdyspnoe oder Leistungsminderung – umfassende kardiorespiratorische Abklärung“ stehen Belastungsdyspnoe, Leistungsminderung, Spiroergometrie, Atemnot, Belastbarkeit. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Ruhe- oder Belastungssituation, Ableitungs- und Aufzeichnungsumfang, Messdauer, Auswertung sowie alternative invasive oder nichtinvasive Verfahren maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionEigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.
GOÄ-Nr. 651KernpositionEigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.
GOÄ-Nr. 424KernpositionZweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423.
GOÄ-Nr. 404Bedingt / alternativZusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.
GOÄ-Nr. 405Bedingt / alternativZusätzliche Untersuchung mit cw-Doppler zu Nr. 424.
GOÄ-Nr. 406Bedingt / alternativZusätzliche Farbkodierung zu Nr. 424.
GOÄ-Nr. 602Bedingt / alternativEigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.
GOÄ-Nr. 605Bedingt / alternativNur bei eigenständiger Ruhespirographie außerhalb der in Nr. 606 enthaltenen vorausgegangenen Ruhespirographie; nicht zusätzlich für denselben spiroergometrischen Ablauf.
GOÄ-Nr. 605aBedingt / alternativFluss-Volumen-Kurve nur bei tatsächlich zusätzlicher Darstellung und Dokumentation; Zuordnung zur eigenständigen spirographischen Untersuchung manuell prüfen.
GOÄ-Nr. 606Bedingt / alternativSpiroergometrische Untersuchung einschließlich vorausgegangener Ruhespirographie und gegebenenfalls Oxymetrie; vollständiges Belastungsprotokoll und Auswertung erforderlich.
GOÄ-Nr. 654Bedingt / alternativLangzeit-Blutdruckmessung mindestens 18 Stunden bei zusätzlicher Blutdruckfragestellung.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativVenöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativNur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.
GOÄ-Nr. A629Bedingt / alternativStressechokardiographie bei ausgewählter Ischämie-/Funktionsfragestellung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Belastungsdyspnoe oder Leistungsminderung – umfassende kardiorespiratorische Abklärung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.

GOÄ 651

Kernposition der Kombination

Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.

GOÄ 424

Kernposition der Kombination

Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423.

GOÄ 404

Bedingte oder alternative Position

Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 405

Bedingte oder alternative Position

Zusätzliche Untersuchung mit cw-Doppler zu Nr. 424.

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 406

Bedingte oder alternative Position

Zusätzliche Farbkodierung zu Nr. 424.

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 602

Bedingte oder alternative Position

Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter klinischer Fragestellung; nicht zusätzlich, soweit sie Bestandteil der Spiroergometrie nach Nr. 606 ist.

Same session excludes if included by:
606
GOÄ 605

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständiger Ruhespirographie außerhalb der in Nr. 606 enthaltenen vorausgegangenen Ruhespirographie; nicht zusätzlich für denselben spiroergometrischen Ablauf.

Ausschlussgruppe derselben Sitzung: spirometry_605_606
GOÄ 605a

Bedingte oder alternative Position

Fluss-Volumen-Kurve nur bei tatsächlich zusätzlicher Darstellung und Dokumentation; Zuordnung zur eigenständigen spirographischen Untersuchung manuell prüfen.

GOÄ 606

Bedingte oder alternative Position

Spiroergometrische Untersuchung einschließlich vorausgegangener Ruhespirographie und gegebenenfalls Oxymetrie; vollständiges Belastungsprotokoll und Auswertung erforderlich.

In derselben Sitzung enthalten:
605
602_if_part_of_spiroergometry
Ausschlussgruppe derselben Sitzung: spirometry_605_606
GOÄ 654

Bedingte oder alternative Position

Langzeit-Blutdruckmessung mindestens 18 Stunden bei zusätzlicher Blutdruckfragestellung.

GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Venöse Blutentnahme tatsächlich durchgeführt; Laborleistungen nur bei eigener zulässiger Leistungserbringung zusätzlich.

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.

GOÄ A629

Bedingte oder alternative Position

Stressechokardiographie bei ausgewählter Ischämie-/Funktionsfragestellung.

Analog bewertet zu: 629

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Belastungsdyspnoe oder Leistungsminderung – umfassende kardiorespiratorische Abklärung“?

Hinweise zur Kombination

Nr. 652 nicht zusätzlich, wenn lediglich das in Nr. 606 enthaltene Belastungs-EKG ohne eigenständige Stufendiagnostik vorliegt.
Nr. 606 enthält die vorausgegangene Ruhespirographie und gegebenenfalls die Oxymetrie; Nr. 605 und eine lediglich integrierte Nr. 602 dafür nicht zusätzlich ansetzen.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Belastungsanamnese und NYHA-Klasse
Ruhe-EKG
Echo-Messwerte
Spirometrie-/Fluss-Volumen-Kurve
Belastungsprotokoll, Abbruchgrund und spiroergometrische Parameter
Sauerstoffsättigung und Gesamtbeurteilung

Erforderliche Leistungsgruppen

Id: spirometry_605_606
Members:
605
606
Min if pulmonary function path selected: 1
Höchstzahl pro Sitzung: 1
Condition: Nr. 605 nur für eine eigenständige Ruhespirographie; Nr. 606 enthält die vorausgegangene Ruhespirographie.

Wie grenzt sich „Belastungsdyspnoe oder Leistungsminderung – umfassende kardiorespiratorische Abklärung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Belastungsdyspnoe oder Leistungsminderung – umfassende kardiorespiratorische Abklärung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Sportkardiologische Untersuchung mit Belastungs- und spiroergometrischer Leistungsdiagnostik“ sowie „Kardiologische Erstvorstellung mit Ruhe-EKG, Echokardiographie und Basisfunktionsdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Belastungsdyspnoe oder Leistungsminderung – umfassende kardiorespiratorische Abklärung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Belastungsdyspnoe, Leistungsminderung, Spiroergometrie, Atemnot

Indikation, Ruhe- oder Belastungsprotokoll, Ableitungen beziehungsweise Messdauer, Befund und ärztliche Auswertung

GOÄ-Nr. 1: Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.

GOÄ-Nr. 7: Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.

GOÄ-Nr. 651: Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.

Belastungsanamnese und NYHA-Klasse

Ruhe-EKG

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Belastungsdyspnoe oder Leistungsminderung – umfassende kardiorespiratorische Abklärung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Belastungsdyspnoe oder Leistungsminderung – umfassende kardiorespiratorische Abklärung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich); GOÄ-Nr. 7 (Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System); GOÄ-Nr. 651 (Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung); GOÄ-Nr. 424 (Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 404 gilt zusätzlich: Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Belastungsdyspnoe oder Leistungsminderung – umfassende kardiorespiratorische Abklärung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ruhe-, Belastungs- und Langzeitverfahren sowie ihre Auswertungen sind nur entsprechend dem tatsächlich eingesetzten Verfahren kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 404 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Belastungsdyspnoe oder Leistungsminderung – umfassende kardiorespiratorische Abklärung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Belastungsdyspnoe oder Leistungsminderung – umfassende kardiorespiratorische Abklärung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651 und GOÄ-Nr. 424 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 404, GOÄ-Nr. 405, GOÄ-Nr. 406, GOÄ-Nr. 602 und GOÄ-Nr. 605 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651 und GOÄ-Nr. 424. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Belastungsdyspnoe oder Leistungsminderung – umfassende kardiorespiratorische Abklärung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Sportkardiologische Untersuchung mit Belastungs- und spiroergometrischer Leistungsdiagnostik“ sowie „Kardiologische Erstvorstellung mit Ruhe-EKG, Echokardiographie und Basisfunktionsdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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